Dies ist eine Diskussion zu Schaden durch Abwasser innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Schaden durch Abwasser In einem Hohlraum hinter der Wanne im Bad nahe der Wand zur Küche, verlaufen Heizungsrohre, Wasserleitungen und Abwasserleitungen. Durch die Hitze des Heizugsrohrs bildet sich irgendwann ein kleines Loch in der Abwasserleitung. Da sich alle Leitungen in einer Wand befinden, wird der Schaden nicht bemerkt. Jahre? später treten Schimmelflecke an der Küchenwand auf und der Laminatboden wellt sich. Der Hausbesitzer und die Bewohner der betroffenen Eigentumswohnung schieben diese Flecke an der Wand auf schleche Belüftung und den gequollenen Laminatbelag auf aufsteigende Feuchtigkeit, die noch im Boden ist, vom letzten Hochwasser und versuchen das Problem durch eine Zusatzlüftung zu beheben. Ausserdem wird der Laminatbodenbelag durch PVC ersetzt. Erst jetzt, kam es zu Tropfenbildung an einem Heizungsrohr. Dadurch hat der Wohnungsbesitzer die Wand durch die das Rohr geht aufgebrochen um den vermuteten Schaden am Heizugsrohr zu finden. Hinter der Wand (im Bad unter der Wanne) finden er große Wasserpfützen, die Wand ist nass und der Betonboden (Erdgeschosswohnung ohne Keller) ist durchgehend nass. Die Hohlraum hinter dem Wanddurchbrauch ist schwarz und alles ist vermodert. Das Heizungsrohr ist dicht, aber es wird ein angeschmolzenes (plastik) AbflussRohr gefunden mit einem kleinen Loch ca. 5mm im Durchmesser. Frage: Welche Versicherung ist zuständig. Ist das Abflußrohr überhaupt versichert? Die Hausrat? Die Wohngebäudeversicherung? Die Haftpflicht? (die könnte evtl. für den in Nachbarzimmer befindlichen Heizugsraum der nich tzur Eigentumswohnung gehört und bei dem sich der Putz löst. zuständig sein ) Was bezahlt die Versicherung? Wenn man es richtig gründlich erledigen will, muss man den Fußboden in der Küche komplett entfernen, d.h. eine 20cm dicke Schicht aus Beton, Isolationsmaterial(Holzwolleplatten) und Teerpappe muss erneuert werden und im Bad zumindest die Wanne herausnehmen. Möbel und Tapete sind nur geringfügig betroffen aber hinter den Fliesen in Küche und Bad ist wahrscheinlich auch Wasserstau. Kann man eine Firma beauftragen wird deren Arbeitsleistung bezahlt oder nur das Material. Geändert von Alix (08.04.2008 um 10:18 Uhr). |
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| AW: Schaden durch Abwassser Für solche Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Wie der Schaden behoben wird und welche Maßnahmen erforderlich sind wird dann wohl ein Schadenregulierer feststellen. Zuerst aber steht die sofortige Schadensmeldung an den VR. |
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| Danke für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich erst mal sehr! |
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| AW: Schaden durch Abwasser Folgendes Problem: Durch genaueres Betrachten des Schadens stellt sich heraus, dass offensichtlich ein Handwerker beim Verlegen des Heizungsrohres (Propangasschweißen) das Abflußrohr angeschmolzen hat. Ob das Loch nun sofort bei den Schweißarbeiten oder erst später durch weitere Wärmespannungen entstanden ist ist nicht mehr festzustellen. Das Verlegen des Rohres liegt ca. 8 Jahre zurück. Kommt jetzt immer noch die Gebäudeversicherung für den Schaden auf? Haftet die Handwerksfirma bzw. deren Versicherung oder ist das verjährt und es kommt jetzt keiner mehr für den Schaden auf. |
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| AW: Schaden durch Abwasser Zitat:
Nach dem geschilderten SV ist von einem Leitungswasserschaden im Sinne der VGB auszugehen. Im Zuge der Regulierung des Schadens wird der Gebäude-VR auch Regreßmöglichkeiten - z:B. gegen einen Handwerker - prüfen.
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| AW: Schaden durch Abwasser Danke! Jetzt kann man nur hoffen, das die Bearbeitung nicht zu lange dauert. |
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| AW: Schaden durch Abwassser Zitat:
Ersetzt die Gebäudeversicherung auch Fliesen/Tapete, wenn die Wand hinter den Fliesen durchnäßt ist und dort der Putz erneuert werden muss oder muss das dann an die Hausratversichung gemelden werden? Gibt es eigentlich auch Erstattungen für privaten Arbeitsaufwand (z.b. Aus und Einräumen der Möbel, Reinigngsarbeiten?) |
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| AW: Schaden durch Abwassser Davon ausgehend, dass die Bewohner der betroffenen Wohnung identisch mit dem Eigentümer sind, werden alle Gewerke des Gebäudeschadens - incl. Putz, Fliesen und Tapeten - über den Gebäudeversicherer abzudecken sein. Auch die sogenannten schadenbedingten Bewegungskosten für Mobiliar, ebenso wie schadenbedingte Gebäude-Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Gebäudeversicherers. Ist die Wohnung schadenbedingt nicht oder nur teilweise bewohnbar können auch anteilige Kosten und / oder im Extremfall andere Unterbringungskosten der Bewohner in Anrechnung gebracht werden. "Versicherungseigene" Handwerker gibt es nicht. Es dürfte sich dabei um eine Sanierungsfirma handeln, die von diesem VR i.d.R. beauftragt wird
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| AW: Schaden durch Abwassser Hallo, Wohnwertausfall dürfte versichert sein. Zu Bewegungskosten und Unterbringungskosten muß man einen Blick in den Vertrag werfen. Aber Charles: Es gibt schon versicherungseigene Sanierungsbetriebe wie, oops fast wäre mir ein übler Name rausgerutscht, die dann ausschließlich von diesem Versicherer beauftragt werden. Aber in der Regel hast Du schon Recht. Übel ist aber, in diesem Falle, daß es immer noch Regulierer/SV gibt, die kein Meßgerät besitzen. Gruss vom Mac |
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| AW: Schaden durch Abwassser Zitat:
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