Dies ist eine Diskussion zu Nachzahlung Kapitalerträge Familienverischerung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Nachzahlung Kapitalerträge Familienverischerung Mal angenommen, eine Ehefrau ist seit Jahren über den Mann familienversichert. Die Frau verdiene knapp 400 Euro monatlich, die auch für die Berechnung der Krankenkasse angegeben wurden ... was aber nicht angegeben wurde über viele Jahre seien Einnahmen aus Kapitalerträgen und aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen ergäben eine sehr hohe Summe, zusätlich weit über tausend Euro im Monat zusätzlich zu den knapp 400 Euro im Monat. Meine Frage wär nun: Für den Fall, dass es zu einer Nachzahlung kommen würde, weil man hätte eigentlich freiwillig versichert sein müssen, wie lange könnten diese Zahlungen in die Vergangenheit reichen?? Ist dies rechtlich festgelegt? (Wie weit in die Vergangenheit zurückreichend dürfte die Krankenkasse Einkommensbescheide fordern?) Gibt es außerdem eine gesetzliche Obergrenze für solche Nachzahlungen? Über Auskünfte würde ich mich sehr freuen abiroyal |
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| AW: Nachzahlung Kapitalerträge Familienverischerung Zur Verjährungsfrist rückständiger Krankenversicherungsbeiträge siehe § 25 SGB IV http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/25.html
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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