Dies ist eine Diskussion zu Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! Und wann kann der Versicherungsmakler die Provision von der Versicherung herausverlangen bzw. wann steht dem Versicherungsmakler der Anspruch auf Auszahlung der Provison zu? |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! Die Provision beträgt circa vier bis sieben Monatsbeiträge. Versicherungsmakler haben üblicherweise Verträge mit den Versicherungen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! wieviel zeit muss denn vergehen damit der makler seine provision aus dem abgeschlossenen versicherungsvertrag geltend machen kann? Kann er die provision auch dann verlangen, wenn der versicherungsvertrag beispielsweise nach 3 bis 4 monaten gekündigt wird? |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! MAv sorry wenn Du Makler bist guck in die Vereinbarung wenn nicht, geht dich das nichts an Stornohaftungszeig ist zwischen 12 Monaten und 24. Teilweise 100% Haftung in 6 Monaten Alles jedoch verhandlungssache. Im Übrigen 7 MB? naja teilweise auch 10 <grins Im Übrigens zahlen einige nicht oder nur 0,25% schriebgebühr ohne Pflege
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! Zitat:
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! hi frank habe ja weiter unten geantwortet
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! @Jens, wer ist Frank? auf welche Frage gibst Du den Hinweis? und zudem meinst Du nicht, dass "Frank" selbst lesen kann? aber wenn der Thread nun schon mal wieder aktiviert wurde: Zitat:
Finde nicht, dass dies mit heimlichtuerei zu tun hat. Insbesonder bekommt der Kunde/Interessent ja mittlerweile in einem ihm vor Abschluss auszuhändigenden Angebot die Abschlusskosten offen gelegt. Und die Rückrechnung, ob und wieviel bei vorzeitiger Aufhebung eines Vertrages wieder zurückzuzahlen ist spielt letzlich, nur für den Makler/Vermittler eine Rolle. |
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! Zitat:
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| AW: Provision des Versicherungsmaklers privater Krankenversicherung! aber wenn der Thread nun schon mal wieder aktiviert wurde: Würde mal eher sagen, dass "Maverick1" hier etwas heimlichtuerisch ist. Korrekt Finde nicht, dass dies mit heimlichtuerei zu tun hat. Insbesonder bekommt der Kunde/Interessent ja mittlerweile in einem ihm vor Abschluss auszuhändigenden Angebot die Abschlusskosten offen gelegt. Die Abschlusskosten die ein VR ausweißt, sind Kosten die dem VN für den Abschluss auf die Rechnung gekritzelt bekommt. Zuschüsse wie Bürozuschuss etc. sind nicht ausgewiesen. Ist jedoch gängig! In LV weisen die VR im Schnitt 40o/oo aus Die Prov liegt meist bei 43o/oo Jedoch verhandlungssache. Im Übrigen sind die Tatsächlichen Kosten höher, da auch der OL bzw Maklerbetreuuer daran verdient. Im Übrigen ist der KV Beitrag mit der Kostenausweisung relativ uninteressant. Da hier NICHT GESPART WIRD. Oder habt ihr mal eine Kapitalbildende Krankenversicherung entdeckt? Altersrückstellung ist eine engekoppelte LV, hier wäre die Ausweisung nicht verkehrt. Jedoch wird dann nicht getrennt Kosten für Baustein 1, 2, 4 und 8 Und die Rückrechnung, ob und wieviel bei vorzeitiger Aufhebung eines Vertrages wieder zurückzuzahlen ist spielt letzlich, nur für den Makler/Vermittler eine Rolle. Das ist durchaus eine richtige Feststellung
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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