Dies ist eine Diskussion zu Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Bei Abschluss eines Maklervertrages zwischen Kunden A und Makler Z vernimmt der Versicherungsmakler die bestehenden Versicherungsverträge des Kunden. Im Innenverhältnis haftet der Makler gegenüber dem Kunden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verträge ausreichend und zweckmäßig sind. Kommt es nun im Schadensfall zu einer Unterversicherung des Kunden, kann der Makler zur Haftung herangezogen werden. Frage: Gilt die Maklervertrag-Formulierung "Verzicht auf qualitative und kompetente Überprüfung der bestehenden und übertragenden Versicherungsverträge" als nichtig? Danke für eure Hilfe. Grüße Keev Geändert von Keev (20.07.2009 um 10:26 Uhr). |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Ich habe das Topic ein Wenig umforuliert. Vielleicht ist nun besser verständlich. Grüße Keev |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Die Antwort wär eine Rechtsberatung Keine Antwort
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Zitat:
Es kommt aber darauf an, wenn der Kunde dies so wünscht, ist es wohl in Ordnung.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Rembi na nicht nur eigentlich Der Versicherungsmakler überprüft Nach Best Adive ist er VERPFLICHTET jedoch muss er vom Versicherer erstmal die kompl. Unterlagen vorliegen haben Ich empfehle, nehm Dir einen Versicherungsmakler der alles ÜERPRÜFT grins
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Zitat:
Gerade die qualifizierte Beratung und Prüfung von bestehenden Verträgen macht es doch eigentlich aus, dass man sich solcher Personen bedient. Welchen Nutzen soll denn der Kunde damit haben? Für mich ist da keiner gegeben. Im Gegenteil. Wenn die Police "im Schrank verschimmelt" hat das eigentlich die gleiche Wirkung. Wenn ein Kunde darin jedoch einen Nutzen erkennen kann, so kann das sicher individuell festgelegt werden. |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag g ist das der Online Makler Vertrag?? Hier geht es nur darum, das der Makler, wenn es überhaupt ein Makler ist, denVertrag in seinen Bestand bekommt Einen Nutzen für den Kunden sehe ich, ausser einer Ansprechperson im Schadensfalle nicht j wenn überhaupt, wenn ein Makler schon nicht überprüfen will, was versichert... wie kann er im Schadensfall den Kunden zur Seite stehn??? Ich überprüfe jeden Vertrag! Das man im Maklerauftrag was klauselt, ist normal. Ich werde und kann nicht die Haftung übernehmen, wenn ein Kunde eine Kranken oder Rentenversicherung gemacht hat, vor 10 Jahren, und die Garantie übernehmen das diese iO ist. Ich kann diese zwar ergänzen, aber die Zeit zurückdrehen - kann ich nicht. Ob Fragen richtig beantwortet, vor 10 Jahren, wurden - woher soll ich das wissen? Das zu Klauseln ist standart Jedoch eine Beratung zu klauseln? n sorry Such Dir jm der vernünftig arbeitet
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Hallo Jens, ist das nun eine Antwort auf meine Antwort? "Keev" hat doch den Beitrag eingestellt. Ich hatte keine weiteren Erläuterungen gebraucht. Zitat:
Beschränke Dich doch bitte auf Antworten die das Thema bzw. die Fragen des TE betreffen. |
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag RKG dies soll nur darfstellen, das die Arbeitsweise die der fiktive Makler in seinem Auftrag regeln möchte nicht dem Normalfall darfstellt!
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| AW: Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag @Jens Das hatte "Remby" eigentlich schon ausgedrückt. Deine Antwort war eigentlich: Zitat:
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