Dies ist eine Diskussion zu PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes Vater A und Mutter B sind geschieden und leben in eigenen Haushalten. Beide teilen sich das Sorgerecht für den gemeinsamen minderjährigen Sohn C, der bei Mutter B lebt.Wäre eine solche Ablehung angebracht? Unstrittig ist, dass dem Grunde nach eine Doppelversicherung gegeben ist. Auch teilen sich die Eltern das Sorgerecht, wobei Lebensmittelpunkt und Wohnsitz des Kindes die Adresse der Mutter ist. Allerdings hatte der Vater zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht. Bin auf Euere Einschätzung sehr gespannt. Viele Grüße BigTime Gedankengang Betrachten die jeweiligen Versicherer den Sohn in ihren Policen als mitversichert könnte er in einem vom ihm verursachten Schadenfall aus beiden Verträge Deckung erhalten? Es gibt doch dieses schöne Beispiel: Gehen Sie über die Straße und verursachen einen Tanklastwagencrash.... Reicht die Deckungssumme des 1. Vertrages nicht aus, könnte der 2. Vertrag einspringen? Das wäre dann aber einen andere Geschichte... |
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| AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes Die Prüfung der einschlägigen Versicherungsbedingungen sollte Aufschluss geben. Hier ein Auszug aus Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010) http://www.assurances.de/pdf/AHB.pdf Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes 7.5 (2)?? Ist der Vater denn beschränkt, äh geschäftsunfähig? Grins .. Ne, Absatz (1) ist hier schon zutreffend: "oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören" Das "oder" trifft es. Leibliche Kinder, die nicht volljährig und unverheiratet sind, sind nämlich immer mitversichert
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes Ja, leider ist da nichts zu machen. Smiley Mac |
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| AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes Danke für die Richtigstellung
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