Dies ist eine Diskussion zu Mitgliedschaft bei Auto Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| ich habe hier ein Fall für euch und bitte euch mir bei diesem fiktiven Fall zu helfen. Person A ist ca. 22 Jahre alt und Student. Er war vor einigen Wochen einkaufen und wurde beim vorbei gehen an einem Stand angesprochen. Erst wurde er über die Vorteile einer Mitgliedschaft bei diesem Club belehrt und anschliessend wurde er dazu gedrängt den Vertrag zu unterschreiben. Ich möchte euch erklären in welcher Form er gedrängt wurde: Vorerst wollte Person A garnicht unterschreiben und verweigerte mehrmals, da die Rechnungen der Vater zahlt und er erst mit seinem Vater darüber reden wollte. Dann hat der Informant ihn belehrt er könne jetzt unterschreiben und die Tage sich entweder telefonisch bei der Zentrale melden oder persönlich wieder am Stand vorbei kommen um die Einverständnis abzugeben. Person A fragte ausdrücklich nochmal nach ob er sich melden bräuchte falls er den Vertrag nicht möchte. Ihm wurde ausdrücklich geantwortet, er bräuchte sich nicht mehr melden, da der Club auf die Einwilligung warten werde. Da Person A ziemlich leichtgläubig ist hat er dann eingewilligt und unterschrieben. Nun hat Person A einen zwei jährigen Vertrag den er garnicht will. Wie ihr sehen könnt wurde er entweder verarscht oder der Vertrag kam seitens schlechter Aufklärung oder sogar mit Lüge zu stande. Das kleingedruckte was er besser hätte lesen sollen hat er nicht gelesen weil er auf den Informanten vertraut hat, dafür sind sie da damit diese einem etwas genauer und besser erklären können. Was für Chancen und Möglichkeiten hat er nun? Und wie könnte die Sachen ausgehen? Ich bitte um Hilfe. MFG Nemesis |
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| AW: Mitgliedschaft bei Auto Versicherung Hier geht es wohl weniger um eine Versicherung als vielmehr um eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Zum Problem siehe § 355 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Mitgliedschaft bei Auto Versicherung Hallo, erstmal vielen Dank für deine Antwort. Sorry wenn dies das falsche Forum ist. Ich werde aus dem Text nicht wirklich schlau. Kannst du mir das evtl. in eigenen Wörter erläutern? Besonders das hier betrifft Person A denke ich: Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf. Geändert von Nemesis89 (14.04.2011 um 19:02 Uhr). |
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| AW: Mitgliedschaft bei Auto Versicherung Nachdem A wohl die Mitgliedschaft "vor einigen Wochen" eingegangen ist und hier vermutlich die Antragsunterlagen ordentlich zugegangen sein düften hätte ich genau die hier eingestellte Erläuterung, wie es zur Mitgliedschaft kam der "Zentrale" mitgeteilt. Für mein Dafürhalten dürfte bei einem seriösen Unternehmen darin die größte Chance bestehen, dass die Mitgliedschaft wieder aufgehoben wird. |
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