Dies ist eine Diskussion zu Mangelhafte Beratung! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Mangelhafte Beratung! Person A möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen Person B (Versicherungsverkäufer) drängt Person A zu schnellem Abschluß der Versicherung ohne auf etwaige Erkrankungen die zum Versicherungsausschluss führend würden bzw. Ausschluss eines Krankheitskomplexes führen nähere Angaben einzuholen. Person A wird lediglich einmal darauf hingewiesen, dass nach Versicherungsabschluss Vorerkrankungen angegeben werden sollten und dass erst mal der Abschluss der Versicherung wichtig sei. Auf die Wichtigkeit dieser Angaben wird nicht deutlich hingewiesen. Person A lässt aus Unwissenheit nun ca. 1,5 Jahre vergehen bis die Angaben über den Vorerkrankungsstatus nachgereicht werden. Die Versicherungsbeiträge belaufen sich bis zu diesem Zeitpunktauf ca. 1500€. Die Versicherung Partei C schließt nunmehr etliche Krankheiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aus und es droht evtl. sogar ein Versicherungsverlust. Für Person A ist aufgrund der ausgeschlossenen Erkrankungen die Versicherung nicht mehr sinnvoll. Nun zur Frage: Kann Person B/Partei C aufgrund manhelhafter/fehlerhafter Beratung dazu gezwungen werden die bisherigen Versicherungsbeiträge bei Kündigung zurückzuzahlen?Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen? Danke im Voraus |
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| AW: Mangelhafte Beratung! Person A hat also 1,5 Jahre nicht die Vertragsunterlagen überprüft und behauptet nun, er hätte aus Unwissenheit jetzt erst die Vorerkrankungen angegeben. Ufff ![]() Zitat:
Wenn der Vertrag nicht mehr die von A gewünschten Risiken abdeckt, dann sollte er sofort als SINNLOS eingestuft und gekündigt werden. Geändert von Ron-Wide (15.02.2011 um 14:38 Uhr). |
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| AW: Mangelhafte Beratung! Zitat: Hat denn A nicht gesehen, was er unterschreibt? Grundsätzlich müssen die Gesundheitsfragen bereits im Antragsformular beantwortet werden - hat er den Makler da einfach eintragen lassen, dass er keine Vorerkrankungen hat? ![]() "Zuerst ist der Abschluss wichtig." Klar - für den Versicherungsmakler!!! Der kassiert nämlich eine fette Provision... Und muss sie nicht mehr hergeben, wenn er so gutgläubige Kunden wie A hat. |
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| AW: Mangelhafte Beratung! Auch wenn Tiger vielleicht recht hat und ich da wenig Ahnung habe, dann sehe ich Ansprüche des VN gegen den Makler wegen Betrug. Wenn der VN im Gespräch auf Vorerkrankungen hinweist und der Makler diese abtut, weil er weiß, dass der Versicherer das nicht zeichnet, dann liegt meines Erachtens Betrug vor. Man sollte versuchen mit dem Makler ins Gespräch zu kommen und, wenn er abblockt, den dezenten Hinweis, dass man den Vorgang der Polizei übergibt. Das kostet nichts und wird dieses schwarze Schaf vielleicht in Zukunft von ähnlichem abhalten. Allerdings sollte man nicht versuchen etwas gerichtlich geltend zu machen, da ansonsten hohe Gerichts- und Anwaltskosten drohen. Partei C ist da völlig außen vor, weil der Makler der Vertragspartner des VN ist. Smiley Mac |
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