Dies ist eine Diskussion zu RSV teilt restliche Deckungssumme nicht mit innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| RSV teilt restliche Deckungssumme nicht mit wer hätte die Rechtsanwaltskosten bei folgendem fiktiven Beispielsfall zu tragen? Eine RSV hat bereits Leistungen in einem seit Jahren laufenden Rechtsstreit erbracht. Der Versicherungsnehmer (VN) möchte nun anläßlich einer weiteren bevorstehenden Klage in derselben Angelegenheit von der RSV wissen, wie hoch die verbliebene Deckungssumme ist. Trotz Anfrage seines Rechtsanwaltes und ergebnisloser Fristsetzung durch den VN erhält er keine Antwort. Wenn nun ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Auskunft beauftragt würde und dessen Einsatz schließlich die gewünsche Auskunft ermöglichen würde,hätte dann die RSV die Rechtsanwaltskosten zu tragen oder der VN? Liesse sich ggf. vermeiden, dass der VN auf den Kosten sitzen bliebt? Wonach würde sich die Gebührenhöhe richten? Diese Fallkonstruktion ist völlig hypothetisch! Vielen Dank! |
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| auskunft, deckungssumme, mitteilung, rechtschutzversicherung, verweigerung |
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