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Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Dies ist eine Diskussion zu Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:03
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Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Hallo zusammen,

allgemeine Frage: wer darf im Falle eines PRIVAT-Haftpflichtschadens den Gutachter stellen?

Bei KFZ-Schäden weiß ich, dass der Geschädigte sich den Gutachter selbst aussuchen darf. Natürlich darf die Versicherung des Schädigers auch einen beauftragen, aber grundsätzlich muss sie den vom Geschädigten bezahlen.

Wie aber ist das bei einem PRIVAT-HP-Schaden?

Hier scheinen die Versicherer immer sehr schnell darin zu sein, einen "Ihrer" Gutachter zu schicken - der Grund sollte klar sein

Danke euch!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:08
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Hm, natürlich ist der Grund klar: Weil es zuviele auf dem Markt gibt, die gar nicht wissen, was sie tun. Und die Versicherung hätte schon gerne einen, der nicht jede Lügengeschichte glaubt.
Du kannst den Gutachter beauftragen. Letztendlich ist doch nur die Frage, wer dessen Kosten bezahlt. Und wenn du das nicht sein willst, dann lässt du besser den Versicherer machen. Hinterher kannst du immer noch versuchen, einen geeigneteren Gutachter zu finden. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:33
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Da weiß ich jetzt nicht ob du damit recht hast. Denn es ist wohl eher so, dass der Versicherer den Gutachter beauftragt, um den Schaden möglichst gering und günstig zu beurteilen!

Ich als Geschädigte aber habe doch normalerweiße (zumindest im KFZ-Bereich) einen Anspruch auf eine OBJEKTIVE Beurteilung!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 16:59
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Mit wem arbeiten die Versicherer denn unseriös im KFZ Bereich zusammen? Die EKRA oder der PÜV? Und wenn du dahin gehst, dann machen die ein ordentliches Gutachten, entschuldigung, nicht unbedingt ordentlich, aber dasselbe, egal, wer den Auftrag unterschreibt.
Mit deiner Logik wirst du keinen Gutachter finden, denn, stell dir nur vor, vielleicht ist das einer, der sich bei deiner Versicherung einschleimen will? Da musst du höllisch aufpassen. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:21
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Ich komme halt aus der Branche und da "kennt man sich halt". Wenn ich einen HP-Schaden reinbekomme, dann hole ich "meine" Gutachter. Der schreibt das so, dass der Kunde glücklich wird.

Wenn ein Gutachter von der Versicherung kommt, dann wird es meistens so, dass niemand glücklich wird außer die Versicherung eben.

Das ändert aber jetzt nun alles nix an der Fragestellung: hat man als PRIVAT-HP-Geschädigter einen rechtlichen Anspruch auf einen selbstgewählten Gutachter den der Versicherer dann zahlen muss, oder nicht?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:34
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Zitat:
Zitat von Desecrator Beitrag anzeigen
Das ändert aber jetzt nun alles nix an der Fragestellung: hat man als PRIVAT-HP-Geschädigter einen rechtlichen Anspruch auf einen selbstgewählten Gutachter den der Versicherer dann zahlen muss, oder nicht?
Grundsätzlich führt der Geschädigte den Nachweis zum Umfang und zur Höhe eines Schadens.

Natürlich hat man das Recht einen "selbstgewählten" GAer zu beauftragen. Wer diesen letztlich bezahlt hängt wie immer von den Umständen des Einzelfalles ab; auch die sog. Schadenminderungspflicht kann da eine Rolle spielen
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 17:36
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Also du bist vom Fach. Sorry, aber ein Gutachter sollte nur einem verbunden sein, nämlich sich selbst. Durchschnittlich sind die Versicherungsgutachter besser, was nicht heißen soll, dass sie keine Fehler machen. Generell bist du zum Nachweis der Schadenhöhe verpflichtet. Den Nachweis kann man theoretisch nur mit Gutachter führen.
Die Sicherheit, dass der Gutachter vom Versicherer gezahlt werden muß, steigt mit zunehmender Schadenhöhe, wirst du aber nicht schriftlich bekommen. Smiley Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 12:02
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich führt der Geschädigte den Nachweis zum Umfang und zur Höhe eines Schadens.

Natürlich hat man das Recht einen "selbstgewählten" GAer zu beauftragen. Wer diesen letztlich bezahlt hängt wie immer von den Umständen des Einzelfalles ab; auch die sog. Schadenminderungspflicht kann da eine Rolle spielen
ne
Schadensmindergsrecht?
Nein ab ca 700 Euro Bagatellgrenze steht ein Gutachten dem Geschädigten zu.
Der Geschädigte hat das Wahlrecht des Gutachters. Mit der Schadensminderungspfl kann der VR nicht kommen, denn das würde einen anderen § kippen - die können das Gutachten prüfen, das Recht haben diese. Aber das Gutachten müssen die bezahlen, wenn der VR haftet.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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  #9 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 12:03
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Also du bist vom Fach. Sorry, aber ein Gutachter sollte nur einem verbunden sein, nämlich sich selbst. Durchschnittlich sind die Versicherungsgutachter besser, was nicht heißen soll, dass sie keine Fehler machen. Generell bist du zum Nachweis der Schadenhöhe verpflichtet. Den Nachweis kann man theoretisch nur mit Gutachter führen.
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Mac
Du bist Gutachter, arbeitest für eine Versicherung - klar das Du so denkst.

Du weißt doch, das kein Gutachter der für eine Versicherung mehr rausrückt - als nötig. Meistens sind die Gutachter, vorallem hauseigene an Vergleichen interessiert um den Kunden möglist preiswert zu entschädigen.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 12:56
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AW: Privat-Haftpflichtschaden: wer darf Gutachter beauftragen?

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
ne
Schadensmindergsrecht?
wie bitte?
Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Nein ab ca 700 Euro Bagatellgrenze steht ein Gutachten dem Geschädigten zu.
Der Geschädigte hat das Wahlrecht des Gutachters.
endlich erfahre ich hier mal was Neues
Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Mit der Schadensminderungspfl kann der VR nicht kommen, denn das würde einen anderen § kippen
klär mich auf ... welche Norm
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