Dies ist eine Diskussion zu Sachbeschädigung bei Umzugshilfe innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| mal angenommen, Frau B hilft bei der Wohnungsräumung von Herrn A, dabei beschädigt sie einen Marmortisch, dieser würde z.B. auf der gesammten Länge von ca. 1,60 Meter am Rand der Oberfläche abgeschschlagen. Nun meine Frage: Wer käme in solch einem Fall für den Schaden auf? Müsste dies die Haftpflichtversicherung von Frau B übernehmen? |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Hat B für die Hilfe ein Entgeld bekommen oder war es eine Gefälligkeit? |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Die Frage lässt auf eine Gefälligkeitshandlung der B schließen; damit ist iaR von einem Haftungsausschluss auszugehen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe wenn Herr A. an Frau B. die Fahrkosten und eine Hotelübernachtung gezahlt hätte, könnte man dies als Entgeld ansehen, oder? |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Zitat:
Sicher besteht auch keine Vereinbarung dass B für evtl. Schäden die sie am Umzugsgut verursacht aufkommen muss; es sei denn diese wären vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Nein, ich denke eher nicht. Das sind ja nur die Aufwendungen, die Ihr entstanden sind um die Gefälligkeitshandlungen überhaupt in Angriff nehmen zu können. Ich würde allerdings den Schaden bei der PHV melden. Es gibt inzwischen (wenige) H-Versicherer, die in benannten Fällen - auch bei mangelnder Haftung - Deckung über den Vertrag gewähren. Ausserdem schadet es nie, wenn durch die H-Versicherung die Deckung und Haftung geklärt wird. |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Deckung über den Vertrag gewähren alle: Das ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Du meinst aber wohl, dass wenige auch dann leisten. Kleine Schäden gehen oft über Kulanz. Ich glaube kaum, dass der Marmortisch einen hohen Zeitwert hat. Wenn das so ein altdeutsches Gerät ist, dann schwindet der Zeitwert Richtung 50 Euro. Smiley Mac |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Zitat:
Die Deckung für die unberechtigten Ansprüche stand nicht zur Diskussion und hilft dem Anspruchsteller im Moment nicht. Wie schon gesagt, es könnte aber sogar sein, dass die Privathaftpflicht für Gefälligkeitsschäden eine Klausel hat, die auch Ansprüche ohne gesetzliche Haftpflicht deckt. Es gibt einige, wenige, die das tun. Deshalb - und wegen Kulanz natürlich - Schaden melden. |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe Mir scheint, dass Kerzenlicht Probleme hat Deckung und Haftung auseinanderzuhalten. Deckung bezieht sich auf das Verhältnis VN und VR. Haftung auf AS und VN. Und natürlich besteht Deckung. Deckung (der Versicherungsschutz) wird sich aber in diesem Falle auf die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen beschränken. Smiley Mac PS: Für die Laien: Versicherungsnehmer VN, Anspruchsteller AS, Versicherer |
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| AW: Sachbeschädigung bei Umzugshilfe " Wer käme in solch einem Fall für den Schaden auf? Müsste dies die Haftpflichtversicherung von Frau B übernehmen?" Dies war die Ausgangsfrage des TE. Insofern ist ein Hinweis auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche gut und richtig - aber keine Lösung des Problems. Wegen Deckung und Haftung - guck mal in den Belegschaftshabethread! |
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