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Regress nach Fahrzeugrücktransport

Dies ist eine Diskussion zu Regress nach Fahrzeugrücktransport innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 16.08.2011, 17:37
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Regress nach Fahrzeugrücktransport

folgender fiktiver Fall. A hat im Ausland einen Unfall und lässt das Fahrzeug über seinen Schutzbrief nach D zurücktransportieren.

Das Fahrzeug ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und wird nicht repariert. Nun fordert die Versicherung den Betrag von A zurück. Dieser wurde jedoch definitiv nicht darauf hingewiesen, dass ein Totalschaden ein Ausschluss darstellt.

Inwiefern ist das Vorgehen der Versicherung gerechtfertigt?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 22:39
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AW: Regress nach Fahrzeugrücktransport

Dazu muß man nicht hingewiesen werden, wenn das in den Bedingungen steht. Ansonsten müßte der Versicherer einem die Bedingungen am Telefon vorlesen. Allerdings ist fraglich, wie ein Laie erkennen soll, ob ein Totalschaden vorliegt. Aber die Kostenübernahme hätte man vorher klären müssen. Smiley Mac
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