Dies ist eine Diskussion zu Regress nach Fahrzeugrücktransport innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Regress nach Fahrzeugrücktransport Das Fahrzeug ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und wird nicht repariert. Nun fordert die Versicherung den Betrag von A zurück. Dieser wurde jedoch definitiv nicht darauf hingewiesen, dass ein Totalschaden ein Ausschluss darstellt. Inwiefern ist das Vorgehen der Versicherung gerechtfertigt? Vielen Dank |
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| AW: Regress nach Fahrzeugrücktransport Dazu muß man nicht hingewiesen werden, wenn das in den Bedingungen steht. Ansonsten müßte der Versicherer einem die Bedingungen am Telefon vorlesen. Allerdings ist fraglich, wie ein Laie erkennen soll, ob ein Totalschaden vorliegt. Aber die Kostenübernahme hätte man vorher klären müssen. Smiley Mac |
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