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Schaden durch Fahrerflucht

Dies ist eine Diskussion zu Schaden durch Fahrerflucht innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 14.12.2010, 11:39
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Cool Schaden durch Fahrerflucht

Hallo zusammen,

mal angenommen ...

Familie A ist Hausbesitzer - mit Eckgrundstück. Direkt am Zaun steht eine Straßenlaterne. Die Straßenlaterne wird nun von einem unbekannten mit dem Auto an-/umgefahren. - Unbekannt daher, weil dieser jemand Fahrerflucht begeht.

Und sagen wir, Familie A hat von Ihrer Versicherung erfahren, dass so ein Schaden nicht versicherbar ist. Nun kann aber auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht greifen, da diese ja unbemerkt verschwunden ist.

Nun stellen sich mir folgende Fragen.

1.1 Wenn diese Laterne nun umgefahren wird und einen Schaden am Haus verursacht, wer haftet dafür wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?

1.2 Wer haftet dafür, wenn die Stadt (oder der Straßenlaternenbesitzer) auf den Unfallschwerpunkt hingewiesen wurde, Diese/r aber eine Umsetzung nicht für nötig befunden hat und dann, nach erneutem Unfall mit Fahrerflucht, ein Schaden am Haus durch die Straßenlaterne verursacht wird?

2.1 Kann Familie A von der Stadt (oder dem Straßenlaternenbesitzer ) verlangen, dass diese Laterne umgesetzt bzw. entfernt wird, um einem möglichen, späteren Schaden vorzubeugen?

2.2 Wenn das (2.1)nicht geht, kann dann Familie A von der Stadt (oder wer immer dafür zuständig ist ...) verlangen, die Laterne selbst gegen Anfahren (z. B. mittels Poller oder Felsen o. ä.) zu sichern?

2.3 Wenn das (2.1) geht, hat Familie A das Recht oder die Möglichkeit, dann Ihren Zaun durch einen Poller, Fels o. ä. (auf dem Gehweg wo die Laterne stand) vor einem "Autotreffen" zu sichern?

Ich glaube das waren meine Fragen fürs Erste. Wäre toll, wenn Ihr mir bei der Lösung dieser Annahme(n) helfen würdet. Ich hab da nämlich .

Besten Dank und Gruß
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Alt 14.12.2010, 16:53
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

zu 1.1.: Niemand
zu 1.2.: Niemand
zu 2.1.: Nein
zu 2.2.: Weiß ich nicht genau, aber häufig sind die Gemeinden in diesem Punkt kulant, sofern dadurch nicht ander Probleme verursacht werden.
zu 2.3.: Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück darf Familie A vornehmen, nicht jedoch Maßnahmen auf dem Grundstück der Gemeinde. Die Frage ist allerdings, ob das jemand überprüft.

Erhebliche Problem sehe ich dann, wenn durch solche Maßnahmen die Vorschriften über die Ausgestaltung des Gehweges nicht mehr eingehalten werden können.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 18:53
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Zitat:
1.1 Wenn diese Laterne nun umgefahren wird und einen Schaden am Haus verursacht, wer haftet dafür wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?
Hier sollte eigentlich die Gebäudeversicherung einspringen. Denn der Fahrzeuganprall ist in aller Regel versichert.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 19:16
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

den Ausführungen @ hambre ist beizutreten.

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Hier sollte eigentlich die Gebäudeversicherung einspringen. Denn der Fahrzeuganprall ist in aller Regel versichert.
Nur wenn die Klausel "Fahrzeuganprall" eingeschlossen ist.
siehe PK 7165,
Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen
(PK VGB 2008 – Wert 1914)
Zitat:
PK 7165
FAHRZEUGANPRALL
1. In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 a) aa) VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder be-schädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
2. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Straßenfahr-zeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden, oder Schienenfahrzeuge.
3. Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
Für den vom TE geschilderten SV besteht auch bei Einschluss dieser Klausel kein Versicherungsschutz, da zwingend eine unmittelbare Berührung eines Straßenfahrzeuges mit dem Gebäude erforderlich ist.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 19:17
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

@ Ron-Wide

Der Anprall gegen das Haus ist in aller Regel mitversichert. Ob der Gartenzaun Bestandteil der Gebäudeversicherung ist kommt auf die vereinbarten Bedingungen an. Normalerweise ist er kein Bestandteil des Gebäudes.
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Alt 14.12.2010, 21:17
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Wenn die Laterne "von allein" oder in Folge ortsüblichen Schlechtwetters (kein Tornado!) umfällt, sollte doch der Laterneneigentümer für Betriebsgefahr o.ä. haften, oder?

Und dann aber nicht, wenn eine anscheinend doch vorhersehbare menschliche Fehlhandlung Ursache war? Könnte ich mir höchstens vorstellen, wenn der Laterneneigentümer nachweist, dass er alle erdenklichen Sicherheisvorkehrungen getroffen hat.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 15.12.2010, 00:21
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Wenn die Laterne "von allein" oder in Folge ortsüblichen Schlechtwetters (kein Tornado!) umfällt, sollte doch der Laterneneigentümer für Betriebsgefahr o.ä. haften, oder?
Hier wäre dann möglicherweise ein Wartungsfehler/Instandhaltungsstau der Kommune zu unterstellen; ergo Haftung.
Nur dem Fragesteller bringt dieser Einwand nichts. Hier ist nur die Haftung des Unfallflüchtigen gegeben.
Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Und dann aber nicht, wenn eine anscheinend doch vorhersehbare menschliche Fehlhandlung Ursache war?
wer behauptet das? siehe § 823 BGB
Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Könnte ich mir höchstens vorstellen, wenn der Laterneneigentümer nachweist, dass er alle erdenklichen Sicherheisvorkehrungen getroffen hat.
siehe oben
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  #8 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 06:13
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
@ Ron-Wide

Der Anprall gegen das Haus ist in aller Regel mitversichert. Ob der Gartenzaun Bestandteil der Gebäudeversicherung ist kommt auf die vereinbarten Bedingungen an. Normalerweise ist er kein Bestandteil des Gebäudes.
Schau doch mal, was ich gefunden habe:

§ 1 Versicherte Sachen
1 Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten
Gebäude.
2 Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes
oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert,
soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäu-
de angebracht ist.
3 Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf
dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück (Versiche-
rungsgrundstück) sind mit den in § 17 genannten Entschädigungs-
grenzen mitversichert; hierunter fallen: Einfriedungen, Hof- und
Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten,
Hundezwinger, Müllbehälterboxen, Antennen und SAT-Schüsseln
(soweit nicht ausschließlich gewerblich genutzt), Beleuchtungs- und
Briefkastenanlagen, Terrassenbefestigungen, Überdachungen, Per-
golen, Garten-, Geräte- und Gewächshäuser (soweit ausschließlich
privat genutzt), Schaukästen, Vitrinen und Werbeträger (soweit nicht
über eine Werbeanlagenversicherung versichert). In dieser Position
sind nicht mitversichert: Carports, Garagen, Nebengebäude.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 09:10
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Zitat:
Wenn die Laterne "von allein" oder in Folge ortsüblichen Schlechtwetters (kein Tornado!) umfällt, sollte doch der Laterneneigentümer für Betriebsgefahr o.ä. haften, oder?
Eine Haftung für Betriebsgefahr gibt es bei Laternen nicht, insofern ist eine derartige Haftung hier ausgeschlossen.

In solchen Fällen liegt aber im Regelfall ein Verschulden des Laterneneigentümers vor, was in mangelhafter Wartung oder Prüfung der Standfestigkeit besteht.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 10:58
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AW: Schaden durch Fahrerflucht

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Schau doch mal, was ich gefunden habe:
lies mal, für den hier anstehenden SV, Ziffer 3 der von mir zitierten Klausel
Zitat:
3. Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
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