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Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt?

Dies ist eine Diskussion zu Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 04.07.2011, 15:04
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Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt?

Hallo!

Wenn jemanden aufgrund von Beitragsrückständen die private Rentenversicherung gekündigt wird erhält er ja einen bestimmten Rückkaufswert ausgezahlt (sofern einer übrig ist). Nur mal angenommen er hat ein Schreiben das ihn darauf hinweist nicht wahrgenommen und bemerkt knapp zwei Jahre später sein Missgeschick. Sind seine Ansprüche verjährt?

Vielleicht kann einer bei diesem Fall Rat geben.

Vielen Dank

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:24
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AW: Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt?

Ich glaube, dass dies nichts mit Verjährung zu tun hat. Der Rückkaufswert ist dein Geld und der Versicherer muß es dir auszahlen, egal wann. Aber in LV habe ich eigentlich keine Ahnung. Schreibe einfach dem Versicherer und teile deine Kontonummer mit. Das Ergebnis kannst du hier wieder einstellen. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 21:24
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AW: Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt?

5 Jahre müßte die Verjährungsfrist sein, gem. § 12 VVG.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 09:26
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AW: Rentenversicherung gekündigt. Rückkauf verjährt?

Jein.

Werden die Beiträge einer Renten- bzw. Lebensversicherung nicht regelmäßig vom Versicherungsnehmer bezahlt, wird die Police vom Versicherungsunternehmen rechtmäßig vorzeitig gekündigt. Zurück in diese Police kommen Sie jetzt nicht mehr – hier sind Ihre Ansprüche erloschen. Den Rückkaufswert, den Sie dann ausbezahlt bekommen haben, wird nicht dem entsprechen, was Sie über die Jahre eingezahlt haben. Dagegen können Sie allerdings auch jetzt noch etwas tun. Es gibt bspw. Profis zur Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung, denn bereits durch eine korrekte Kündigung kann der Rückkaufswert um bis zu 20% erhöht werden. Zusätzlich wird anwaltlich gegen die Versicherungen und die häufig zu niedrigen Rückkaufswerte vorgegangen und alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurück gefordert. Auch steuerliche Vorteile können dadurch geltend gemacht werden. Und das alles ist auch bei bereits gekündigten Policen möglich! D.h. Ihre Ansprüche auf eine Nachregulierung des Rückkaufswertes sind noch nicht verjährt.
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