Dies ist eine Diskussion zu Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? angenommen, Person A ist privathaftpflichtversichert. Als sie zu Besuch bei Person B ist (es exisitiert kein Familienverhältnis bzw. gemeinsamer Haushalt), benutzt sie dessen Bad. Dabei stößt sie unabsichtlich gegen einen Stuhl, auf dem Bs Notebook liegt. Das Notebook fällt und ist beschädigt. A meldet den Schaden ihrer Versicherung. Die Versicherung lehnt eine vollständige Regulierung ab, da B ihrer Meinung nach das Notebook fahrlässig platziert hat. Wäre dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank! Grüße, Max |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? wenn es ein sehr wackliger Stuhl wäre, könnte man über eine Mithaftung des Geschädigten nachdenken. Ansonsten spricht nichts dagegen, sein Notebook auch auf einem Stuhl abzulegen - dafür sind die Dinger ja mobil.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Das sehe ich nicht so. Der Stuhl ist kein Ablageplatz für ein Laptop. Mitverschulden 50 %. Smiley Mac |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Angenommen, das Notebook läge nicht auf einem Stuhl, sondern auf einem Tisch. Der Schadenshergang bleibt gleich. Der Tisch mit dem Notebook befindet sich nach wie vor im Badezimmer. Da ein Tisch aber wohl ein angemessener Ablageplatz für ein Notebook ist, liegt kein Mitverschulden vor. Könnte die Versicherung trotzdem eine vollständige Regulierung ablehnen, da das Badezimmer kein angemessener Ort für ein Notebook ist? |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Würde das Badezimmer eher als unangemessener Ort für die Aufbewahrung eines Laptops halten. Da bis dato nicht genannt wurde, ob der Versicherer den Stuhl oder das Badezimmer meinte würde ich annehmen, dass der Versicherer ohnehin das Badezimmer meinte als er den Abzug vornahm. Folglich ja; die Versicherung wird sicherlich eine Reduzierung vornehmen. |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Ich würde mir grundsätzlich überhaupt keine Mithaftung unterstellen lassen, solange der VR nicht nicht vor Ort die konkreten Umstände besichtigt hat und schlüssige Argumente bringt. Aber zur Sache. Was wird hier eigentlich gesucht, eine angemessene Schilderung?
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Das ist für den Versicherer ein Kleinschaden. Der wird keine Kosten produzieren. Klagen muß der User und mit einer hälftigen Zahlung hat sich der Versicherer eine gute Ausgangsposition geschaffen. Und erfahrungsgemäß liegt der Gewinn in den 50 %, die das verlängerte Steißbein einziehen. Smiley Mac |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Hallo! Diese Haftpflichtversicherungen sind oft nicht gerade einfach zu durchblicken. Ist denn eigentlich ein laptop automatisch in so einer Haftpflichtversicherung inbegriffen? Soweit ich weiß wird einem bspw. beim Kauf eines Laptops ein Versicherungschutz angeboten. Oder bringe ich da was durcheinander? Eine andere Frage: Stimmt es, dass es für bestimmte Berufsgruppen eine spezielle Art von Versicherung gibt. Ich studiere Jura und habe jetzt zum Beispiel gelesen, dass für Anwälte und andere Gruppen wie Ärzte eine eigene Berufshahaftpflichtversicherung gibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsh...htversicherung [/URL]. Heißt dies konkret, dass es z.B eine Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt gibt? Vielen Dank! |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? @ Annette80, wenn Sie sich Ihren eigenen Beitrag anschauen, dann können Sie bestimmt auch die blauen Buchstaben erkennen. Klicken Sie einfach mal darauf - Ihre Fragen sind dann beantwortet! |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert vollständige Regulierung - rechtens? Hallo Annette80, durcheinander gebracht ist das nicht. Es kommt darauf an, wie bzw. durch wen ein Schaden entstanden ist. Die Versicherung die z. B. in Verbindung mit einem Laptop abgeschlossen werden kann ist eine Elektronikversicherung. Diese deckt auch Schäden, welche man selbst verursacht hat, wie z. B. die Vollkasko beim Auto. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Haftpflichtversicherungen sind hingegen Verträge, welche den versicherten Personen Schutz bieten, für den Fall, dass Sie Dritte geschädigt haben (Personen- oder Sach-/Vermögensschäden). Demzufolge spielt nicht die Sache, welche beschätigt wurde eine Rolle, sondern welche Umstände dazu geführt haben, dass diese Sache beschädigt wurde. Haftpflichtversicherungen gibt es dann für viele Bereiche, so z.B.: - Privathaftpflicht - Tierhalterhaftpflicht - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - Jagdhaftpflicht - Berufshaftpflicht - Betriebshaftpflicht etc. Grundlage einer Haftung ist die Rechtsprechung (z. B. BGB §823), wobei die Verträge um Leistungen erweitert werden können, bei welchen der Gesetzgeber keine Leistungsverpflichtung vorsieht. In der Privathaftplicht z. B. für geliehene Sachen oder bei Kindern der Verzicht auf die Prüfung einer Aufsichtspflichtsverleztung. Zur Berufshaftpflicht: Ja, es gibt (wie auch bei der Betriebshaftpflicht) eine Vielzahl von Tarifen. Verweise hier wie auch Ron auf Deinen eigenen Link. |
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