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Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Dies ist eine Diskussion zu Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 08.09.2008, 22:01
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Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Frage: Mal angenommen mein Hund wurde durch bekannten A stark verletzt. Der bekannte A ist Rückwärts gegangen, dabei gestolpert und mit seinen 100kg auf meinen Hund gefallen. Dabei hat sich der Hund einen Defekt im Ellenbogen zugezogen welches operiert werden muß. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 1500euro im einfachsten Fall. Bekannter A hat eine Privat Haftpflicht. Bezahlt die Versicherung die Tierarztkosten? Sind Schäden an Tieren die durch den VN überhaupt abgedeckt? Falls es von Belang ist. Das Tier hat einen Anschaffungswert von 1200euro und ist ein Jahr alt. Ich hoffe mit meinem Thema keinen Fehler gemacht zu haben und hoffe auf eure Hilfe. Vielen dank.
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Alt 09.09.2008, 08:38
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Hallo Unwissender;

zu deinem Thema kann ich nichts sagen, da es nicht den Forenregeln entspricht.

Bei einem fiktiven Fall der nicht Dich betrifft, hätte ich gesagt, das ein Haustier versicherungstechnisch grundsätzlich als Sache betrachtet wird. Auch hier wieder der Verweis auf BGB §823.
Allerdings wäre das Verschulden von A durch den Hund oder dessen Besitzer nachzuweisen. Hier kommt es auf den exakten Ablauf des Ereignisses an.
Wenn der Hund wie ein Wiesel um die herumstehenden Personen rumflitzt und dem "Schädiger" quasi in die Beine läuft, kann das schwerlich als Verschulden von A gewertet werden...

Gruß

Lotuz

PS.: Wie berechnet man bei Haustieren eigentlich den Zeitwert?!?
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".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!"
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Alt 09.09.2008, 08:45
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Zitat:
Zitat von Lotuz
Wie berechnet man bei Haustieren eigentlich den Zeitwert?!?
Das hängt von der Art des Haustieres und von seinem Gewicht ab *schmatz*

Aber das ist auch eine Sache, die man nicht übersehen sollte: den "wirtschaftlichen Totalschaden".
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Albert Einstein

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Alt 09.09.2008, 08:52
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Zitat:
Zitat von Humungus
Das hängt von der Art des Haustieres und von seinem Gewicht ab *schmatz*

Aber das ist auch eine Sache, die man nicht übersehen sollte: den "wirtschaftlichen Totalschaden".
hallo Humungus,

genau mein Gedanke. Wenn ich mir selbst glaube und ein Haustier als Sache gewertet wird, dann müsste doch der VR die Leistung auf die Anschaffungskosten begrenzen... wenn nicht sogar noch Abzug neu für alt... wegen der Abnutzung.... ich weis net?!?

Gruß

Lotuz
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Alt 09.09.2008, 08:56
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Ich weiß nicht, ob es nicht auch einen gewissen "Liebhaberwert" gibt, der den reinen "Warenwert" wenigstens geringfügig überschreitet.

Und Abnutzung würde ich erst dann sehen, wenn das Tier schon hinfällig wäre. Ist halt ein besonderer Gegenstand, so ein Tier.

Wäre geschickt, eine Versicherung, die eine jährliche Abnutzung berechnen würde, also "durchschnittliches Alter X Jahre, jetziges Alter Y Jahre, Restwert Y/X*Grundwert"
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Alt 09.09.2008, 09:06
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Der SV gibt zuwenig her, um diesen zu beurteilen. Ggf. könnte sogar die Gefährdungshaftung nach 833 BGB - Tierhalterhaftung - greifen, wobei der "gefallene" A daraus Ansprüche ableiten könnte.

Zum Wert eines Tieres habe ich einen interessanten Link mit Urteilsverweisen gefunden
http://www.hunde-blogger.de/recht/wa...d-wert-65.html
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Alt 09.09.2008, 10:12
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Hallo liebe Teilnehmer,

die Ausführungen und ... waren alle Korrekt.

Es kommt bei einen fiktiven Fall darauf an, was der Hund zum Zeitpunkt tat.

Wenn er nur rumlag, dann greift die Gefährdenshaftung nicht.

Wenn er in Bewegung oder auch nur kurz vorher in dessen war, dann ist der Hund Schuld.

Die Begrenzung auf den Widerbeschaffungswert, die gilt hier.

Max. Neuwert abzügl. Neu für alt in den, auch wenn es nichts damit zu tun hat,
Hausratversicherungen gibt es für solche Fälle, falls ein Tier durch einen VHV Fall beschädigt wird, so mieß das klingt, gibt es Erweiterungen die immer bis zum Neuwert zahlen.

Das wäre nicht nötig, wenn die keinen Abzug Neu für Alt nehmen würden, was sie tun und dürfen.

Ich hab auch ein Haustier und ich finde die Gesetzeslage nicht gut,heiss diskutiert aber so ist der Status
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Viele Grüße
Jens Düssel
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Alt 09.09.2008, 12:33
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Hallo,

In diesem fiktiven Fall wird Hund A, der dem Besitzer A gehört, von Mensch B auf dem Grundstück von Mensch B verletzt. Der Hund A hat keine Bewegung getätigt. Er stand nur blöd da und war an der Wand mit einer kurzen Leine angeschlagen. Den Punkt wo der Hund A angeschlagen werden sollte wurde von Mensch B ausgesucht.

Beim Rückwärtsgehen ist Mensch B gestolpert und hingefallen. Hund A wurde von dem Menschen B getroffen und erlitt eine Fraktur im Ellenbogen Gelenk.

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Hund A oder auch Mensch A Schuld daran haben können, da sie ja nichts zu dem Unfall beigetragen haben ausser das sie in der Nähe waren. Da wir aber in Deutschland sind würde mich eine Vollschuld für Partei A nicht wundern.

Sollte ein Tier welches nicht als Nahrungsmittel verwendet wird vor dem Gesetz als Sache dastehen, würde es im falle einer nichtschuld an dem Unfall doch als Sachbeschädigung gelten und die Haftpflicht von Mensch B müsste dafür eintreten.

Da ich aber ein Laie bin wird das wohl alles ganz anders sein.
Ich hoffe diesmal einen fiktiven Fall beschrieben zu haben. Danke für die vielen Antworten.
Gruß

Zum Zeitwert:

Die Heilbehandlungskosten können den Marktwert gem. § 251 Abs. 2 S. 2 BGB erheblich übersteigen (LG Mannheim, Urteil vom 02.02.1995, AZ: 10 S 127/94; LG Essen, Urteil vom 04.11.2003, AZ: 13 S 84/03; OLG Celle, Urteil vom 25.05.1994, AZ: 20 U 2/94). Einige Gerichte lehnen sogar jede Begrenzung ab.

Die altersbedingte Wertminderung ist ab dem 4. Lebensjahr bei zunächst linearer Abschreibung zu berücksichtigen. Im Alter von 8 Jahren beträgt die altersbedingte Wertminderung noch 50%. Im Alter von 12 Jahren besteht kein Marktwert mehr, bei alten Hunden muss evtl. eine individuelle Bewertung erfolgen.

Quelle: http://www.hunde-blogger.de/recht/wa...d-wert-65.html

Geändert von UnwissenderHB (09.09.2008 um 12:42 Uhr). Grund: Info´s zum Zeitwert
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  #9 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 14:17
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AW: Mein Hund wurde von bekanntem A durch ein versehen stark verletzt

Hallo nochmal,

also in diesem fiktiven Fall ist der Verursacher gar nicht über den Hund gefallen, sondern auf diesen.

Einziger (Achtung Wortwitz) Stolperstein kann hier m.e. sein, dass der Verursacher nicht aus eigenem Verschulden fällt (bsp. wird plötzlich ohenmächtig) aber hier wird beschrieben, dass er rückwärts läuft...
Ich würd sagen, der VR würde die Haftung anerkennen... zu ermitteln wäre dann noch die Höhe der Entschädigung...von wegen Zeitwert und so.... naja das war ja schon ausreichend beantwortet!

Gruß

Lotuz
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