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Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 09:18
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Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Wie sieht folgender Fall aus:

Herr B ist seit einiger Zeit in Psychotherapeutischer Behandlung.
Bei der Therapeutin handelt es sich um eine Heilpraktikerin in Psychotherapie. Sie rechnet nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker Punkt 19.2 ab.
Zunächst hat die KV die Rechnungen beglichen. Nun aber weigert sich die KV mit der Begründung. Psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker wären laut Tarif ausgeschlossen.
Hier die beiden Punkte des Tarifes:
1.3.1.3 Erstattungsfähig sind zu 80 % die Aufwendungen für
a) vom Arzt oder in eigener Praxis tätigen, nach dem
Psychotherapeutengesetz anerkannten Psychotherapeuten
durchgeführte psychotherapeutische und psychosomatische
ambulante Behandlungen (GOÄ 845 bis 849 und 860 bis 864,
870, 871) bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr.
Vor Behandlungsbeginn ist eine Kostenzusage beim Versicherer
einzuholen.

1.4 Erstattungsfähig sind zu 60 % die Aufwendungen für
Behandlungen durch einen Heilpraktiker inklusive der vom Heilpraktiker
verordneten Arzneimittel.

Herr B beruft sich auf Punkt1.4. und möchte 60% der Rechnung erstattet bekommen.
Die Versicherung argumentiert, dass Punkt 1.3. dem Punkt 1.4. vorzuziehen ist, und eine Begleichung er Rechnung ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 09:31
V.I.P.
 
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Zitat:
Zitat von nana1977 Beitrag anzeigen
Heilpraktikerin in Psychotherapie
Die gibt es nicht. Korrekte (und einzig erlaubte) Bezeichnung ist: Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz. Denen ist nämlich die "sonstige" Heilkunde untersagt.

Ich hoffe, die Patientin weiß, dass die Ausbildung nicht standardisiert ist und auch in einem Wochenendseminar zu erreichen ist. Nötig ist nur das Bestehen einer Klausur und der mündlichen Prüfung durch den Amtsarzt.

Zitat:
Sie rechnet nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker Punkt 19.2 ab.
Die "Gebührenordnung für Heilpraktiker" ist nicht rechtsverbindlich, sondern nur eine Zusammenfassung der üblichen verlangten Honorare.
Zitat:
Psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker wären laut Tarif ausgeschlossen.
Das steht zumindest in den hier weiter unten zitierten Punkten nicht drin.
Zitat:
1.3.1.3 Erstattungsfähig sind zu 80 % die Aufwendungen für
a) vom Arzt oder in eigener Praxis tätigen, nach dem
Psychotherapeutengesetz anerkannten Psychotherapeuten
durchgeführte psychotherapeutische und psychosomatische
ambulante Behandlungen (GOÄ 845 bis 849 und 860 bis 864,
870, 871) bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr.
Vor Behandlungsbeginn ist eine Kostenzusage beim Versicherer
einzuholen.
Da ein Psychotherapeut nach dem HPG weder ein Arzt noch ein nach dem PsychTG anerkannter PT ist, ist die Ziffer nicht einschlägig.
Zitat:
1.4 Erstattungsfähig sind zu 60 % die Aufwendungen für
Behandlungen durch einen Heilpraktiker inklusive der vom Heilpraktiker
verordneten Arzneimittel.
Dieser Punkt ist meiner Meinung nach zutreffend.

Hier scheint sich eine PKV auf die Hinterbeine zu stellen, weil der Versicherte zu hohe Kosten verursacht. Und da werden die PKVen schonmal erfinderisch.
Zitat:
Was ist zu tun?
Wenn die PKV sich wehrt, muss man klagen. Alternative: zu einem richtigen PT gehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 09:46
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Danke!

Mein Verständnis der Tarifbedingen ist auch, das die Behandlung zu 60% übernommen werden sollte!
Da muss Herr B. wohl zum Rechtsanwalt gehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 09:48
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Zitat:
Zitat von nana1977 Beitrag anzeigen
Da muss Herr B. wohl zum Rechtsanwalt gehen.
Vielleicht reicht es auch aus, diese Entschlossenheit der PKV anzukündigen.
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 10:06
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Herr B. hat schon mehrmals telefoniert.
Die Versicherung droht dann eher damit, die "versehentlich" erstatteten Rechnung zurückzufordern.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 10:07
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Ist es denn so, dass Punkt 1.3. tatsächlich vorrangig ist? Und Punkt 1.4 demnach keine Gültigkeit hat?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 10:15
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Ich denke nicht. Der Punkt 1.4 ist kein Bestandteil des Punktes 1.3, was heißt, dass für ihn eigene Definitionen gelten. Da hätte die PKV schon anders formulieren müssen, beispielsweise:
"erstattungsfähig sind psychotherapeutische Behandlungen, soweit sie von einem...."
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  #8 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 10:37
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AW: Private Krankenversicherung Kosten für Heilpraktiker

Danke!
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heilpraktiker, kostenübernahme pk, private krankenkasse, psychotherapie

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