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Recherche für Roman

Dies ist eine Diskussion zu Recherche für Roman innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 08.03.2011, 18:24
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Recherche für Roman

Hallo zusammen,

ich schreibe an einem Roman, in dem die Hauptfigur der Brandstiftung bezichtigt wird. Bei dem Brand ist nicht nur die Mietwohnung der Hauptfigur abgebrannt, sondern das gesamte Wohnhaus, inklusive der Filiale einer Bäckerei im Erdgeschoss des Hauses.

Nun zu meiner Frage: Kann man davon ausgehen, dass der Inhaber der Bäckerei keinerlei Zahlung irgendeiner Versicherung erhält, weil es sich um Brandstiftung handelt, und nur Anspruch auf das hat, was der Brandstifter selbst zahlen kann? Und wenn der Brandstifter kein Geld hat, bekommt sie dann nichts? Oder zahlt auf jeden Fall eine Versicherung - die des Brandstifters oder die der Bäckerei?

Konstruieren würde ich gerne den Fall: Die Bäckerei kriegt nichts, und der Brandstifter muss fortan alles, was er verdient (bis auf das Nötigste) zur Abzahlung der Schulden abgeben. Wäre das denkbar? Die Geschichte soll natürlich nicht völlig unplausibel und fernab jeder juristischen Realität sein.

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 08:06
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AW: Recherche für Roman

Keiner antwortet, obwohl diese Geschichte klingt als wäre sie aus dem Leben gegriffen.
Der Bäckermeister lebte bisher unter der Maxime, dass Versicherungen absolute Gaunereien sind und hat deshalb keine eigenen Verträge abgeschlossen.
Sofern dem Brandstifter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, hat er den Zeitwertschaden zu bezahlen. Den muß der Bäcker nachweisen (Gutachten), was sich natürlich nur lohnt, wenn der Beschuldigte zahlungsfähig ist. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 09:43
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AW: Recherche für Roman

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Keiner antwortet, obwohl diese Geschichte klingt als wäre sie aus dem Leben gegriffen.
jetzt erst gesehen/gelesen

Zitat:
Nun zu meiner Frage: Kann man davon ausgehen, dass der Inhaber der Bäckerei keinerlei Zahlung irgendeiner Versicherung erhält, weil es sich um Brandstiftung handelt, und nur Anspruch auf das hat, was der Brandstifter selbst zahlen kann? Und wenn der Brandstifter kein Geld hat, bekommt sie dann nichts?
So Gebäude-, Hausrat- und Geschäfts(inhalts)versicherung bestehen erstatten der/die Versicherer
iaR den gesamten Schaden zum Neuwert. Versicherer nimmt/nehmen beim Brandstifter Regress zum Zeitwertschaden bzw. werden diese Forderungen durch Gerichtsurteil bzw. Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Titulierte Forderungen sind 30 Jahre vollstreckbar.
Zitat:
Oder zahlt auf jeden Fall eine Versicherung - die des Brandstifters....
Brandstiftung ist iaR eine vorsätzliche unerlaubte Inbrandsetzung von Sachgütern.
Somit kommt auch keine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung des Täters für einen solchen Schaden auf
__________________
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Geändert von charles0308 (17.03.2011 um 10:11 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 12:45
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AW: Recherche für Roman

Die Brandstiftung muß nicht vorsätzlich sein. Ansonsten würde die Polizei nicht wegen fahrlässiger Brandstiftung ermitteln. Und die Fahrlässigkeit ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 14:41
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Danke, das hilft mir schon sehr weiter!

Unter normalen Umständen, also wenn der Bäcker ganz normal versichert ist, würde die Versicherung demnach für den Schaden aufkommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 18:23
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Zitat:
Zitat von kroth Beitrag anzeigen
Unter normalen Umständen, also wenn der Bäcker ganz normal versichert ist, würde die Versicherung demnach für den Schaden aufkommen.
so ist es
Zitat:
Zitat von macyanni
Die Brandstiftung muß nicht vorsätzlich sein.
Da wäre ich nie drauf gekommen. Der Autor geht hier wohl von einer Vorsatztat aus:
Zitat:
Zitat von kroth Beitrag anzeigen
Konstruieren würde ich gerne den Fall: Die Bäckerei kriegt nichts, und der Brandstifter muss fortan alles, was er verdient (bis auf das Nötigste) zur Abzahlung der Schulden abgeben. Wäre das denkbar?
.....
Zitat:
Zitat von macyanni
Ansonsten würde die Polizei nicht wegen fahrlässiger Brandstiftung ermitteln.
aus dem Eingangsbeitrag hast Du diese Info jedenfalls nicht
Zitat:
Zitat von macyanni
Und die Fahrlässigkeit ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert.
Ehrlich? Ohne diesen Hinweis wäre ich dumm gestorben
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  #7 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 11:39
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AW: Recherche für Roman

Wer hat das geschrieben: "Brandstiftung ist iaR eine vorsätzliche unerlaubte Inbrandsetzung von Sachgütern." Und falsch ist es dazu, weil Brandstiftung in aller Regel fahrlässig ist.
Egal ob mit oder ohne diesen Hinweis.......
Smiley Mac
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Alt 18.03.2011, 11:57
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Nur aus dem Umstand, dass Brandstiftung auch fahrlässig begehbar ist lässt sich weder ableiten, ob es iaR vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Von der Gesetzessystematik her würde man aber wohl charles0308 zustimmen müssen, da der Einschub des Fahrlässigkeitsdelikts in 306d nachträglich eingefügt wurde.
Ansonsten würde es wohl auch keinen Sinn für nen Roman machen, wenn der Brandstifter sich auf seine Versicherung berufen könnte. Dann wäre ja die Geschichte schon auf Seite 2 zu ende
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  #9 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 12:47
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Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Nur aus dem Umstand, dass Brandstiftung auch fahrlässig begehbar ist lässt sich weder ableiten, ob es iaR vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Von der Gesetzessystematik her würde man aber wohl charles0308 zustimmen müssen, da der Einschub des Fahrlässigkeitsdelikts in 306d nachträglich eingefügt wurde.
Ansonsten würde es wohl auch keinen Sinn für nen Roman machen, wenn der Brandstifter sich auf seine Versicherung berufen könnte.
vielen Dank, das erspart mir auf die "weiteren" Ausführungen @ macyanni einzugehen.
Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Dann wäre ja die Geschichte schon auf Seite 2 zu ende
nicht unbedingt ...
Zitat:
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... Gläubiger wären dann eben nicht die "Bäckerei" sondern die regressnehmenden Versicherer
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  #10 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 15:00
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Hehe, das war darauf bezogen, dass bei ner fahrlässigen Brandstiftung seine Haftpflicht einspringen würde
Wenn er keine hat, dann nimmt ihn die Vers. des Bäckers in Regress- das stimmt. Die sind sicherlich auch unangenehmere Prozessgegner, als so ein Bäckermeister...
Aber Belletristik ist nicht so meins- Versicherungsrecht iÜ auch nicht
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