Dies ist eine Diskussion zu Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Als Energiequelle zur Starthilfe nutzte B sein eigenes Fahrzeug. B wollte den Schaden durch dessen private Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Diese lehnte die Übernahme unter der Begründung ab dass laut der Vertragsbedingungen für Privatpersonen die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht mitversichert seien. B hätte anstelle seines Kfz ja auch ein akkubetriebenes Starthilfegerät nutzen und den gleichen Fehler mit gleichen Folgen verursachen können. Was nun? |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Die Ablehnung der Versicherung erfolgte zu recht; Stichwort "Benzinklausel"! Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Das gilt auch wenn B auf A zugegangen ist um die Hilfe anzubieten? |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? warum nicht? Oder hat A sich dahingehend geäußert dass B im Falle eines Schadens zu haften habe?
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? nein - das war nicht der fall |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? A hätte die Hilfe des B ja nicht annehmen müssen oder das Starthilfekabel selbst anschließen können. Zitat:
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Zitat:
Die Benzin Klausel ist zwar weit verbreitet, aber nicht unbedingt. Ich habe eine neue Privathaftpflicht - wo der Schäden durch den Gebraucht FREMDER KFZ mitversichert ist. Die zahlen bei geliehenen Autos die Rückstufung für drei Jahre. Zu dem Thema. In der Police ist es nicht mit drin! Es ist nicht versichert. Ich hätte alleine aus dem Grund der Gefälligkeit gesagt, das er kein Anspruch hat. Gefälligkeit kann mitversichert sein
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Zitat:
Zitat:
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Zitat:
wenn interessieren Deine Kommentare? Infos geben ist ok. Sprüche reißen nicht. Ich habe nur Klargestellt das die Benzinklausel nicht mehr so sein muss. Da wir das exakte Bedingungswerk nicht kennen sollte man auf beide Punkte eingehen - was formel korrekt ist. Wenn Du das nicht verstehst - dann lass wenigstens die Kommentare!
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| AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? Zuerst Versicherungsschutz prüfen und dann die Haftung. Der Versicherungsschutz wird hier wegen der Benzinklausel abgelehnt, was auch richtig ist. Der Einwand mit dem Akku kann unberücksichtigt bleiben, weil es so nicht war. Als ich noch jünger war, haben wir unseren (guten) Kunden keine Ablehnung des Versicherungsschutzes schicken wollen. Statt dessen haben wir die Haftung wegen Gefälligkeit abgelehnt. Egal: Im Ergebnis kriegt der Geschädigte so oder so nichts. Smiley Mac |
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