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nachträgliche Änderung/ Nachzahlung bei KFZ- Versicherungswechsel

Dies ist eine Diskussion zu nachträgliche Änderung/ Nachzahlung bei KFZ- Versicherungswechsel innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 18:57
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Angry nachträgliche Änderung/ Nachzahlung bei KFZ- Versicherungswechsel

Hallo, liebe Forengemeinde

Mal angenommen, VN A wechselt aus finanziellem Interesse zum Jahresende seine KFZ- Versicherung. Relevante Anbieter findet er bei einer Online- Plattform, die Versicherungen vergleicht. Er macht dort alle Angaben wahrheitsgetreu und schließt dort auch gleich online ab.

VN A bekommt auch den Vertrag von VA E bestätigt und den Versicherungsschein Anfang des Jahres zugesendet.

Nach zwei Wochen bekommt VN A abermals Post vom VA E und soll nun ca. 25% mehr bezahlen, da die FS- Klasse bei VA E (50%) nicht der von Vorversicherungs- A (35%)gleicht.

VN A sollte davon ausgehen können, wenn all seine Angaben, auch und gerade die der FS- Klasse und die Prozente, diese auch anerkannt werden. Und ebenfalls, das die verschiedenen Tarife auch im Tool der Online- Abfrage eingepflegt sind, ergo, in dem Preisangebot berücksichtigt.

Was meint ihr dazu? Ich sehe es als Täuschung der Verbraucher an.

Vielen Dank für eure Meinung Grüße
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Alt 04.02.2011, 17:32
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AW: nachträgliche Änderung/ Nachzahlung bei KFZ- Versicherungswechsel

A sollte mal konkret hinterfragen und mal den End-Beitrag anschauen. Ist dieser auch vom Antrag (der Berechnung) abweichend?

Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten, weshalb die Prozente nicht korrekt sind:
  • Zum einen darf A im Portal nicht die Prozente in die Berechnung übernhemen, sondern die Schadenfreien Jahre (SF##).

    Hat der Versicherer ALT eine andere Beitragssatztabelle als der Versicherer NEU haben wir einen anderen Rabattsatz.
  • Zum anderen: Hatte A ggf. einen Schaden beim bisherigen Versicherer?
    Wenn ja, kann dies daran liegen, dass beim bisherigen Versicherer ein Rabattretter vereinbart war.
    Dieser Rabattretter hat beim neuen Versicherer keine Wirkung.

    Der Versicherer ALT meldet dem Versicherer NEU das Rabattgrundjahr und die Schäden.

    Die Einstufung beim Versicherer NEU erfolgt dann aufgrund dieser Tatsache.

Nein, eine Täuschung des Verbrauchers ist das nicht.
Hier wird die Komplexität eines vermeintlich einfachen Vertrages wie der KFZ-Versicherung zum Ausdruck.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 01:06
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AW: nachträgliche Änderung/ Nachzahlung bei KFZ- Versicherungswechsel

Danke für die Antwort. Das nächste mal werde ich direkt bei der Versicherung anfragen und nicht über eine Plattform.
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fsklasse, kfz- versicherung, nachzahlung, online-versicherungsvergleich

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