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KV berechnet Maximalbeitrag ohne Einkommensnachweis

Dies ist eine Diskussion zu KV berechnet Maximalbeitrag ohne Einkommensnachweis innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 07.01.2012, 14:19
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KV berechnet Maximalbeitrag ohne Einkommensnachweis

Guten Tag,

eine Frau wird 01/2010 selbständig und versichert sich Freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (KV).

KV fordert von ihr einen Einkommensauskunft (EKA), den die Frau aber erst erbringen kann, wenn die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (FA) abgegeben wurde und dieser ihr einen Einkommensnachweis (EKNW) ausgestellt hat.

Da die Frau und ihr Steuerberater GANZ GROB das vorläufige Einkommen nur in etwa abschätzen können und dieses laut Beitragstabelle der KV sehr knapp über dem Mindestbeitrag (MB) liegen wird, entscheidet sich die Frau, jeden Monat den MB an die KV abzuführen.
KV fordert die Frau einige Male auf, die EKA zu erbringen und setzt den Beitrag dann auf die Maximalstufe (knapp das doppete des MB), da die KV die EKA nicht erhält.
Frau antwortet am 08/2011, dass dieser aus den o.g. Gründen noch nicht vorliegt, das monatliche Einkommen sich aber sehr grob überschlagen auf dem Beitrag XY einpendelt, worauf der Beitrag ab 08/2011 wieder gesenkt wird.

Vom 01/2010 bis 07/2011 einschl. fordert KV jedoch den Maximalbeitrag, da die Frau keinen EKA erbrachte UND der Beitrag angeblich NICHT rückwirkend geändert werden könne.

Frau ist damit nicht einverstanden und legt einen Widerspruch ein, da u.a. für das Jahr 2010 noch keine Einkommensteuererklärung beim FA abgegeben wurde und folglich kein offizieller EKNW vorliegt.

(Einkommensteuererklärung fürs Jahr 2010 wurde Ende 2011 abgegeben, Ergebnis wird Ende 01/2012 erwartet
Man geht aber davon aus, dass der off. Beitrag an die KV in etwa dem des Mindestbeitrages gleichen wird)

Plötzlich erhält die Frau vom Gerichtsvollzieher (GV) ein Schreiben (nicht versichert, kein Einschreiben-Brief, mit 55 cent-Marke frankiert), laut dem sie aufs erste Schreiben des GV angeblich nicht geantwortet hatte (nie erhalten und nichts unterschrieben).
Laut dem erhaltenen Schreiben liegt gegen die Frau BEREITS ein Haftbefehl wegen dieser Geschichte vor.

Um "Aufsehen zu Vermeiden" hat sie zum Termin XY beim GV zu Erscheinen um die Eideststättliche Versicherung (EV) abzugeben.
Ansonsten wird mit Polizei, Haft, Hausdurchsuchung etc.. gedroht.

Fragen:

- hat die KV das Recht, Beiträge auf drakonische Art und Weise zu schätzen, ohne dass ein offizieller EKNW vorliegt?

- hat KV das Recht, eine nachträgliche Beitragsberechnung zu verweigern und knapp das Zweifache des MB zu fordern, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die regelmäßig gezahlten MB der Frau die aus dem EKNW tatsächlich ersichtlichen Beiträge zu 99% abdecken?

- kann es sein, dass der GV bereits einen Haftbefehl ggn die Frau erwirkt hatte, obwohl die Frau nachweislich keine Einladung des GV erhalten/unterschrieben hatte? Vielleicht blufft er nur?

- wie sollte sich die Frau in dieser Situation verhalten?

Vielen Dank im Voraus für Ratschläge,
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Alt 08.01.2012, 01:11
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AW: KV berechnet Maximalbeitrag ohne Einkommensnachweis

Zitat:
Zitat von helimeli Beitrag anzeigen
- hat die KV das Recht, Beiträge auf drakonische Art und Weise zu schätzen, ohne dass ein offizieller EKNW vorliegt?
Im Prinzip ja. Dem Versicherten steht es aber frei, geeignete Nachweise für die Zwischenzeit anzubringen und ggf. den Beitragsbescheid anzufechten.

Zitat:
- hat KV das Recht, eine nachträgliche Beitragsberechnung zu verweigern und knapp das Zweifache des MB zu fordern, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die regelmäßig gezahlten MB der Frau die aus dem EKNW tatsächlich ersichtlichen Beiträge zu 99% abdecken?
Wenn ich richtig erinnere, verjähren Ansprüche an Sozialversicherungsbeiträge nach vier Jahren.

Zitat:
- kann es sein, dass der GV bereits einen Haftbefehl ggn die Frau erwirkt hatte, obwohl die Frau nachweislich keine Einladung des GV erhalten/unterschrieben hatte? Vielleicht blufft er nur?
Gerichtsvollzieher bluffen nicht.

Zitat:
- wie sollte sich die Frau in dieser Situation verhalten?
Einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der kann sich dann auch gleich mit der Krankenversicherung auseinandersetzen.

Mir kommt die Fallschilderung ein bißchen merkwürdig vor. Merkwürdig ist auch, daß bei Aufnahme der Tätigkeit in 1/2010 in 8/2011 noch keine für die GKV ausreichende Einkommensnachweise vorliegen. Die Steuererklärung für 2010 müsste doch längst erledigt sein. Und auch vom Finanzamt müsste ja eine Bescheinigung über eine eventuelle monatliche oder vierteljährliche Einkommens- und ggf. Umsatzsteuervorauszahlung vorliegen, und auch aus der lässt sich ja in groben Zügen das zu erwartende Einkommen ableiten.

Was treibt eigentlich der Steuerberater? Der sollte doch wohl auch in der Lage sein, die Interessen seiner Mandantin in Sachen Sozialversicherungsbeiträge wahrzunehmen...?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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einkommensnachweis, gerichtsvollzieher, haftbefehl, krankenversicherungsbeiträge, selbsständig

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