Dies ist eine Diskussion zu Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen folgender Sachverhalt ist für mich nicht nachvollziehbar: Der Laptop von A wird durch B beschädigt. Der Schaden wird der Versicherung gemeldet und von einem Sachverständigen untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Laptop (Kaufpreis: ca. 1500 €) einen Zeitwert von 1000 € (inkl. Mehrwertsteuer) und Restwert von 200 € hat. Auf Grund des Schadens wird der Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden mitgeteilt. Die Versicherung zahlt nun an A nur ca. 650 € mit der Begründung, dass A den Laptop zurückhaben möchte. Daher werde zunächst die Mehrwertsteuer und von dieser Summe der Restwert abgezogen. Sollte sich A einen neuen Laptop kaufen, würde die Versicherung die Mehrwertsteuer zahlen. Es wird A von Seiten der Versicherung angeboten, den Laptop zu vernichten. Dann würde der Restwert nicht abgezogen. Dies wird damit begründet, dass sich der Geschädigte A ja sonst bereichern würde, sollte der Zeitwert gezahlt werden & A den Laptop zurückerhalten. Ist dieses Vorgehen, vor allem bzgl. der Mehrwertsteuer, rechtlich korrekt? Darf die Versicherung den Laptop einbehalten bzw. den Restwert abziehen? Vielen Dank bereits im Voraus. Gruß Julian |
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Wenn der Geschädigte den Laptop selbst behalten will impliziert dies gerade einen vorhandenen Restwert um welchen der Geschädigte ggf. bereichert ist. Ergo ist der Restwert anzurechnen. Der Abzug der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung ist nicht zu beanstanden. Sofern der Geschädigte die Ersatzbeschaffung nachweist ist auch die Umsatzsteuer zu erstatten. Siehe auch (hier wirtschaftl. Totalschaden eines KFZ) Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04 http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...tzfahrzeug.php
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Ich kann Charles beipflichten. Auch wenn ich anmerke: Der Zeitwert ist egal! Wichtig ist der Wiederbeschaffungswert, das ist der Wert der Aufzuwenden ist um ein Gerät gleicher Qualität und Güte zu bekommen. Das bedeutet der Versicherer soll mal nachweisen, das man für 1000 € ein Gerät bekommt. Auf die Antwort - bin ich gespannt.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Zitat:
Was bedeutet "fiktive Abrechnung"? Um eine Ersatzbeschaffung nachzuweisen, müsste der Geschädigte demnach erst in Vorlage gehen? Danach würde der Geschädigte die Mehrwertsteuer des beschädigten Gerätes von der Versicherung erhalten? Gruß & vielen Dank Julian |
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Abrechnung nach Kostenvoranschlag / Gutachten. Die MwSt wird bezahlt, wenn diese fällig ist, Nachweis ist eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Das ist alles so korrekt und nicht zu beanstanden. Jens, die Versicherung, besser der Versicherer, hat nichts zu beweisen. Der Geschädigte hat zu beweisen. Smiley Mac |
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Gutachter: Das Wahlrecht hat der G e s c h ä d i g t e
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| AW: Notebook Schaden - Versicherung will Restwert abziehen Jens, um das Wahlrecht ging es doch gar nicht. Außerdem ist das Wahlrecht vorbei, wenn ein Gutachten gemacht wurde. Du schreibst, der Versicherer soll mal nachweisen - und das ist eben nicht richtig. Smiley Mac |
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