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Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften?

Dies ist eine Diskussion zu Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 15:05
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Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften?

Hallo zusammen! Ich hätte eine kurze Frage:

Mal angenommen, mir würde ein "freundlicher Mitbürger" während der Fahrt ein Fahrrad vors Auto werfen. Es würde an meinem Auto ein Schaden von etwa 2000 Euro entstehen.

Ich könnte nach dem Vorfall auch eine Person fetshalten und deren Personalien feststellen. Allerdings würde es sich bei dieser Person nicht um den Verursacher (also den der das Rad geworfen hat) handeln, sondern um den Besitzer des Rades, der mit der ganzen Sache eigentlich nichts zu tun hat. Der Verursacher kann zunächst unerkannt flüchten

Wäre es im vorliegenden Fall korrekt, daß der Eigentümer des Rades für den entstandenen Schaden zu hafen hat, solange der Verursacher flüchtig ist?

Vorab vielen Dank...
Heiko
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 15:36
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AW: Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften?

Zitat:
Wäre es im vorliegenden Fall korrekt, daß der Eigentümer des Rades für den entstandenen Schaden zu hafen hat, solange der Verursacher flüchtig ist?
Solange nicht mal fahrlässiges Handeln vorliegt: natürlich nicht
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 15:45
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AW: Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften?

Zitat:
Zitat von standby
Solange nicht mal fahrlässiges Handeln vorliegt: natürlich nicht
Könnte man ein fahrlässiges Handeln darin sehen, daß der Eigentümer das Rad ohne Sicherung am Straßenrand abgestellt hat und auf sein Rad nicht aufgepasst hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 17:42
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AW: Nach Sachbeschädigung. Wer müsste haften?

ich sehe darin keine Fahrlässigkeit. Näherers: PALANDT-Sprau, §823 Rn. 46:
Zitat:
"Haftuntungbegründd wird eine GefLage erst, wenn sich vorrausschauend für einen Sachkund Urteilden die naheliegd Gef ergibt, dass RGüter Dritter verletzt w können."
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