Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Herr B ist seit einiger Zeit in Psychotherapeutischer Behandlung. Bei der Therapeutin handelt es sich um eine Heilpraktikerin in Psychotherapie. Sie rechnet nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker Punkt 19.2 ab. Zunächst hat die KV die Rechnungen beglichen. Nun aber weigert sich die KV mit der Begründung. Psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker wären laut Tarif ausgeschlossen. Hier die beiden Punkte des Tarifes: 1.3.1.3 Erstattungsfähig sind zu 80 % die Aufwendungen für a) vom Arzt oder in eigener Praxis tätigen, nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannten Psychotherapeuten durchgeführte psychotherapeutische und psychosomatische ambulante Behandlungen (GOÄ 845 bis 849 und 860 bis 864, 870, 871) bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr. Vor Behandlungsbeginn ist eine Kostenzusage beim Versicherer einzuholen. 1.4 Erstattungsfähig sind zu 60 % die Aufwendungen für Behandlungen durch einen Heilpraktiker inklusive der vom Heilpraktiker verordneten Arzneimittel. Herr B beruft sich auf Punkt1.4. und möchte 60% der Rechnung erstattet bekommen. Die Versicherung argumentiert, dass Punkt 1.3. dem Punkt 1.4. vorzuziehen ist, und eine Begleichung er Rechnung ausgeschlossen ist. Was ist zu tun? |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Die gibt es nicht. Korrekte (und einzig erlaubte) Bezeichnung ist: Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz. Denen ist nämlich die "sonstige" Heilkunde untersagt. Ich hoffe, die Patientin weiß, dass die Ausbildung nicht standardisiert ist und auch in einem Wochenendseminar zu erreichen ist. Nötig ist nur das Bestehen einer Klausur und der mündlichen Prüfung durch den Amtsarzt. Zitat:
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Hier scheint sich eine PKV auf die Hinterbeine zu stellen, weil der Versicherte zu hohe Kosten verursacht. Und da werden die PKVen schonmal erfinderisch. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Danke! Mein Verständnis der Tarifbedingen ist auch, das die Behandlung zu 60% übernommen werden sollte! Da muss Herr B. wohl zum Rechtsanwalt gehen. |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Herr B. hat schon mehrmals telefoniert. Die Versicherung droht dann eher damit, die "versehentlich" erstatteten Rechnung zurückzufordern. |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Ist es denn so, dass Punkt 1.3. tatsächlich vorrangig ist? Und Punkt 1.4 demnach keine Gültigkeit hat? |
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| AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker Ich denke nicht. Der Punkt 1.4 ist kein Bestandteil des Punktes 1.3, was heißt, dass für ihn eigene Definitionen gelten. Da hätte die PKV schon anders formulieren müssen, beispielsweise: "erstattungsfähig sind psychotherapeutische Behandlungen, soweit sie von einem...."
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| heilpraktiker, kostenübernahme pk, private krankenkasse, psychotherapie |
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