Dies ist eine Diskussion zu Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre gibt es zum folgenden Text einen entsprechenden Paragraphen, damit man dies vor Gericht verwenden kann? Zitat:
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| AW: Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre Das klingt wie ein Text aus den AGB einer Versicherung! Und was suchst Du jetzt genau?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre ... daß man den Inhalt des o.g. Textes vor Gericht verwenden kann, daß es sich also um eine Invalidität handelt wenn 3 Jahre vergangen sind. |
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| AW: Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre Ja wie denn? Wenn man eine Versicherung mit solchen Bedingungen abgeschlossen hat, darf man das natürlich vor Gericht verwenden. Aber: das ist eine Vertragsbedingung, kein allgemein gültiger Satz! Ist, wie wenn Media Markt 2 Wochen Rückgaberecht auf Kulanz garantiert und man gegen Elektrohändler Schmidt klagen will mit dem Satz von Media Markt! Im Übrigen hast Du den Passus nicht gut gelesen, wird Dein Wunschdenken sein: Invalidität wird angenommen, wenn die Schädigung lebenslang ist. Nur, wenn dies nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, kann unter Umständen Invalidität angenommen werden, wenn die Schädigung nach ärztlicher Schätzung mindestens drei Jahre andauern wird. Bei einem Sozialgericht wird so ein Passus nur Erheiterung hervorrufen...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre In den AVBs der Versicherung ist der o.g. Inhalt nicht enthalten, die AVBs sind von 2001. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose wenigstens drei Jahre andauern wird. Der Arzt hat sowas bestätigt, daß der Schaden länger als 3 Jahre andauern wird. Dachte es handelt sich um eine allgemein gültige Aussage, so daß man dies auch vor dem Gericht verwenden könnte, aber da dies nicht Inhalt der AVBs ist, kann ich das vergessen? |
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| AW: Paragraphensuche, Invalidität bis zu 3 Jahre Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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