Dies ist eine Diskussion zu Private Rente mit einer BU innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Private Rente mit einer BU angenommen Frau A. hat vor ca. 15 Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Mittlerweile zahlt sie monatlich 190 EUR in die Versicherung. Seit Februar 2006 erhält sie Rente wg. voller Erwerbsminderung. Nehmen wir an, dass die Tochter in den Unterlagen gefunden hat, dass eine Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde damals. Wenn Frau A berufsunfähig wird, wird ihr Beitrag bei der Versicherung beitragsfrei. Es wird dann so sein, dass Frau A dann ab heute die 190 EUR nicht mehr zahlen muss. Die Frage ist jetzt: Was ist seit 2006? Die Versicherung hielt sich am Telefon zurück. Die Frage der Tochter war, ob die ganzen Beiträge ab 02/2006 zurückgezahlt werden? Gibt es da Urteile? ODer greift hier die Mitwirkungspflicht ein? Oder gibt es hier keine Mitwirkungspflicht? Zählt einfach der Rentenbescheid? Danke |
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| AW: Private Rente mit einer BU Wenn sich die Versicherung am Telefon zurückhält, dann schreiben. Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen eine Antwort kommt, dem Vorstand schreiben. Danach könnte der Ombudsmann helfen. Smiley Mac |
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| AW: Private Rente mit einer BU Zitat:
Von hier kann man eigentlich nur sagen: Die Bedingungen genau lesen oder von einem Fachmann prüfen lassen und das Versicherungsunternehmen direkt (schriftlich) mit der Rückforderung der Beiträge konfrontieren. |
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| AW: Private Rente mit einer BU Zitat:
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| AW: Private Rente mit einer BU Es wäre echt ärgerlich, wenn Frau A keine rückwirkenden Ansprüche bekommt. Die Frage ist die Meldung, die unverzüglich erfolgen muss. Kann Frau A sich "rausreden"? Der Vertrag ist sehr alt. Die Unterlagen hat die Tochter sich seit Jahren nicht mehr angeschaut. Die Eltern verstehen im Versicherungsbereich nicht viel, da keine dt. Bürger. Sie wissen, dass sie beide eine priv. Rentenversicherung haben, aber nicht, dass sie beitragsfrei wird, wenn BU eintritt. Die Tochter hat es erfahren und es unverzüglich der Versicherung gemeldet. Hier könnte man den Begriff definieren, bzw. was bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern"? Schriftlich braucht Frau A es nicht einzureichen, die Versicherung schickt einen Fragebogen, A soll es ausfüllen und den Bescheid der DVR beifügen. |
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