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PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

Dies ist eine Diskussion zu PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 19:44
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PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

Hallo zusammen, wie schätzt Ihr den Fall ein:
Vater A und Mutter B sind geschieden und leben in eigenen Haushalten. Beide teilen sich das Sorgerecht für den gemeinsamen minderjährigen Sohn C, der bei Mutter B lebt.

Alle 14 Tage verbringt Sohn C das Wochenende bei seinen Vater A. Der Sohn bringt bei einem seiner Besuche seine XBox mit. Vater A weiss davon nichts und stolpert in Ungedanken über die XBox und beschädigt diese.

Vater A und Mutter B verfügen jeweils über eine eigene Familien-Privathaftpflichtversicherung (da beide Elternteile zwischenzeitlich mit anderen Partnern in häuslicher Gemeinschaft leben). Sohn C ist bedingungsgemäss über beide Verträge versichert.

Der Versicherer des Vaters A lehnt den Schaden als nicht ersatzpflichtig ab, da Sohn C im Rahmen der väterlichen Haftpflicht mitversichert ist und verweist auf einen Eigenschaden.
Wäre eine solche Ablehung angebracht? Unstrittig ist, dass dem Grunde nach eine Doppelversicherung gegeben ist. Auch teilen sich die Eltern das Sorgerecht, wobei Lebensmittelpunkt und Wohnsitz des Kindes die Adresse der Mutter ist. Allerdings hatte der Vater zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht.

Bin auf Euere Einschätzung sehr gespannt.

Viele Grüße

BigTime

Gedankengang
Betrachten die jeweiligen Versicherer den Sohn in ihren Policen als mitversichert könnte er in einem vom ihm verursachten Schadenfall aus beiden Verträge Deckung erhalten? Es gibt doch dieses schöne Beispiel: Gehen Sie über die Straße und verursachen einen Tanklastwagencrash.... Reicht die Deckungssumme des 1. Vertrages nicht aus, könnte der 2. Vertrag einspringen? Das wäre dann aber einen andere Geschichte...
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 20:54
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AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

Die Prüfung der einschlägigen Versicherungsbedingungen sollte Aufschluss geben.

Hier ein Auszug aus

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)

http://www.assurances.de/pdf/AHB.pdf

Zitat:
7 Ausschlüsse

Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
(...)

7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer

(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver-hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).

(2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsun-fähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist

(...)
Selbst wenn man die häusliche Gemeinschaft nach Ziff. 7.5 (1) bei Umgangsrecht verneinen sollte, ist der Ausschluss nach Ziff. 7.5 (2) m.E. eindeutig
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 12:32
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AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

7.5 (2)?? Ist der Vater denn beschränkt, äh geschäftsunfähig? Grins ..

Ne, Absatz (1) ist hier schon zutreffend: "oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören"

Das "oder" trifft es. Leibliche Kinder, die nicht volljährig und unverheiratet sind, sind nämlich immer mitversichert
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:03
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AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

Ja, leider ist da nichts zu machen. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:27
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AW: PrivatHV-Schaden / Mitversicherung des Kindes

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL Beitrag anzeigen
7.5 (2)?? Ist der Vater denn beschränkt, äh geschäftsunfähig? Grins ..
Danke für die Richtigstellung
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