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Mein Vater hat ein Glasbruch begangen

Dies ist eine Diskussion zu Mein Vater hat ein Glasbruch begangen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 14.08.2011, 20:01
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Mein Vater hat ein Glasbruch begangen

Hallo!

Ein Junge, 26 JAhre alt, mietet eine Wohnung seit 1 Jahr, sein Vater übernachtet sehr oft bei ihm. Heute hatten sie einen Streit und der Vater hat dabei eine Zimmertür so stark zugeschlagen, dass das Glas mit dem Bruch ausgflogen ist. Muss den Türglasersatz due Privathaftpflichversicherung des Vaters wegen einer groben Fahrlässigkeit bezahlen? Für den Sohn ist das prinzipiell, da er keine Hausratversicherung hat. Wenn es so ist, wie ich vermutet habe, dann wie soll der Sohn, bzw. Sohn und Vater beweisen, dass dieser Schaden von dem Vater verursacht wurde und ohne Absicht die Glasscheibe kaputtzumachen?

Geändert von Marned (14.08.2011 um 20:38 Uhr).
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Alt 14.08.2011, 20:05
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AW: Mein Vater hat ein Glasbruch begangen

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Alt 14.08.2011, 21:58
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AW: Mein Vater hat ein Glasbruch begangen

Der Sohn trägt die Beweislast für Verschulden, Schaden und Ursächlichkeit. Wie er den Beweis führt, bleibt seiner eigenen Findigkeit überlassen. Er dürfte ihm nicht gelingen, sofern der Vater die anspruchsbegründenden Tatsachen bestreitet.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 08:21
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AW: Mein Vater hat ein Glasbruch begangen

Die Tür ist Gebäudebestandteil und somit Eigentum des Vermieters. Dem ist der Schaden zu melden und der hat ihn zu beseitigen. Danach möchte der Vermieter sein Geld und nimmt Regreß beim Mieter.
Jetzt kommen mehrere Versicherer in Betracht: Die PHV von Vater und Sohn. Der Vater übernachtet sehr oft bei ihm. Eine solche Aussage indiziert häusliche Gemeinschaft. Die PHV könnte das Ablehnen, weil Glasschäden unter die Auschlüsse der Mietsachschadenklausel fallen. Außerdem könnte sein, dass der Sohn im Vertrag des Vaters mitversichert ist. Hier fehlen Infos. Am besten der PHV des Vaters melden und deren Meinung hier einstellen. Es könnte auch sein, dass eine Gebäude-Glasversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Dann ist man als Mieter über die abgesichert. Trifft nicht bei grober F zu, liegt aber hier m.E. auch nicht vor. Smiley Mac
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