Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Private Krankenversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 16:14
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Private Krankenversicherung

Nehmen wir einmal an, es gäbe einen Beamten im Vorruhestand, der bei einer namhaften Privatkrankenversicherung die ähnlich lautet wie "Debeka", eine oder seine private Krankenversicherung hat, die die restlichen 30 % der üblichen Beihilfe von 70 % abdeckt.
Der Versicherte hat in den letzten 12 Jahren dreimal seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, so dass jedes Mal ein anderes Leistungszentrum der gleichnamigen Versicherung zuständig wurde.
Die vorangegangenen Leistungszentren rechneten immer nach Vorgaben und Vorlagen i. V. mit der Beihilfestelle die Arztkosten ab. Es gab auch korrekte Auflistungen und Abrechnungen.
Das gegenwärtige Leistungszentrum geht jetzt völlig neue Wege: Kürzt entgegen den Vorgaben der Beihilfe die Leistungsanträge und unterschlägt zu erstattende Kosten. Entgegen anderen Leistungszentren erfolgen keine Abrechnungen mehr, so dass man nicht mehr nach verfolgen kann, warum, oder was gekürzt wurde. Auf Widerspruch und Anträge auf Nachbesserung, erfolgt keine mündliche oder schriftliche Reaktion.
Eine Beschwerde, gerichtet an die Hauptgeschäftsstelle wurde ergo ignoriert.
Bei dem Leistungsempfänger ergeben sich aufgrund seiner körperlichen Beschwerden seit mehr als 15 Jahren eine Therapieform, die bislang anstandslos von Seiten der Versicherung bedient worden ist.
Abgelehnt wurde auch bislang keine Therapieform. Nur die Geldbeträge die in den Leistungsanträgen eingefordert werden, werden ohne Kommentar neuerdings weggekürzt.
Man wird jetzt über einen Rechtsanwalt seine Ansprüche einfordern. Wäre das oder kann die private Krankenversicherung, den Versicherungsvertrag kündigen?
Bei der Versicherung bestand, bevor die KV aktiviert worden ist, eine Anwartschaft.
Was führt diese Versicherung wohl im Schilde?
Was kann man aus einem solchen Verhalten schließen?
Wie sollte man sich der Versicherung gegenüber am besten Verhalten?
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Glücklicher Pensionär
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Alt 01.03.2009, 19:40
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AW: Private Krankenversicherung

Zitat:
Zitat von Egbert
Wäre das oder kann die private Krankenversicherung, den Versicherungsvertrag kündigen?
Normalerweise verzichten PKVen auf ihre Seite des Kündigungsrechts. Ausnahme: schwere Verfehlungen des Versicherten (u.a. Leistungsbetrug). EIne Leistungseinforderung fällt m.E. nicht darunter.
Zitat:
Zitat von Egbert
Was führt diese Versicherung wohl im Schilde?
Was kann man aus einem solchen Verhalten schließen?
Das fragst Du nicht ernsthaft...die Versicherung will in erster Linie nicht zahlen und versucht es mit Tricks. Besser noch wäre für die Versicherung, wenn sie den unangenehmen und teuren VN los wäre. Also: Guerillataktik.
Zitat:
Zitat von Egbert
Wie sollte man sich der Versicherung gegenüber am besten Verhalten?
Tja, wenn man an sein Geld will und Kommunikation nichts fruchtet, muss ein Anwalt her.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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Alt 01.03.2009, 21:11
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AW: Private Krankenversicherung

Eine andere Möglichkeit zu prüfen, die insbesondere auch erst einmal ohne Kosten für den "Beamten im Ruhestand" ist wäre die Prüfung durch den Ombudsmann der PKV.

Informationen, Adressen etc. über www.pkv-ombudsmann.de.

Zudem kommt hinzu, dass ich dadurch in jedem Fall einen Experten für den PKV-Bereich habe.
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Alt 01.03.2009, 22:31
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AW: Private Krankenversicherung

Der Ombudsmann soll eine Leistungsabrechnung prüfen??
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Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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Alt 02.03.2009, 08:47
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AW: Private Krankenversicherung

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL
Der Ombudsmann soll eine Leistungsabrechnung prüfen??
Grundsätzlich schon, siehe http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Ob das im beschriebenen Fall dann geht, ggf. Abhängig von http://www.pkv-ombudsmann.de/versicherungsunternehmen/ ; kann ja dann kurz telefonisch mit dem Ombudsmann geklärt werden.
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Alt 02.03.2009, 08:54
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AW: Private Krankenversicherung

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL
Der Ombudsmann soll eine Leistungsabrechnung prüfen??
Erschwerend kommt ja hinzu, dass die D. Vers. es ablehnt eine ordentliche Leistungsabrechnung zu erstellen, gegen die man ggf. gezielt Widerspruch einlegen kann. Mit anderen Worten, sie kürzen den Leistungsantrag, teilen aber nicht mit in welchem Passus und auch ohne Begründung. Folglich: Willkür!
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Alt 02.03.2009, 09:19
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AW: Private Krankenversicherung

Zitat:
Zitat von Egbert
Erschwerend kommt ja hinzu, dass die D. Vers. es ablehnt eine ordentliche Leistungsabrechnung zu erstellen, gegen die man ggf. gezielt Widerspruch einlegen kann. Mit anderen Worten, sie kürzen den Leistungsantrag, teilen aber nicht mit in welchem Passus und auch ohne Begründung. Folglich: Willkür!
Das dürfte nicht das Problem sein, da der Ombudsman sich die Unterlagen ggf. bei der Gesellschaft anfordern würde.*

* Aussagen Dritter.

Empfehle einfach mal den Anruf beim Ombudsmann
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Alt 15.07.2009, 12:36
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AW: Private Krankenversicherung

Zitat:
Zitat von RKG
Das dürfte nicht das Problem sein, da der Ombudsman sich die Unterlagen ggf. bei der Gesellschaft anfordern würde.*

* Aussagen Dritter.

Empfehle einfach mal den Anruf beim Ombudsmann
Nachdem der Ombudsmann und ein Anwalt tätig geworden war, hat das Versicherungsunternehmen mit Sitz in Koblenz alle Aussenstände bis dto. beglichen.
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Alt 15.07.2009, 12:43
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AW: Private Krankenversicherung

Na also. Nicht einschüchtern lassen. Manchmal sind Sachbearbeiter mit zwei miteinander unverträglichen Kombinationen gesegnet: Dummheit und Eifer.
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