Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanger Schaden... (Autounfall) innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Lebenslanger Schaden... (Autounfall) bei einem Verkehrsunfall im Oktober ist eine Lunge Kollabiert. Es wurde festgestellt das der Geschädigte nicht Schuld am Unfall war ohne zweifel. Vielmehr wurde sogar durch den Angeblichen Zeugen des Unfallgegners herausgestellt das der Unfallgegner den Zeugen genötigt hat zu Lügen. Seit nun vielen Monaten versucht der Geschädigte das über die Versicherung des Unfallgegner abzurechnen, die Versicherung will aber erst die Akte sehen für eine Regelierung des Schadens. Nun ist dem Geschädigten die Lunge wieder Kollabiert vor 2 Tagen. Die Ärzte suchen zwar immernoch den genauen Grund wieso aber sie sagen das so ein "Pneumothorax" falls er schon mal vorkam immer wieder neu ausgelöst werden kann, in den meißten Fällen passiert so etwas alle paar Jahre, in diesem Fall gehen die Ärzte von allen paar Monaten aus bis an das Lebensende-Es gibt keine Heilung für soetwas, die vorbelastete Lunge war bei dem Unfall damals so schwer verletzt worden, das kleinste falsche Bewegungen ausreichen können um diesen wieder hervorzurufen. So nun zu meinen Fragen: 1. Der Geschädigte hat eine Unfallversicherung, darin ist auch eine "Rente" enthalten falls Lebenslange folgeschäden auftreten. Kann der Anspruch in so einen Fall geltend gemacht werden? 2. Der Geschädigte hat bis heute den Schaden vom Unfall im Oktober nicht bezahlt bekommen, weil die Akte noch nicht freigegeben wurde von der Staatsanwaltschaft. Durch den neuen Pneumothorax wurde der Geschädigte in kenntniss gesetzt das dieses nun Lebenslang immer wieder auftreten werde, kann der Geschädigte dieses geltent machen bei der Versicherung des Unfallgegners und wenn ja in welcher Form? zb. Lebenslange Rente oder Einmalforderung? Danke |
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| AW: Lebenslanger Schaden... (Autounfall) Zitat:
Auf jeden Fall wird der medizinische Sachverhalt durch einen qualifizierten Gutachter festgestellt werden müssen, um weitergehende Ansprüche geltend machen zu können. Zitat:
Zitat:
Zitat:
In derart schwerwiegenden Fällen ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts unbedingt notwendig, um böse Fehler zu vermeiden. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung können ebenfalls beim Schädiger geltend gemacht werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Lebenslanger Schaden... (Autounfall) Am besten lässt man seinen Rechtsanwalt die behördliche Ermittlungsakte regelmäßig anfordern. Erstens braucht er diese sowieso und zweitens sollte er ein ausgeprägteres Interesse an der Beschaffung haben als der Versicherer. In jedem Falle keine Einmalabfindung annehmen. Smiley Mac |
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| AW: Lebenslanger Schaden... (Autounfall) Vielen dank für die Antworten, ich werde sie mir zu Herzen nehmen |
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| AW: Lebenslanger Schaden... (Autounfall) Zitat:
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