Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung und Unfallversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Private Krankenversicherung und Unfallversicherung mal angenommen Fr. X hätte eine Private Krankenversicherung und hätte alles zu 100% Versichert ausser Zahnersatz zu 80%. Auf einmal bekämme Sie einen Bandscheibenvorfall und bräuchte dafür Krankengym. und Massagen. Sie bekämme eine Verordnung vom Arzt und ginge zu den Behandlungen. Nach einer gewissen Zeit würde die Kasse dann aber die Behandlungen streichen wie sollte Fr. X sich verhalten. Zwischenzeitlich ist eine neue Situation eingetroffen Sie hatte durch eine Handquätschung einen Sudeck erlieden der Akute behandlungen erfordere Die Kasse bezahle nun aber nur noch den Behilfesatz Fr. X ist den Nervenzusammen bruch nah und fühlt sich bedrogen von der Krankenversicherung wie Soll Sie sich verhalten. Unfallversicherung ist die Unterschrift auf den Antrag wichtig oder hat die Heut zu tage nichts mehr zu sagen. Kann einen Versicherung machen was Sie will datum ändern wie es Ihnen past. |
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| AW: Private Krankenversicherung und Unfallversicherung Sorry - aber diesen Beitrag versteht kein Mensch.... Ist denn Patient X voll privat versichert? Dann sollte er sich mit seinem Versicherer auseinandersetzen - vllt. sind ja Höchstgrenzen für bestimmte Verordnungen vereinbart. Andererseits schreiben Sie, dass nur der Beihilfesatz bezahlt wurde....also bekommen sie Beihilfe vom Bund/Land und den Rest deckt die PKV ab? ![]() Und was hat die erwähnte private Unfallversicherung mit all dem zu tun? Die zahlt doch nur bei Invalidität, d.h. wenn die Hand endgültig nicht mehr voll funktionsfähig ist. Was, bitteschön, soll ein "Sudeck" sein???? |
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| AW: Private Krankenversicherung und Unfallversicherung Ja Fr. X ist voll Versichert hat mit der Beihilfe absolut nichts zu tun, hat 100% auf Ampulante behandlungen. Mit der Versicherung komminiziert Sie schon seit Wochen was das soll doch die beharren auf ihren Standpunkt das Sie nur noch den Beihilfesatz bezahlen müssten, obwohl Fr. X bis vor einem Jahr noch alles bezahl bekommen hat. Es hat auch keine Änderung vom Vertrag gegeben. Das mit der Unfallversicherung ist so, Antrag zum 16.02 Unterschrieben, beginn zum 15.03 Police war nicht da. Unfall am 17.03 ca. 3 Wochen noch auf Police gewartet kam nicht, bei Versicherung angerufen wo doch die Police bleibt und Unfall gemeldet. Darauf hin hat der Versicherungvertreter die Police auf 01.04 geschrieben ohne irgent einer meldung an mich oder einer neuen Unterschrift. und hat mich jetzt ein Jahr lang nur belogen. Was tun??????????????? |
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| AW: Private Krankenversicherung und Unfallversicherung Zur Unfallversicherung: Zitat:
Versicherungsbeginn ist das im Versicherungsschein genannt Datum und auch erst durch diesen Versicherungsschein wird der Vertrag dokomentiert. Wobei der hier angegebene Beginn (15. eines Monats) für eine Unfallversicherung recht ungewöhnlich ist. Man kann natürlich dem geänderten Versicherungsbeginn widersprechen, wenn man durch den Antrag den Beweis erbringt. Eine nachträgliche Änderung durch einen Versicherungsvertreter ist u.U. eine Urkundenfälschung und dieser Vorgang Zitat:
Ich glaube, dass in nicht genauer Kenntnis der Vorgänge und in Kenntnis der Forenregeln, keine konkreten Beratungen erfolgen können. Ich empfehle den Ombudsmann für Versicherungen : http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html |
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| Danke erstmal für die Antwort, an den hab ich auch schon gedacht. Doch sollte man nicht erst die Vorstandschaft mal anschreiben und denen den vorgang mal schildern und das Messer auf die Brust setzen? Vielleicht sollte man mit der ganzen sache mal an die Öffendlichkeit gehen den wenn einer so bedrogen wird werden es auch andere die sich evtl. nicht zur wehr setzen. L.G. |
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| AW: Private Krankenversicherung und Unfallversicherung Zunächst einen Rat für's Forum: Künftig wäre es sinnvoller, nicht zwei Themen (Kranken- und Unfallversicherung) in einen Thread zu schreiben. Nicht jeder kennt sich mit allem aus und lang, unübersichtich und damit verwirrend kann ein solcher Thread dann auch noch werden. Zitat:
Zum anderen: Ist denn der Unfall schriftlich gemeldet? Wenn ja, welche Leistungen wären zu erwarten? ( Krankenhaustagegeld oder Invaliditätsleistung ) Denn: es gibt Fristen, wonach ein Unfall unverzüglich anzuzeigen und eine Feststellung der Invalidität binnen 15 Monate ab Unfalleintritt ärztlich festzustellen ist. Sollte der Unfall nicht gemeldet worden sein, muss für mein dafürhalten auch keine Aktivität für die Police mehr sein. Zumindest nicht gegen die Gesellschaft. Inwieweit der ggf. vom Vermittler vorgenommenen Änderung dann noch nachgegangen wird wäre ggf. ein Schreiben an den Ombudsmann wert. |
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