Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kündigung PKV vor Beginn

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung PKV vor Beginn innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2009, 23:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kündigung PKV vor Beginn

Guten Abend
Mal angenommen:
Frau X hat über einen Versicherungsmakler die Private Krankenversicherung (aufgrund der Höhe ihres Einkommens) abgeschlossen. Es war zwar ein Probeantrag, aber es kamen gleich die Versicherungsunterlagen per Post. Die GKV hat man zum 28.2.09 gekündigt, den Versicherungsschein für die PKV hat Frau X bereits im Dez 08 erhalten.
Die GKV hat aber die Kündigung nicht bestätigt, da man behauptet hat, diese nicht erhalten zu haben. Und weil man selbst keine Kopie von der Kündigung hatte, musste die GKV erneut gekündigt werden, diesmal zum 31.03.09.
Der Makler hat die Beginnverlegung der PKV auf den 1.4. schriftlich beantragt, nun sind die Unterlagen da, sprich der Nachtrag zum Versicherungsschein mit geänderten Angaben: Beginn zum 1.4. Und die Bestätigung der Kündigung der GKV kam auch.
Nun ist bei Frau X, die momentan noch bei der GKV versichert ist, privat etwas "dazwischen gekommen". Ihr Mann, der selbständig und freiwillig bei der GKV versichert ist, ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage seiner Selbständigkeit nachzugehen.
Das würde bedeuten, dass wenn Frau X noch weiterhin bei der GKV versichert bleiben würde, ihr Mann über sie familienversichert sein könnte. Aber wenn sie zur PKV wechselt, muss er seinen Beitrag weiter zahlen, egal ob er Einkommen hat oder nicht -das bedeutet Geld für das Ehepaar, welches sie aufgrund der Geschäftsaufgabe von ihrem Mann, nicht mehr haben werden.
Nun hat Frau X ihren Makler mehrmals angemailt und die Situation geschildert- leider ohne Erfolg, er meldet sich nicht bei ihr zurück.
Was kann Frau X machen, um die PKV zu "stoppen"? Wie gesagt, noch hat die PKV nicht begonnen, noch ist Frau X bei der GKV. Kann sie überhaupt noch etwas unternehmen um bei der GKV zu bleiben?
Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Lucia
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 12:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Was ist denn ein Probeantrag? Sowas wird heutzutage kaum noch bearbeitet!

Sofern der Vertrag formell zustande gekommen ist (Annahmeerklärung oder Versicherungsschein), das VU seinen Informationspflichten nachgekommen und die Widerrufsfrist nach §8 VVG abgelaufen ist, ist der Vertrag jetzt wirksam

Gruß
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 13:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Vielen Dank für die Antwort!
Die Widerrufsfrist für den Nachtrag zum Versicherungsschein gilt aber noch (Nachtrag, da wie beschrieben der Beginn des PKV Vertrages vom 1.3. auf den 1.4. verlegt wurde)
Es heißt auf dem Nachtrag zum Versicherungsschein: Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wo .....wiederrufemn. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein....zugegangen sind.
Und der Versicherungsschein ist Frau X bereits im Dez 08 zugegangen.
Wenn Frau X jetzt den Widerruf aussprechen würde, würde sich dieser nur auf den Nachtrag auswirken oder wird der gesamte Vertrag ungültig?
Frau X ist dankbar für jede Hilfe!
Schönen Gruß
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 17:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Frau X sollte direkt mit dem Versicherer (nicht mit dem Makler) sprechen und den Sachverhalt erläutern.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 20:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lucia_s hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Zitat:
Zitat von Remby
Frau X sollte direkt mit dem Versicherer (nicht mit dem Makler) sprechen und den Sachverhalt erläutern.
Was soll Frau X der Versicherung sagen? Wenn sie um vorzeitige Beendigung der Versicherung bittet, weil der Ehemann mitversichert werden soll etc, wird es das Versicherungsunternehmen wenig interessieren- vermutet Frau X.
Wie soll Frau X am besten argumentieren?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 21:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Zitat:
Zitat von lucia_s
Wenn Frau X jetzt den Widerruf aussprechen würde, würde sich dieser nur auf den Nachtrag auswirken oder wird der gesamte Vertrag ungültig?
Aus meiner Sicht nur auf den Nachtrag, der Vertrag selbst war ja bereits voll wirksam.

http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__8.html

Warum ist Frau x denn überhaupt gewechselt?
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 11:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Eine Lösung wäre,
sich einen neuen, guten Makler zu suchen!

Wobei leider viele Leute sich als Makler ausgeben, und keine Makler sind!

BikeMike:
Risikovoranfragen sind durchaus gängig.

Gerade bei Privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen

ALLES ANDERE IST UNSERIÖS.

Von Maklern sowie echten MFA wird das Akzeptiert. Von Ausschließlichkeitsvertretern nicht unbedingt. Wenn ein Versicherer geschäft von Maklern möchte, so muss er sich darauf einlassen.
Ich würde nie ohne Annahmebestätigung eine Krankenversicherung oder eine BU ersätzen!
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 12:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Zitat:
Zitat von Jens D.
Eine Lösung wäre,
sich einen neuen, guten Makler zu suchen!
Tatsächlich? Ein "guter" Makler könnte jetzt so ohne weiteres, einen rechtswirksamen Vertrag wieder außer Kraft setzen?

Respekt
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 12:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Ein Probeantrag
ist kein
Antrag.
Somit ist ein Rechtkräftiger Vertrag nicht zu stande gekommen.

Bei der Durchsicht der Unterlagen kann man vieleicht etwas finden.
Und den Sachverhalt klären. Entweder es geht oder nicht.

Desweiten wenn der Makler sich nicht meldet, dann sollte man einen Makler nehmen, der sich kümmert. Da wird ja auch noch mehr sein, was Betreuung braucht!
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 13:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2008
Alter: 42
Beiträge: 1.138
98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1138 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kündigung PKV vor Beginn

Zitat:
Zitat von Jens D.
Ein Probeantrag
ist kein
Antrag.
Somit ist ein Rechtkräftiger Vertrag nicht zu stande gekommen.
Welches VU dokumentiert denn Probeanträge??
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beginn der Verjährungsfrist bei § 426 I Bürgerliches Recht allgemein 03.02.2010 10:40
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses VOR Beginn Arbeitsrecht 20.11.2007 09:30
Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht 10.01.2007 21:02
Kündigung einer Schwangeren vor Beginn des 1. Arbeitstages Arbeitsrecht 31.07.2006 16:04
Kündigung Fitnessstudiovertrag vor Beginn (01.04.2006) Sportrecht 30.03.2006 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN