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Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 20:27
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Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Person A hatte Startschwierigkeiten mit dem eigenen Kfz. Person B bot Starthilfe an und verwechselte, weil es schon dunkel war, die Leitungen. Durch den darauf folgenden Kurzschluß wurde ein Steuergerät am Auto von A zerstört.
Als Energiequelle zur Starthilfe nutzte B sein eigenes Fahrzeug.
B wollte den Schaden durch dessen private Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Diese lehnte die Übernahme unter der Begründung ab dass laut der Vertragsbedingungen für Privatpersonen die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht mitversichert seien.
B hätte anstelle seines Kfz ja auch ein akkubetriebenes Starthilfegerät nutzen und den gleichen Fehler mit gleichen Folgen verursachen können.
Was nun?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 20:37
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Die Ablehnung der Versicherung erfolgte zu recht; Stichwort "Benzinklausel"!
Zitat:
Was nun?
Davon ausgehend, dass die Starthilfe aus Gefälligkeit erfolgte ist iaR auch von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen; somit keine Haftung des Helfers
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 20:58
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Das gilt auch wenn B auf A zugegangen ist um die Hilfe anzubieten?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:04
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zitat:
Zitat von E-Fan Beitrag anzeigen
Das gilt auch wenn B auf A zugegangen ist um die Hilfe anzubieten?
warum nicht? Oder hat A sich dahingehend geäußert dass B im Falle eines Schadens zu haften habe?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:15
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

nein - das war nicht der fall
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:48
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zitat:
Zitat von E-Fan Beitrag anzeigen
nein - das war nicht der fall
A hätte die Hilfe des B ja nicht annehmen müssen oder das Starthilfekabel selbst anschließen können.

Zitat:
B hätte anstelle seines Kfz ja auch ein akkubetriebenes Starthilfegerät nutzen und den gleichen Fehler mit gleichen Folgen verursachen können.
auch hier handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung mit (iaR) stillschweigendem Haftungsausschluss. Solche Schäden kann man aber wiederum in der PHV zwischenzeitlich (mit Begrenzungen) einschließen.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 12:19
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Die Ablehnung der Versicherung erfolgte zu recht; Stichwort "Benzinklausel"!

Davon ausgehend, dass die Starthilfe aus Gefälligkeit erfolgte ist iaR auch von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen; somit keine Haftung des Helfers
Hi
Die Benzin Klausel ist zwar weit verbreitet, aber nicht
unbedingt.
Ich habe eine neue Privathaftpflicht - wo der Schäden durch den Gebraucht FREMDER KFZ mitversichert ist.
Die zahlen bei geliehenen Autos die Rückstufung für drei Jahre.

Zu dem Thema.
In der Police ist es nicht mit drin! Es ist nicht versichert.
Ich hätte alleine aus dem Grund der Gefälligkeit gesagt, das er kein Anspruch hat.
Gefälligkeit kann mitversichert sein
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Viele Grüße
Jens Düssel
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  #8 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 12:31
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Ich habe eine neue Privathaftpflicht - wo der Schäden durch den Gebraucht FREMDER KFZ mitversichert ist.
Wen interessiert das?
Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Ich hätte alleine aus dem Grund der Gefälligkeit gesagt, das er kein Anspruch hat.
Wen interessiert das?
Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Gefälligkeit kann mitversichert sein
Wen interessiert das? Ablehnungsgrund ist die Benzinklausel!
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Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #9 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 15:51
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL Beitrag anzeigen
Wen interessiert das?Wen interessiert das?Wen interessiert das? Ablehnungsgrund ist die Benzinklausel!
Junge,
wenn interessieren Deine Kommentare?

Infos geben ist ok. Sprüche reißen nicht.

Ich habe nur Klargestellt das die Benzinklausel nicht mehr so sein muss.
Da wir das exakte Bedingungswerk nicht kennen sollte man auf beide Punkte eingehen - was formel korrekt ist.

Wenn Du das nicht verstehst - dann lass wenigstens die Kommentare!
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 09:14
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AW: Privathaftpflicht verweigert Schadenübernahme von missglückter Starthilfe. Rechtens?

Zuerst Versicherungsschutz prüfen und dann die Haftung. Der Versicherungsschutz wird hier wegen der Benzinklausel abgelehnt, was auch richtig ist. Der Einwand mit dem Akku kann unberücksichtigt bleiben, weil es so nicht war.
Als ich noch jünger war, haben wir unseren (guten) Kunden keine Ablehnung des Versicherungsschutzes schicken wollen. Statt dessen haben wir die Haftung wegen Gefälligkeit abgelehnt.
Egal: Im Ergebnis kriegt der Geschädigte so oder so nichts. Smiley Mac
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