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Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Dies ist eine Diskussion zu Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 11:32
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Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Hallo zusammen.

Bei Abschluss eines Maklervertrages zwischen Kunden A und Makler Z
vernimmt der Versicherungsmakler die bestehenden Versicherungsverträge des Kunden. Im Innenverhältnis haftet der Makler gegenüber dem Kunden.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verträge ausreichend und zweckmäßig sind. Kommt es nun im Schadensfall zu einer Unterversicherung des Kunden, kann der Makler zur Haftung herangezogen werden.

Frage: Gilt die Maklervertrag-Formulierung "Verzicht auf qualitative und kompetente Überprüfung der bestehenden und übertragenden Versicherungsverträge" als nichtig?

Danke für eure Hilfe.

Grüße
Keev

Geändert von Keev (20.07.2009 um 10:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 10:33
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Ich habe das Topic ein Wenig umforuliert. Vielleicht ist nun besser verständlich.
Grüße
Keev
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 10:39
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

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  #4 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 11:26
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Zitat:
Zitat von Keev
Frage: Gilt die Maklervertrag-Formulierung "Verzicht auf qualitative und kompetente Überprüfung der bestehenden und übertragenden Versicherungsverträge" als nichtig?
Das widerspricht eigentlich den Aufgaben eines Versicherungsmaklers.

Es kommt aber darauf an, wenn der Kunde dies so wünscht, ist es wohl in Ordnung.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 11:50
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Rembi
na
nicht nur eigentlich

Der Versicherungsmakler überprüft
Nach Best Adive ist er VERPFLICHTET jedoch muss er vom Versicherer erstmal die kompl. Unterlagen vorliegen haben

Ich empfehle, nehm Dir
einen Versicherungsmakler der alles ÜERPRÜFT

grins
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  #6 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 13:48
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Zitat:
Zitat von Keev
Gilt die Maklervertrag-Formulierung "Verzicht auf qualitative und kompetente Überprüfung der bestehenden und übertragenden Versicherungsverträge" als nichtig?
Standardmässig im Maklervertrag verankert würde ich mit meinem Rechtsverständnis dies als "Allgemeine Geschäftsbedingung" sehen, welche wie schon zuvor geschrieben nicht im Sinne einer Maklervereinbarung steht und somit sicher als nichtig gewertet werden düfte.

Gerade die qualifizierte Beratung und Prüfung von bestehenden Verträgen macht es doch eigentlich aus, dass man sich solcher Personen bedient.

Welchen Nutzen soll denn der Kunde damit haben?
Für mich ist da keiner gegeben. Im Gegenteil.
Wenn die Police "im Schrank verschimmelt" hat das eigentlich die gleiche Wirkung.

Wenn ein Kunde darin jedoch einen Nutzen erkennen kann, so kann das sicher individuell festgelegt werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 11:03
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

g

ist das der Online Makler Vertrag??

Hier geht es nur darum, das der Makler, wenn es überhaupt ein Makler
ist, denVertrag in seinen Bestand
bekommt

Einen Nutzen für den Kunden sehe ich, ausser einer Ansprechperson im Schadensfalle
nicht

j wenn überhaupt, wenn ein Makler schon nicht überprüfen will, was versichert... wie kann er im Schadensfall den Kunden zur Seite stehn???

Ich überprüfe jeden Vertrag!

Das man im Maklerauftrag was klauselt, ist normal.
Ich werde und kann nicht die Haftung übernehmen, wenn ein Kunde eine Kranken oder Rentenversicherung gemacht hat, vor 10 Jahren, und die Garantie übernehmen das diese iO ist. Ich kann diese zwar ergänzen, aber die Zeit zurückdrehen - kann ich nicht.
Ob Fragen richtig beantwortet, vor 10 Jahren, wurden - woher soll
ich das wissen?

Das zu Klauseln ist standart

Jedoch eine Beratung zu klauseln?
n sorry Such Dir jm der vernünftig arbeitet
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  #8 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 19:18
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

Hallo Jens,

ist das nun eine Antwort auf meine Antwort?

"Keev" hat doch den Beitrag eingestellt.
Ich hatte keine weiteren Erläuterungen gebraucht.

Zitat:
Zitat von Jens D.
...
Ich überprüfe jeden Vertrag!
Das nützt dem TE wenig.

Beschränke Dich doch bitte auf Antworten die das Thema bzw. die Fragen des TE betreffen.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 10:40
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

RKG

dies soll nur darfstellen, das die Arbeitsweise
die der fiktive Makler in seinem Auftrag regeln möchte

nicht dem Normalfall darfstellt!
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  #10 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 11:25
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AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag

@Jens

Das hatte "Remby" eigentlich schon ausgedrückt.

Deine Antwort war eigentlich:
Zitat:
Zitat von Jens D.
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Wiederhole mich ungern, aber ich benötige keine Antworten von Dir. Beschränke Dich (es sei denn ich frage Dich konkret) bitte auf die Fragen des TE.
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