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Schaden durch Katze entstanden!?

Dies ist eine Diskussion zu Schaden durch Katze entstanden!? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 16:03
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Schaden durch Katze entstanden!?

Hallo.

Mir ist folgendes zu Ohren gekommen:

Person A ist bei Person B zu Gast. Es wird geredet, getrunken und geraucht. Bei Person B hält sich eine Katze K auf, die ausgerechnet auf dem Holztisch rumläuft, an dem sich A und B unterhalten.

Person A mag die Katze K und möchte sie streicheln und auf dem Arm nehmen, versucht also K zu sich zu ziehen (packt an der Hüfte an). Katze K hat anscheinend genug und versucht sich auf dem Tisch festzukrallen, sodass im Zusammenwirken von Person A und Katze K (deren Krallen) schlimme Kratzer entstehen.

Nun fordert Person B Schadenersatz von Person A (Begründung: A hätte fahrlässig gehandelt). Person A war und ist zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer PHV versichert, da Studentin und unter 25 Jahre.


Wer trägt denn in diesem Falle die Schuld? Ist es der Eigentümer der Katze K (also Person B) oder muss Person A dafür aufkommen? Sollte so etwas nicht durch die Hausratversicherung von Person B abgedeckt sein?

Wie gesagt, hab davon gehört, würde mich irgendwie mal interessieren.

MfG

Geändert von Raging_B (15.03.2010 um 18:02 Uhr). Grund: logischer Fehler in der Beschreibung des Sachverhalts
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 16:19
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Also ne Katze gehört nicht auf den Tisch daher ist Person A selber schuld am Schaden durch ihre Katze.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 17:30
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Hm, die Hausrat zahlt da nix.
Wer ist Eigentümer der Katze?
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Wenn A zu Gast ist, warum gehört ihm der Tisch?
Die Studentin könnte über die Eltern privazhaftpflichtversichert sein.
Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 17:59
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Oh Sorry! Da ist mir ein kleiner Fehler untergekommen.

Natürlich gehört Person B der Tisch und die Katze K. Person B ist ja der Gastgeber.
Person A ist derjenige, der für den entstandenen Schaden aufkommen soll und auch nach der Katze gegriffen hatte.

Ändere das auch gleich nochmal um.

Danke schon mal für die raschen Antworten

MfG B
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 19:57
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Meiner Ansicht nach hat die Katze den Schaden verursacht. Somit ist B als Tierhalter für den eigenen Schaden selbst verantwortlich.

A muss nichts zahlen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:11
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Also unabhängig davon, ob eine Katze auf den Tisch gehört oder nicht hätte A die Katze einfach auch lassen können und es wäre vermutlich kein Schaden entstanden.

Folglich bin ich der Meinung, dass A nicht ganz ohne aus der Sache kommt.

Allerdings stellt sich die Frage, was B fordern möchte. Laufen bei Ihm Katzen auf dem Tisch ist das u. U. ein Indiz dafür, dass der Tisch nicht unbedingt im besten Zustand ist.

Aber eines ist ganz klar, auch hier würde wenn, dann nur die Privathaftpflicht zuständig sein und wie "macyanni" schon geschrieben hat kann es durchaus sein, dass A aufgrund des Status Studentin noch bei Ihren Eltern mitversichert ist.

Besteht auch dieser Schutz nicht, bleibt nur der Hinweis:
B bekommt keinen neuen Tisch. Nach Rechtssprechung ist der Geschädigte so zu stellen wie vor dem Schaden.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:47
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Zitat:
Zitat von RKG
Allerdings stellt sich die Frage, was B fordern möchte. Laufen bei Ihm Katzen auf dem Tisch ist das u. U. ein Indiz dafür, dass der Tisch nicht unbedingt im besten Zustand ist.
Der Tisch war auch schon einige Jahre gebraucht (ein Überlass der Eltern von B). Anzunehmen ist, dass die Katze des öfteren auf dem Tisch war.

B fordert von A (bzw. A's Versicherung), dass die Kosten der Instandsetzung des Tisches durch einen Handwerker (abschleifen, lackieren, polieren) erstattet werden.
Ein Kostenvoranschlag hat Kosten von 250€ errechnet.

Das Angebot von A, den Tisch für B in Stand zu setzen (Schleifgerät, Lack und Poliergerät ausm Baumarkt ausleihen) wird kategorisch abgelehnt.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 23:10
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

So wie es jetzt scheint ist ja doch ein Versicherung vorhanden. Folglich einfach die Versicherung regulieren lassen.

Man kann ja auch gerne diesen Hinweis
Zitat:
Zitat von Raging_B
Der Tisch war auch schon einige Jahre gebraucht (ein Überlass der Eltern von B). Anzunehmen ist, dass die Katze des öfteren auf dem Tisch war.
an den Versicherer weiter geben. Damit hat dieser genügend Information um die Regulierung entsprechend vorzunehmen.

Zitat:
Zitat von Raging_B
Das Angebot von A, den Tisch für B in Stand zu setzen (Schleifgerät, Lack und Poliergerät ausm Baumarkt ausleihen) wird kategorisch abgelehnt.
Das sollte A auch nicht tun.

Sollte A hier weitere Fehler (Bearbeitungsfehler) machen ist keine Haftpflicht mehr zuständig.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 14:10
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Unter Berücksichtigung, dass sich hier ein typisches Tierrisiko verwirklicht hat und der Tierhalter auch selbst Geschädigte ist haben wir es hier höchstens mit einer anteiligen Haftung von A zu tun, wenn überhaupt.

Als A würde ich B 50,- Euro aus Kulanz anbieten, die soll B nehmen oder klagen :-D
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #10 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 14:35
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AW: Schaden durch Katze entstanden!?

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL
Unter Berücksichtigung, dass sich hier ein typisches Tierrisiko verwirklicht hat und der Tierhalter auch selbst Geschädigte ist haben wir es hier höchstens mit einer anteiligen Haftung von A zu tun, wenn überhaupt.
so ist es; nach dem SV hat sich die spezifische Tiergefahr der Katze gezeigt bzw. verwirklicht. Siehe auch § 833 BGB
Zitat:
Zitat von BigMikeOWL
Als A würde ich B 50,- Euro aus Kulanz anbieten, die soll B nehmen oder klagen :-D
BMO ist hier sehr großzügig Nach dem SV vermag ich ein Verschulden des A, nur weil er die Hauskatze streicheln und oder vom Tisch nehmen wollte, nicht zu erkennen zumal das in Anwesenheit des Katzenhalters geschah. B hat offensichtlich weder einen Hinweis noch ein Berührungsverbot der Katze A gegenüber ausgesprochen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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