Dies ist eine Diskussion zu Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Fahrerin A sagt gegenüber der Polizei und den Versicherungen von B und C warheitsgemäss aus, dass sie den Verursacher nicht bestimmen kann, da sich der eigentliche Unfall hinter ihr ereignet hatte und lediglich ein Fahrzeug in ihre Seite rutschte. Fahrerin A hat an Ihrem Fahrzeug nun einen Schaden im unteren vierstelligen Bereich. Nach einer vermeintlich zuerst geklärten Schuldfrage - Fahrer B ist schuld - geraten Fahrer B und Fahrer C in einen Rechtsstreit. Die Versicherungen von B und C weigern sich vorab den Schaden von Fahrerin A zu begleichen, solange die Schuldfrage nicht gerichtlich geklärt wurde. Fahrerin A hat nun natürlich Ausstände (Gutachter und Reparatur), die sie aus eigener Tasche begleichen muss. Der Rechtsstreit ist auch nach gut 5 Monaten noch nicht wirklich in Gang gekommen. Welche Möglichkeiten hätte Fahrerin A um den Vorgang zu beschleunigen und möglichst zügig an Ihr Geld zu kommen? |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Das Beste ist abzuwarten, wenn man nicht unnötig Kosten verauslagen möchte. Wenn man nämlich den Falschen verklagt, dann muß der natürlich nichts bezahlen und du wirst dich wundern wieviele Gebühren da fällig werden. Die kriegst du allenfalls von einer Rechtschutzversicherung. Smiley Mac |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Äh, sie weiss nicht, welches Auto ihr in die Seite gerutscht ist? Wie geht das den? Dichter Nebel, alle schwarze Lackfarbe, gleiches Model und alle gleiche Anstoßspuren? Ein Gutachter sollte dies eigentlich bestimmen noch bestimmen können. Zumindest muss sie wissen, welches Auto sie berührt hat. Von dieser Versicherung kann sie dann den Schaden komplett verlangen. Sollte einer in die Seite, einer hinten aufgefahren sein, dann muss der Schaden halt aufgeteilt werden. Das sollte eigentlich ein Gutachter trennen können. Wichtig ist jedenfalls, der Anstoßenden zu bestimmen. Der Rest ist Sache der Versicherung. |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Zitat:
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Joh, muss sie auch nicht. Die Versicherung des Reinfahrenden ist vorleistungspflichtig, da im Verhältnis Frau-Reinfahrenden die Frau unschuldig ist und kann ggf. Regress bei der anderen Versicherung nehmen. Tut sie dies nicht, dann soll sie einen RA mit der Durchsetzung beauftragen, dann haben die jedenfalls auch noch diese Kosten am Hals (die dann nicht regressfähig sind). |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Zitat:
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Zitat:
Hier habe ich den Fall aber so verstanden, dass beiden Fahrern, B und C, ein Verschulden trifft, man weiss nur nicht in welchem Verhältnis. Die Schuld von B soll ja sogar zunächst festgestnden haben. Schön wäre zu wissen, welches Auto letzlich in A reingefahren ist. M.E. ist es so, dass man vom Reinfahrenden die Erstattung verlangen kann, wenn diesem zumindest eine Teilschuld hat. |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Zitat:
![]() ![]() ![]() Letztlich ist es für A unerheblich wer (B oder C) den Schaden verschuldet haben soll. A richtet ihre Forderung gegen die Versicherung des KFZ, welches mit ihrem Fahrzeug Berührung hatte. Hier ist zumindest eine Haftung aus der Betriebsgefahr - und somit verschuldensunabhängig - gegeben. Irl sollte A sich umgehend einen Anwalt nehmen und ihre Ansprüche mit Nachdruck, ggf. Klage, geltend machen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Och Charles, das war der Rat, der die Nerven schont. Dein Rat mag korrekt erscheinen, aber der Teufel steckt im Detail. Und die Qualifikation so mancher Rechtsanwälte lässt zu wünschen übrig. Die Theorie und die Praxis ist wie bei Marx und Murx. Der User mag deinem Vorschlag folgen, wenn er Ärger haben möchte. Wenn er lieber Frieden hat, dann folgt er meinem Rat. Was bist du angeblich? Schnarchratte oder Paragraphenreiter? Oder? Smiley Mac |
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| AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten Zitat:
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