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Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Dies ist eine Diskussion zu Privater Haftpflichtschaden oder nicht ? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 14:49
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Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Hallo,

Person A wollte sich Heizkörperlack aus einem Baumarkt holen. Auf dem Weg zur Kasse fiel die Dose zu Boden , anstatt den Bereich abzusperren holte das Personal Papier und kümmerte sich um A. 20 Sek. später rutscht Person B in der Farbe aus. Die Kleidung ist natürlich unbrauchbar und vielleicht hat sich B bei dem Sturz noch verletzt.

Die Versicherung des Geschäftes sieht die Schuld eindeutig bei Person A und verweigert die Zahlung. Somit wendet sich Person B an A.

Liegt die Schuld tatsächlich bei A und muss dieser für den gesamten Schaden aufkommen ?



MfG und danke für eine Antwort

Futhark
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 15:46
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Meiner Auffassung nach hat das Personal falsch gehandelt.
Es hätte der betroffene Bereich unverzüglich nach Bekanntwerden der Situation abgesperrt werden müssen, um weiteren Schaden ("Wegtragen" der Farbe, Sturz durch Ausrutschen, etc.) zu verhindern.

Davon abgesehen ist es einer dritten Person durchaus zuzumuten hinzuschauen, wo man lang läuft. Wenn dort schon Mitarbeiter des Geschäftes damit beschäftigt sind, den Schlamassel zu beseitigen bzw. einzudämmen, läuft man nicht durch die Farbfläche. Sowas muss man erkennen.

Insofern halte ich das Verhalten der Versicherung des Geschäftes nicht für korrekt. Imhi muss die private Haftpflicht des Kunden lediglich für die Beseitigung der Verunreinigung aufkommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 17:45
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Naja also beseitigt wurde nichts, dass Personal kümmerte sich sofort um Person A und während dessen liefen andere Kunden schon durch die Farbe. Das alles dauerte keine 30 Sek. Erst als es zu Spät war wurde gehandelt.

Fakt ist, Person A hat nun eine Schadensanzeige von B bekommen und weiß nicht wie Sie sich jetzt verhalten soll...


MfG

Futhark
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 19:05
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Ich würde mal einen Anwalt kunsultieren, wenn mir das passiert wäre.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 19:10
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

A hat eigentlich nicht mehr zu tun als den Schaden seiner Privathaftpflicht zu melden und die an ihn gestellten Ansprüche ebenfalls dem Versicherer, bei dem diese Privathaftpflicht besteht weiter zu leiten.

Aufgabe der Privathaftplicht ist nicht nur einen berechtigten Schaden zu bezahlen, sondern auch zu prüfen. Dies insbesondere, ob der Anspruch berechtigt und wenn ja, in welcher Höhe dieser berechtigt ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 21:16
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Hey danke für die zahlreichen Antworten.

Genau das wollte A auch machen, bis er festellte das er doch keine Private Haftpflicht hat

wie sollte er sich dann verhalten


MfG und Danke


Futhark
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  #7 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 22:35
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Hallo Futhark,

definitiv keine PHV ?

Da nicht bekannt ist,
- wie alt, ob noch zuhause lebend, ob Selbständig
- oder oder oder ( also wirklich alle Möglichkeiten überprüft? )
kann zum Schaden kein weiterer Rat gegeben werden.

Ist definitiv keine Privathaftpflicht vorhanden, hat sich A mit der Sache selbst auseinander zu setzen. Ob er einen Anwalt hinzuziehen möchte oder muß, muß A selbst entscheiden, da dieser von A zu zahlen ist.

Letztlich bleibt für Ihn abzuwarten, von wem welche Forderungen kommen und danach seinen nächsten Schritt zu überlegen.
Hinweis: Sofern sich B tatsächlich verletzt hat und ggf. ärztlich behandelt wurde könnte etwas später auch die Krankenkasse noch kommen.

Allerdings einen Rat kann ich geben (nicht zum jetzigen Schaden):
Am besten gleich online eine Privathaftpflicht abschließen damit es morgen nicht u.U. ein noch größerer Farbtopf ist.
Und: Viele Vergleichsrechner bieten Abfragen verschiedener Leistungen. Lieber mal ein Klick mehr bei den Leistungen als nur preiswert.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 23:12
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Zitat:
Zitat von Futhark Beitrag anzeigen
Liegt die Schuld tatsächlich bei A und muss dieser für den gesamten Schaden aufkommen ?
Nun, es kommt wie immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Nach der bisherigen Sachdarstellung hat zwar A die Ursache gesetzt, andererseits scheint das Personal des Baumarktes nicht hinreichend bzw. umgehend seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen zu sein.

Mit einer klaren Aussage zur Haftungsfrage dürfte das Forum - zumindest nach dem bisherigen Stand - überfordert sein.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 08:30
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

RKG bringt es auf den Punkt. Der Rat zum Rechtsanwalt erinnert mich etwas an die frühere Tagol-Werbung: Wir wissen nicht, was diese junge Frau empfiehlt, wir empfehlen ihnen einen Rechtsanwalt.
Aus meiner langjährigen Lebenserfahrung kann ich sagen, dass die meisten Rechtsanwälte Schnarchkappen sind. Du bist hier ganz gut aufgehoben. Die Schadenhöhe müssen die Geschädigten nachweisen. Ich sehe eine Haftung von jeweils einem Drittel User/Geschädigter/Baumarkt, wobei Baumarkt und User gesamtschuldnerisch haften. Aus meiner Sicht käme vielleicht auch noch eine Haftung des Herstellers in Betracht. Eine neue Dose geht bei einem Sturz von wohl 1 m Höhe auf? Allerdings lohnen diese Mutmaßungen kaum, wenn es um einen Kleiderschaden in Höhe von 50 Euro geht. Smiley Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 09:35
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AW: Privater Haftpflichtschaden oder nicht ?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Nun, es kommt wie immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Nach der bisherigen Sachdarstellung hat zwar A die Ursache gesetzt, andererseits scheint das Personal des Baumarktes nicht hinreichend bzw. umgehend seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen zu sein.
Wenn alles innerhalb von ca. 30 Sekunden passiert ist, dann frage ich mich, wie schnell die das hätten machen müssen. Selbst wenn die sofort den Bereich hätten absperren wollen, hätten sie dafür ja erst mal Material holen müssen und der Weg zum Lager und zurück wäre sicherlich länger als 30 Sekunden gewesen. Wenn da jetzt fünf Minuten dazwischen liegen würden, OK, aber bei keinen 30 Sekunden sehe ich noch kein grobes Fehlverhalten des Personals.

Was bedeutet im übrigen das sie sich um Person A gekümmert haben?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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