Dies ist eine Diskussion zu Riester Rente - Provisionierung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| mein heutiger fiktiver Fall ist etwas komplizierter und vielleicht auch nicht nur einseitig zu betrachten. Die Protagonisten: Die fiktive Person "A" - hier als: Kunde die fiktive Person "V" - hier als: Vertreter das Unternehmen "M" - hier als: Strukturvertrieb das Unternehmen "D" - hier als: Anbieter der Riester Rente "A" trifft "V" und bekommt von diesem erzählt, seine schmale Pension als Beamter würde nicht ausreichen seinen Ruhestand zu sichern und außerdem wäre ja heute nicht mehr auf den Staat verlass. "A" lässt sich also "beraten" von "V" im Auftrag für "M" und unterschreibt als Ergebnis einen Vertrag mit "D". Inhalt dieses Vertrages ist auch die Provision, darauf wurde natürlich nicht deutlich hingewiesen, aber so sei es: (folgende Zahlen sind FIKTIV und nur zur Veranschaulichung gewählt!) Gesamtsparsumme: 100.000 € Provision (6%): 6.000 € Auf 60 Monate verteilt: 100 € je Monat an "M" und somit auch anteilig an "V" Nun, nachdem "A" dieses bemerkt kündigt er schnellstmöglich den Vertrag auf und friert sofort die Zahlungen ein. Ausgangslage bis hier hin. Zeit die Vergangen ist: 36 Monate. d.h. 3600 € Provisionen sind weg. (fiktiv) Mit genau diesen würde ich mich gerne beschäftigen! Alles andere und warum "A" auf "M" & "V" gehört hat ist unerheblich. Also: 3600 € Schaden, so stellt sich dass für "A" dar. Schaden der für "M" und "V" Gewinn ist. meine Überlegungen zu dem fiktiven Fall: 1. Ansparsumme war nur 3/40 von den 100.000€ (z.B. 7.500 €) Könnte man nicht die Provisionierung dann auf dieser Grundlage bei 6% von 7.500 € festsetzen? (450 €) und somit 3150 € zurückfordern? 2. Wenn man sagt "Das Angebot war nicht für den Kunden das beste, sondern für den Berater", liegt dann nicht automatisch eine Fehlberatung vor? Sprich: Ist der Nachweis, dass der Vorteil einzig beim Berater lag nicht schon genug um einen Betrug/eine Falschberatung zu untermauern? dazu folgender Link, der mir bei Recherchen auffiel, jedoch rein informellen Charakter hat: http://www.verbraucherzentrale-breme...ter-rente.html - laut dem Link ist es keine unübliche Praxis zu verkaufen, statt zu beraten 3. Welche Möglichkeiten bestehen noch? ![]() Welche Option seht ihr? Vielen Dank für eure Mühen und Ideen! ![]() Die jenigen die jetzt gewillt sind so etwas wie "Pech gehabt" oder "A ist selbst schuld" zu posten: Danke, diese Form des Beitrages ist weder gewollt noch sinnvoll. ![]() Mit freundlichem Gruß, Markus |
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| AW: Riester Rente - Provisionierung Hallo Markus, Zu 1) Hier ist ein Gedankenfehler, da die Provision ja auf 60 Monate verteilt wird und dann durch den Vertreter "verdient" ist. Folglich sind nach 36 Monaten 36/60 "verdient" und somit eben die 3.600 €. Dem Angebot müsste doch eigentlich auch ein Verlaufsbeispiel beiliegen welches letztlich diese Situation widerspiegelt. Zu 2) Ob nun das Angebot für den Kunden nicht das beste war lässt sich an der Darstellung der Provionen nur vermuten, so dargestellt nicht aber belegen. Entscheidender ist letztlich, dass der Vertreter Vertreter eines Strukturvertriebes ist. Demzufolge bietet er vermutlich nur ein begrenztes Angebot an Tarifen an. Folglich kann nicht kritisiert bzw. angefochten werden, dass gerade dieser Tarif angeboten und abgeschlossen wurde. Insofern bliebe lediglich die Frage, ob der Vermittler die Beratungs- und Dokumentationspflichten verletzt hat. Zu 3) Letztlich bliebe in solch einer Situation, dass A, eine Verbraucherstelle vor Ort aufzusucht und letztlich prüfen liese, ob diese Pflichten verletzt wurden. |
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| AW: Riester Rente - Provisionierung Hallo, Danke für deine Antwort. Wer hat denn im Zweifel bei solchen Situationen die Beraterprotokolle? Die so etwas widerlegen bzw. beweisen könnten? Müssen diese an den Kunden ausgehändigt werden? Gruß, Markus... |
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| AW: Riester Rente - Provisionierung Wann wurde die Versicherung denn abgeschlossen? Seit 01.01.2008 gilt das neue VVG das besagt, dass dem Versicherungsnehmer die Beratungsdokumentation ausgehändigt werden muss. Demzufolge müsste der Kunde selber Unterlagen haben Was sollen die Beratungsprotokolle denn beweisen? Also auf was möchte man sich berufen? Es kann doch durchaus sein, dass diese RiesterRente in der Situation des Kunden das beste Angebot war, obwohl Provision anfiel. Und mal nur so nebenbei: bei allen Versicherungsprodukten fällt eine Provision an |
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| AW: Riester Rente - Provisionierung Hallo, naja... es fällt ja auch an jedem Auto irgendwann ein Schaden an, trotzdem möchte ich doch meinen, dass es da Richtlinien zu gibt. Ich melde mich noch einmal wegen Details... ![]() Habe grade wenig Zeit, dafür Entschuldigung! Gruß, Markus... |
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| AW: Riester Rente - Provisionierung Es dürfte zwischenzeitlich bei jedem angekommen sein, dass die Versicherungswirtschaft Riester übers Ohr gehauen hat. Die meisten Verträge stehen doch nur wegen den staatlichen Zulagen im Plus. Da frage ich mich, wie all die Jahre Lebensversicherungen überhaupt verkauft werden konnten. Das Beratungsprotokoll enthält Vertreters liebstes Kästchen. Dort wird angekreuzt, dass der Kunde auf eine ordentliche Beratung verzichtet. Am besten alle Unterlagen zur Verbraucherberatung mitnehmen, wie RKG bereits rät. Smiley Mac |
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| berater, betrug, provision, rente, riester |
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