Dies ist eine Diskussion zu Rückkaufswert Restschuldversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Rückkaufswert Restschuldversicherung folgende Annahme. Es wird eine Restschuldversicherung für einen Kreditlaufzeit von 60 Monaten in Höhe von 1400 EUR abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer bemerkt nach 7 Monaten, dass er übers Ohr gehauen wurde und kündigt diese Versicherung wieder, weil er sich viel günstiger absichern kann. In den AGBs steht, dass der Betrag anteilig zurückerstattet wird, jedoch 10% davon von der Versicherung einbehalten werden. Er kündigt auf Ende 8. Monat und die Versicherung bestätigt lediglich noch einen Restbetrag von 250 EUR. Erleben wir hier nicht die gleiche Verarschung wie bei den Kapitallebensversicherungen mit dem Stichwort "Zilmern", wo das BGH einen Riegel vorgeschoben hat? Die ganzen Provisionen der Banken werden abgezogen und es verbleibt der kleine Rest. Der Rückkaufswert sollte sich ähnlich verhalten, wie der Restbetrag des Kredits. Gibt es zu solchen Fällen schon Urteile oder welche Organisation hat Interesse an solchen Fällen? Danke, Ralph PS: Diesen Link habe ich gerade dazu gefunden und bin schockiert.... http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=39390 |
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| AW: Rückkaufswert Restschuldversicherung Zitat:
Deutlich muss auch gesagt werden, dass der BGH das Zillmerverfahren als solches (d.h. den Vorababzug von Kosten) nicht angezweifelt hat, ebensowenig wie den Umstand, dass aufgrund dessen der Rückkaufswert weit unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann. Das Gericht hat lediglich moniert, dass der Versicherungsnehmer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hinreichend auf dieses Phänomen hingewiesen wurde. Zitat:
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