Dies ist eine Diskussion zu Notebook Schaden - 2. Gutachten innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Notebook Schaden - 2. Gutachten wie wäre die Lage bei folgendem Sachverhalt: Auf Grund eines Notebookschadens wird von der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter wird von der Haftpflichtversicherung gewählt und der Geschädigte nicht über sein Recht der Gutachterwahl aufgeklärt. Das erstellte Gutachten bzw. die Schäden am Gerät laut Gutachten passen nicht mit den tatsächlich auftretenden Fehlern am Gerät zusammen und der Geschädigte entschließt sich ein zweites Gutachten erstellen zu lassen. Müsste der Geschädigte in diesem Fall die Kosten für die zweite technische Überprüfung zahlen? Nach welchem Gutachten müsste sich die Versicherung richten? Vielen Dank für Eure Hilfe! Geändert von j.stein (08.06.2011 um 13:23 Uhr). |
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| AW: Notebook Schaden - 2. Gutachten Mit der Übergabe des Notebooks warst du mit dem ersten Gutachter einverstanden. Die Kosten des zweiten Gutachters zahlt der Geschädigte zumindest dann, wenn es zu keinen signifikanten Unterschieden kommt. Bei großen Unterschieden wird der Versicherer das zweite Gutachten dem ersten Gutachter zur Stellungnahme vorlegen. Der Versicherer folgt dann den plausibleren Ausführungen. Wenn der zweite Gutachter recht hat, wird der Versicherer normalerweise auch die Kosten des zweiten Gutachters zahlen. Smiley Mac |
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| gutachten, haftpflichtschaden, kosten |
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