Dies ist eine Diskussion zu PKV: Risikozuschlag innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| PKV: Risikozuschlag folgender hypothetischer Fall bezgl. einer privaten Krankenversicherung: Ein Versicherter der PKV hat Risikozuschläge für die Risiken A, B und C. Die Kosten für das Risiko A werden einzeln im Vertrag/Rechnung ausgewiesen. Die Kosten für die Risiken B und C werden nur als Summe angegeben. Zwischen den drei Risiken besteht kein (medizinischer) Zusammenhang. Der Versicherungsnehmer möchte nun wissen, wie sich der Zuschlagsbetrag für B+C auf die einzelnen Risiken aufteilt. Die Versicherung lehnt ohne Begründung ab. Welchen Anspruch hat der Versicherungsnehmer? Ich habe gehört, daß es ein Urteil gäbe (hat jemand eine URL?), nach der eine PKV nicht darlegen muß, wie sie die Höhe eines Zuschlages errechnet. Aber pro Risiko müßte sie doch den Betrag nennen, oder? Das ist insbesondere relevant wenn einzelne Risiken wegfallen... |
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| AW: PKV: Risikozuschlag ...wegfall des risikos melden und neuen betrag vom alten abziehen. bums, hat man den betrag des risikozuschlages. |
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| AW: PKV: Risikozuschlag Aber bitte nur, wenn das Risiko tatsächlich weggefallen ist. Sonst hätte die PKV einen schönen Hebel, um dem Versicherten Ärger zu machen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: PKV: Risikozuschlag Im Nachhinein kann man natürlich die Zahlen sich ausrechnen, aber dann muß man darauf vertrauen, daß die PKV die anteilige Beträge nicht 'flexibel' den Risiken zuordnet. Transparent ist das dann nicht. |
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