Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt Wenn der Beklagte sich nun selbst vertreten möchte und sich von seinem Anwalt trennt, müsste dann die bisherige Arbeit des Anwalts durch die Versicherung gezahlt werden? |
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| AW: Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt Also bei einem Wechsel ohne extrem schwerwiegenden Grund zahlt Versicherung m.W. nur einen Anwalt und keine Mehrkosten, die durch den Wechsel entstehen. Wenn aber kein zweiter Anwalt hinzugezogen wird, kann es trotzdem Probleme mit der Versicherung geben? |
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| AW: Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt So schwierige Frage? |
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| AW: Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt Rechtschutz habe ich keine Ahnung, aber ich schreibe das wenigstens vorher, anders als andere hier. Wieso wechselt man ohne schwerwiegenden Grund den Anwalt? Ich nehme an, dass Deckungszusage von der RS vorliegt. Der Versicherer wird in der ersten Instanz die üblichen 1,2/1,3 fachen Termin- und Verfahrensgebühren zu übernehmen haben. Wenn man sich selber vertritt, ist das ja wohl das Amtsgericht. Nach meiner Meinung wird man nur dann auf Gebühren sitzen bleiben, die doppelt entstehen. Beispiel: Du gehst jetzt zum zweiten Rechtsanwalt. Dann ist eine weitere Verfahrensgebühr fällig. Die würde die RS dann nicht bezahlen. Smiley Mac |
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| AW: Rechtsschutzversicherung und Trennung vom Anwalt Innerhalb derselben Instanz wird nur 1 Anwalt bezahlt. Beendet man das Mandat und vertritt sich selbst, wird der Anwalt für die bisherige Tätigkeit von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Ein eher bürokratisches Problem entsteht, wenn der nicht mehr anwaltlich Vertretene den Rechtsstreit gewinnt. Dann muss er nämlich die Kosten seines bisherigen Anwalts gegen den Gegner festsetzen lassen und das Geld an die Rechtsschutzversicherung abführen. Mangels Kontakt zum bisherigen Anwalt kennt er vielleicht dessen Kosten nicht oder weiß nicht, wie er einen Kostenfestsetzungsantrag stellen soll. Da wäre dann Kontakt mit der Rechtsschutz hilfreich, bei der der bisherige Anwalt ja seine Kosten eingereicht hat. |
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