Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutzversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Rechtsschutzversicherung eine Person hat eine Rechtsschutzversicherung. Diese Person ist seit einiger Zeit totkank braucht diese Versicherung nicht mehr. Die Versicherung wurde bis zum Oktober gekündigt. Bis dahin soll noch ein nicht unerheblicher Beitrag gezahlt werden. Es ist vorauszusehen, dass diese Person nicht mehr bis zum Oktober lebt. Jetzt kam eine Mahnung wegen dieses Beitrags: -wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht bezahlt wird, besteht kein Versicherungsschutz mehr -wenn der Betrag nicht innerhalb dieser Frist bezahlt wird, kann die Versicherung von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden. Wenn der Betrag jetzt wirklich nicht bezahlt wird, ist dann der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag zur Zahlung fällig? Und kann es deshalb zu einem Eintrag bei der Schufa kommen? |
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