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Mietminderung ohne Ankündigung

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung ohne Ankündigung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 08:03
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Mietminderung ohne Ankündigung

Hallo,
mal angenommen, es gab in einer Mietwohnung einen Wasserschaden, den der Mieter telefonisch meldete und der auch gleich angegangen wurde. Der Mieter müsste in unserem fiktiven Beispiel eine Zeit lang woanders hinziehen, bis die Wohnung getrocknet und renoviert wäre. Einen Schriftverkehr über Androhung von Mietminderung, Auszug usw. gab es nicht, alles nur mündlich.
Kann der Mieter im Nachhinein die entstandenen Kosten (z.B. für den Umzug) und die Zeit, in der er die Wohnung nicht nutzen konnte, geltend machen? Wenn ja, in welcher Form? Als Mietminderung? Oder müsste er sie gesondert fordern und ggf. einklagen?
Wie könnte er im Zweifel beweisen, dass er x Wochen lang nicht dort wohnte? Müsste die Handwerkerfirma, die die Trocknungsgeräte aufstellte, ggf. als Zeuge aussagen, wie lange getrocknet wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 08:51
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

Mietminderung bezieht sich auf die eine Einschränkung des Wohnwertes. § 536 BGB ist Grundlage. Nach dieser Vorschrift muss eine Mietminderung weder angekündigt noch beantragt werden oder irgendwelche Fristen mit dem Vermieter ausgehandelt werden.
Sie tritt per Gesetz ein!

Unbedingte Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter unverzüglich von dem bestehenden Mangel in Kenntnis gesetzt werden muss.
Aus der Schilderung ist zu entnehmen, dass dies auch geschehen ist:
Zitat:
mal angenommen, es gab in einer Mietwohnung einen Wasserschaden, den der Mieter telefonisch meldete und der auch gleich angegangen wurde.
War die Wohnung unbewohnbar, dann kann die Bruttomiete um 100% ansonsten anteilig des Verlustes des Wohnwertes gemindert werden.
Die Minderung wird vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels, einfach mit der Mietzahlung verrechnet. In diesem Fall auch nachträglich.

Der Mieter ist aber grundsätzlich für seine Minderung beweispflichtig.

Weiterhin könnte der Mieter natürlich auch Schadensersatz für alle seine Unkosten fordern.
Ich gehe davon aus, dass hier die Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert. Dazu gehören z.B. auch der Mietausfall des Vermieters und die Kosten die dem Mieter zusätzlich entstanden sind.

Ehe ich es vergesse - diese Darstellung ist für den Mieter gedacht, der diesen Schaden nicht selbst verursacht hat. Sofern der Mieter hat, würde dann seine Haftpflichtversicherung gegenüber dem Vermieter/Eigentümer eintreten.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 09:17
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

den Ausführungen @ Ron-Wide ist vollinhaltlich beizutreten
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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Alt 16.01.2012, 08:57
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

Umzugskosten halte ich für ablehnungswürdig. Bei einem Großschaden sind die Möbel kaputt, bei einem kleineren Schaden können sie in der Wohnung verbleiben.
Der Nachweis über das Wohnen an einem anderen Ort kann nicht durch eine Bestätigung des Trocknungsdienstes bewiesen werden. Allerdings hat man doch woanders gewohnt. Wie wäre es mit der Vorlage des Mietvertrages, Pensionskosten usw.? Falls kostenlos gewohnt wurde, dann Bestätigung des Wohnungsgebers (Eltern, Freund). Der Vermieter wird die Forderung prüfen und akzeptieren oder (teilweise) ablehnen. Das kann man dann hier einstellen. Was nicht geht: 3 Monate Urlaub in Australien machen und Mietminderung verlangen. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 17:47
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Der Nachweis über das Wohnen an einem anderen Ort kann nicht durch eine Bestätigung des Trocknungsdienstes bewiesen werden. Allerdings hat man doch woanders gewohnt. Wie wäre es mit der Vorlage des Mietvertrages, Pensionskosten usw.? Falls kostenlos gewohnt wurde, dann Bestätigung des Wohnungsgebers (Eltern, Freund). Der Vermieter wird die Forderung prüfen und akzeptieren oder (teilweise) ablehnen. Das kann man dann hier einstellen. Was nicht geht: 3 Monate Urlaub in Australien machen und Mietminderung verlangen. Smiley Mac
Warum soll es eigentlich nicht gehen, Urlaub in Australien zu machen und die Miete zu mindern? Wenn die Wohnung unbewohnbar ist wegen der Trocknung, dann steht dem Vermieter in der Zeit auch keine Miete zu, egal was ich sonstwo treibe. Wozu soll der Mieter für etwas zahlen, was er nicht bekommt?
(Man könnte auch noch hinzufügen, dass man selbst in Australien irgendwo wohnen muss, aber das ist letztlich egal, weil es nur um den Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geht, siehe oben.) So sehe ich das als Laie. Seh ich's richtig?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 18:06
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

Ja, dieser Auffassung stimme ich zu. Der Anspruch auf Mietminderung hängt nicht davon ab, ob die Wohnung in der fraglichen Zeit auch tatsächlich genutzt worden wäre.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 18:10
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AW: Mietminderung ohne Ankündigung

Zitat:
Zitat von macyanni
Der Nachweis über das Wohnen an einem anderen Ort kann nicht durch eine Bestätigung des Trocknungsdienstes bewiesen werden. Allerdings hat man doch woanders gewohnt. Wie wäre es mit der Vorlage des Mietvertrages, Pensionskosten usw.? Falls kostenlos gewohnt wurde, dann Bestätigung des Wohnungsgebers (Eltern, Freund). Der Vermieter wird die Forderung prüfen und akzeptieren oder (teilweise) ablehnen. Das kann man dann hier einstellen. Was nicht geht: 3 Monate Urlaub in Australien machen und Mietminderung verlangen. Smiley Mac
Zitat:
(Man könnte auch noch hinzufügen, dass man selbst in Australien irgendwo wohnen muss, aber das ist letztlich egal, weil es nur um den Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geht, siehe oben.) So sehe ich das als Laie. Seh ich's richtig?
Ja, Sie sehen das richtig!

Der Beitrag von macyanni ist fehlerhaft, weil er offensichtlich das Mietrecht nicht anerkennt.
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