Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Private Krankenversicherung Der Versicherte hat in den letzten 12 Jahren dreimal seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, so dass jedes Mal ein anderes Leistungszentrum der gleichnamigen Versicherung zuständig wurde. Die vorangegangenen Leistungszentren rechneten immer nach Vorgaben und Vorlagen i. V. mit der Beihilfestelle die Arztkosten ab. Es gab auch korrekte Auflistungen und Abrechnungen. Das gegenwärtige Leistungszentrum geht jetzt völlig neue Wege: Kürzt entgegen den Vorgaben der Beihilfe die Leistungsanträge und unterschlägt zu erstattende Kosten. Entgegen anderen Leistungszentren erfolgen keine Abrechnungen mehr, so dass man nicht mehr nach verfolgen kann, warum, oder was gekürzt wurde. Auf Widerspruch und Anträge auf Nachbesserung, erfolgt keine mündliche oder schriftliche Reaktion. Eine Beschwerde, gerichtet an die Hauptgeschäftsstelle wurde ergo ignoriert. Bei dem Leistungsempfänger ergeben sich aufgrund seiner körperlichen Beschwerden seit mehr als 15 Jahren eine Therapieform, die bislang anstandslos von Seiten der Versicherung bedient worden ist. Abgelehnt wurde auch bislang keine Therapieform. Nur die Geldbeträge die in den Leistungsanträgen eingefordert werden, werden ohne Kommentar neuerdings weggekürzt. Man wird jetzt über einen Rechtsanwalt seine Ansprüche einfordern. Wäre das oder kann die private Krankenversicherung, den Versicherungsvertrag kündigen? Bei der Versicherung bestand, bevor die KV aktiviert worden ist, eine Anwartschaft. Was führt diese Versicherung wohl im Schilde? Was kann man aus einem solchen Verhalten schließen? Wie sollte man sich der Versicherung gegenüber am besten Verhalten?
__________________ Glücklicher Pensionär |
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| AW: Private Krankenversicherung Zitat:
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| AW: Private Krankenversicherung Eine andere Möglichkeit zu prüfen, die insbesondere auch erst einmal ohne Kosten für den "Beamten im Ruhestand" ist wäre die Prüfung durch den Ombudsmann der PKV. Informationen, Adressen etc. über www.pkv-ombudsmann.de. Zudem kommt hinzu, dass ich dadurch in jedem Fall einen Experten für den PKV-Bereich habe. |
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| AW: Private Krankenversicherung Der Ombudsmann soll eine Leistungsabrechnung prüfen??
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Private Krankenversicherung Zitat:
Ob das im beschriebenen Fall dann geht, ggf. Abhängig von http://www.pkv-ombudsmann.de/versicherungsunternehmen/ ; kann ja dann kurz telefonisch mit dem Ombudsmann geklärt werden. |
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| AW: Private Krankenversicherung Zitat:
__________________ Glücklicher Pensionär |
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| AW: Private Krankenversicherung Zitat:
* Aussagen Dritter. Empfehle einfach mal den Anruf beim Ombudsmann |
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| AW: Private Krankenversicherung Zitat:
__________________ Glücklicher Pensionär |
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| AW: Private Krankenversicherung Na also. Nicht einschüchtern lassen. Manchmal sind Sachbearbeiter mit zwei miteinander unverträglichen Kombinationen gesegnet: Dummheit und Eifer. |
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