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Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

Dies ist eine Diskussion zu Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 17:03
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Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

Wie hoch ist die Provision vom Versicherungsmakler, wenn er eine private Krankenversicherung vermittelt?
Und wann kann der Versicherungsmakler die Provision von der Versicherung herausverlangen bzw. wann steht dem Versicherungsmakler der Anspruch auf Auszahlung der Provison zu?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 07:38
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

Die Provision beträgt circa vier bis sieben Monatsbeiträge.

Versicherungsmakler haben üblicherweise Verträge mit den Versicherungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 16:17
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

wieviel zeit muss denn vergehen damit der makler seine provision aus dem abgeschlossenen versicherungsvertrag geltend machen kann? Kann er die provision auch dann verlangen, wenn der versicherungsvertrag beispielsweise nach 3 bis 4 monaten gekündigt wird?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 11:35
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

MAv

sorry wenn Du Makler bist
guck in die Vereinbarung

wenn nicht, geht dich das nichts an

Stornohaftungszeig ist zwischen 12 Monaten und 24.
Teilweise 100% Haftung in 6 Monaten

Alles jedoch verhandlungssache.

Im Übrigen 7 MB? naja teilweise auch 10 <grins
Im Übrigens zahlen einige nicht oder nur 0,25% schriebgebühr
ohne Pflege
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Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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  #5 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 17:31
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

Zitat:
Zitat von Jens D.
sorry wenn Du Makler bist
guck in die Vereinbarung

wenn nicht, geht dich das nichts an

...
und für wen hast Du dann die weiteren Informationen geschrieben?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 17:42
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Zitat:
Zitat von Jens D.
wenn nicht, geht dich das nichts an
Ich finde es schon interessant. Heimlichtuerei ist hier nur dazu geeignet, Legenden zu bilden.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 11:36
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

hi frank
habe ja weiter unten geantwortet
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Jens Düssel
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  #8 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 14:47
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

@Jens,

wer ist Frank?
auf welche Frage gibst Du den Hinweis?
und zudem meinst Du nicht, dass "Frank" selbst lesen kann?

aber wenn der Thread nun schon mal wieder aktiviert wurde:
Zitat:
Zitat von Humungus
Ich finde es schon interessant. Heimlichtuerei ist hier nur dazu geeignet, Legenden zu bilden.
Würde mal eher sagen, dass "Maverick1" hier etwas heimlichtuerisch ist.

Finde nicht, dass dies mit heimlichtuerei zu tun hat. Insbesonder bekommt der Kunde/Interessent ja mittlerweile in einem ihm vor Abschluss auszuhändigenden Angebot die Abschlusskosten offen gelegt.

Und die Rückrechnung, ob und wieviel bei vorzeitiger Aufhebung eines Vertrages wieder zurückzuzahlen ist spielt letzlich, nur für den Makler/Vermittler eine Rolle.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 19:33
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Zitat:
Zitat von RKG

wer ist Frank?
äh...Humungus
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  #10 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 12:36
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AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung!

aber wenn der Thread nun schon mal wieder aktiviert wurde:
Würde mal eher sagen, dass "Maverick1" hier etwas heimlichtuerisch ist.

Korrekt

Finde nicht, dass dies mit heimlichtuerei zu tun hat. Insbesonder bekommt der Kunde/Interessent ja mittlerweile in einem ihm vor Abschluss auszuhändigenden Angebot die Abschlusskosten offen gelegt.

Die Abschlusskosten die ein VR ausweißt, sind Kosten die dem VN für den Abschluss auf die Rechnung gekritzelt bekommt. Zuschüsse wie Bürozuschuss etc. sind nicht ausgewiesen. Ist jedoch gängig!

In LV weisen die VR im Schnitt 40o/oo aus
Die Prov liegt meist bei 43o/oo

Jedoch verhandlungssache.
Im Übrigen sind die Tatsächlichen Kosten höher, da auch der OL bzw Maklerbetreuuer daran verdient.

Im Übrigen ist der KV Beitrag mit der Kostenausweisung relativ uninteressant.
Da hier NICHT GESPART WIRD. Oder habt ihr mal eine Kapitalbildende Krankenversicherung entdeckt?
Altersrückstellung ist eine engekoppelte LV, hier wäre die Ausweisung nicht verkehrt. Jedoch wird dann nicht getrennt Kosten für Baustein 1, 2, 4 und 8

Und die Rückrechnung, ob und wieviel bei vorzeitiger Aufhebung eines Vertrages wieder zurückzuzahlen ist spielt letzlich, nur für den Makler/Vermittler eine Rolle.

Das ist durchaus eine richtige Feststellung
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