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Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 25.03.2011, 14:49
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Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Angenommen, eine PKW-Fahrerin im Fahrzeug A gerät an einer Autobahnauffahrt in einen Unfall zwischen PKW B und PKW C. Die Polizei wird zum Unfall hinzugerufen und sowohl Polizei als auch Fahrer B und C bestätigen, dass Fahrerin A keine Schuld hatte sondern nur geschädigte Dritte ist.

Fahrerin A sagt gegenüber der Polizei und den Versicherungen von B und C warheitsgemäss aus, dass sie den Verursacher nicht bestimmen kann, da sich der eigentliche Unfall hinter ihr ereignet hatte und lediglich ein Fahrzeug in ihre Seite rutschte. Fahrerin A hat an Ihrem Fahrzeug nun einen Schaden im unteren vierstelligen Bereich.

Nach einer vermeintlich zuerst geklärten Schuldfrage - Fahrer B ist schuld - geraten Fahrer B und Fahrer C in einen Rechtsstreit. Die Versicherungen von B und C weigern sich vorab den Schaden von Fahrerin A zu begleichen, solange die Schuldfrage nicht gerichtlich geklärt wurde.

Fahrerin A hat nun natürlich Ausstände (Gutachter und Reparatur), die sie aus eigener Tasche begleichen muss. Der Rechtsstreit ist auch nach gut 5 Monaten noch nicht wirklich in Gang gekommen.

Welche Möglichkeiten hätte Fahrerin A um den Vorgang zu beschleunigen und möglichst zügig an Ihr Geld zu kommen?
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Alt 30.03.2011, 09:10
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Das Beste ist abzuwarten, wenn man nicht unnötig Kosten verauslagen möchte. Wenn man nämlich den Falschen verklagt, dann muß der natürlich nichts bezahlen und du wirst dich wundern wieviele Gebühren da fällig werden. Die kriegst du allenfalls von einer Rechtschutzversicherung.
Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 20:34
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Äh, sie weiss nicht, welches Auto ihr in die Seite gerutscht ist? Wie geht das den? Dichter Nebel, alle schwarze Lackfarbe, gleiches Model und alle gleiche Anstoßspuren? Ein Gutachter sollte dies eigentlich bestimmen noch bestimmen können. Zumindest muss sie wissen, welches Auto sie berührt hat. Von dieser Versicherung kann sie dann den Schaden komplett verlangen.

Sollte einer in die Seite, einer hinten aufgefahren sein, dann muss der Schaden halt aufgeteilt werden. Das sollte eigentlich ein Gutachter trennen können.

Wichtig ist jedenfalls, der Anstoßenden zu bestimmen. Der Rest ist Sache der Versicherung.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 20:39
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Zitat:
Zitat von jermonio Beitrag anzeigen
Äh, sie weiss nicht, welches Auto ihr in die Seite gerutscht ist? Wie geht das den? Dichter Nebel, alle schwarze Lackfarbe, gleiches Model und alle gleiche Anstoßspuren? Ein Gutachter sollte dies eigentlich bestimmen noch bestimmen können. Zumindest muss sie wissen, welches Auto sie berührt hat. Von dieser Versicherung kann sie dann den Schaden komplett verlangen.

Sollte einer in die Seite, einer hinten aufgefahren sein, dann muss der Schaden halt aufgeteilt werden. Das sollte eigentlich ein Gutachter trennen können.

Wichtig ist jedenfalls, der Anstoßenden zu bestimmen. Der Rest ist Sache der Versicherung.
Sie weiß nicht wer Schuld war, dass ihr dieses Auto in die Seite gerutscht ist, dass ist ein riesen Unterschied
__________________
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 21:12
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Joh, muss sie auch nicht. Die Versicherung des Reinfahrenden ist vorleistungspflichtig, da im Verhältnis Frau-Reinfahrenden die Frau unschuldig ist und kann ggf. Regress bei der anderen Versicherung nehmen. Tut sie dies nicht, dann soll sie einen RA mit der Durchsetzung beauftragen, dann haben die jedenfalls auch noch diese Kosten am Hals (die dann nicht regressfähig sind).
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Alt 30.03.2011, 21:16
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Zitat:
Zitat von jermonio Beitrag anzeigen
Joh, muss sie auch nicht. Die Versicherung des Reinfahrenden ist vorleistungspflichtig, da im Verhältnis Frau-Reinfahrenden die Frau unschuldig ist und kann ggf. Regress bei der anderen Versicherung nehmen. Tut sie dies nicht, dann soll sie einen RA mit der Durchsetzung beauftragen, dann haben die jedenfalls auch noch diese Kosten am Hals (die dann nicht regressfähig sind).
Ich denke das ist falsch. Weil der "Reinfahrende" ja nicht unbedingt schuld sein muss. Mein Paps hatte vor ein paar Jahren einen Unfall. Er stand hinter einem Mercedes an der Ampel, ganz brav und auf einmal macht es rumms und von hinten rast ihm ungebremst ein Lieferwagen drauf. Natürlich ist mein Dad daraufhin dem Mercedes draufgebrettert, aber Schuld oder Regresspflichtig ist er deswegen noch lange nicht. Und in diesem Fall ist es wohl auch ziemlich kompliziert. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Versicherung des Reinfahrers bezahlen, wenn der sagt "Ich bin nicht reingefahren, der andere hat mich gerammt und ich bin reingerutscht!" Da wird sicher erst mal die Schuldfrage geklärt
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Alt 02.04.2011, 09:16
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Natürlich ist mein Dad daraufhin dem Mercedes draufgebrettert, aber Schuld oder Regresspflichtig ist er deswegen noch lange nicht.
Ja, das ist schon richtig. Wenn er auf das Fahrzeug aufgeschoben wurde. Dann gibt es in der Regel aber auch keine Diskussion. Selbst bei einen Kettenauffahrunfall geht die Regulierung relativ schnell.

Hier habe ich den Fall aber so verstanden, dass beiden Fahrern, B und C, ein Verschulden trifft, man weiss nur nicht in welchem Verhältnis. Die Schuld von B soll ja sogar zunächst festgestnden haben.

Schön wäre zu wissen, welches Auto letzlich in A reingefahren ist.
M.E. ist es so, dass man vom Reinfahrenden die Erstattung verlangen kann, wenn diesem zumindest eine Teilschuld hat.
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Alt 02.04.2011, 09:32
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Zitat von macyanni
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und so eine Antwort von einem angeblichen Schadenregulierer/Versicherungsbetriebswirt und/oder Schwachverständigen ... man man man

Letztlich ist es für A unerheblich wer (B oder C) den Schaden verschuldet haben soll.

A richtet ihre Forderung gegen die Versicherung des KFZ, welches mit ihrem Fahrzeug Berührung hatte. Hier ist zumindest eine Haftung aus der Betriebsgefahr - und somit verschuldensunabhängig - gegeben.

Irl sollte A sich umgehend einen Anwalt nehmen und ihre Ansprüche mit Nachdruck, ggf. Klage, geltend machen
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Alt 05.04.2011, 09:52
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AW: Rechtsstreit nach Unfall, Dritter hängt auf Kosten

Och Charles, das war der Rat, der die Nerven schont. Dein Rat mag korrekt erscheinen, aber der Teufel steckt im Detail. Und die Qualifikation so mancher Rechtsanwälte lässt zu wünschen übrig. Die Theorie und die Praxis ist wie bei Marx und Murx. Der User mag deinem Vorschlag folgen, wenn er Ärger haben möchte. Wenn er lieber Frieden hat, dann folgt er meinem Rat. Was bist du angeblich? Schnarchratte oder Paragraphenreiter? Oder? Smiley Mac
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Alt 05.04.2011, 12:50
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Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
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