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Rechtsschutz - Arbeitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutz - Arbeitsrecht innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 02.06.2011, 12:36
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Rechtsschutz - Arbeitsrecht

Ich hoffe der folgende hypothetische Fall gehört hier rein.

Angenommen ein Arbeitgeber XX kündigt seinem Arbeitnehmer A sowohl mündlich als auch per E Mail (also beides unwirksam). A geht davon aus, dass die schriftliche Kündigung nachgeholt wird. Jetzt die Frage: Könnte A in der Zwischenzeit noch schnell eine Rechtsschutzversicherung für Berufsrecht (eine ohne Wartezeit) abschließen, denn momentan ist er ja noch nicht gekündigt?


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 14:27
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AW: Rechtsschutz - Arbeitsrecht

Für solche Schlaumeier gibt es die Wartezeiten. Gibt es die ohne Wartezeiten? Dann haben die sicher einen anderen Trick auf Lager. Spar die Kosten, es sei denn, du möchtest dich dafür in Zukunft absichern. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 14:29
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AW: Rechtsschutz - Arbeitsrecht

Nach meinem Wissen gibt es keinen Arbeitsrechtschutz ohne Wartezeit.

Wenn sicher ist, dass XX unwirksam gekündigt hat, wozu benötigt dann A überhaupt eine Rechtschutzversicherung?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 12:52
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AW: Rechtsschutz - Arbeitsrecht

Ist doch schön, wenn man eine hat. Dann kann man dem Prozeßrisiko ganz gelassen entgegen blicken. Smiley Mac
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