Dies ist eine Diskussion zu Kündigung PKV vor Beginn innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kündigung PKV vor Beginn Mal angenommen: Frau X hat über einen Versicherungsmakler die Private Krankenversicherung (aufgrund der Höhe ihres Einkommens) abgeschlossen. Es war zwar ein Probeantrag, aber es kamen gleich die Versicherungsunterlagen per Post. Die GKV hat man zum 28.2.09 gekündigt, den Versicherungsschein für die PKV hat Frau X bereits im Dez 08 erhalten. Die GKV hat aber die Kündigung nicht bestätigt, da man behauptet hat, diese nicht erhalten zu haben. Und weil man selbst keine Kopie von der Kündigung hatte, musste die GKV erneut gekündigt werden, diesmal zum 31.03.09. Der Makler hat die Beginnverlegung der PKV auf den 1.4. schriftlich beantragt, nun sind die Unterlagen da, sprich der Nachtrag zum Versicherungsschein mit geänderten Angaben: Beginn zum 1.4. Und die Bestätigung der Kündigung der GKV kam auch. Nun ist bei Frau X, die momentan noch bei der GKV versichert ist, privat etwas "dazwischen gekommen". Ihr Mann, der selbständig und freiwillig bei der GKV versichert ist, ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage seiner Selbständigkeit nachzugehen. Das würde bedeuten, dass wenn Frau X noch weiterhin bei der GKV versichert bleiben würde, ihr Mann über sie familienversichert sein könnte. Aber wenn sie zur PKV wechselt, muss er seinen Beitrag weiter zahlen, egal ob er Einkommen hat oder nicht -das bedeutet Geld für das Ehepaar, welches sie aufgrund der Geschäftsaufgabe von ihrem Mann, nicht mehr haben werden. Nun hat Frau X ihren Makler mehrmals angemailt und die Situation geschildert- leider ohne Erfolg, er meldet sich nicht bei ihr zurück. Was kann Frau X machen, um die PKV zu "stoppen"? Wie gesagt, noch hat die PKV nicht begonnen, noch ist Frau X bei der GKV. Kann sie überhaupt noch etwas unternehmen um bei der GKV zu bleiben? Besten Dank im Voraus! Mit freundlichem Gruß Lucia |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Was ist denn ein Probeantrag? Sowas wird heutzutage kaum noch bearbeitet! Sofern der Vertrag formell zustande gekommen ist (Annahmeerklärung oder Versicherungsschein), das VU seinen Informationspflichten nachgekommen und die Widerrufsfrist nach §8 VVG abgelaufen ist, ist der Vertrag jetzt wirksam Gruß
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Vielen Dank für die Antwort! Die Widerrufsfrist für den Nachtrag zum Versicherungsschein gilt aber noch (Nachtrag, da wie beschrieben der Beginn des PKV Vertrages vom 1.3. auf den 1.4. verlegt wurde) Es heißt auf dem Nachtrag zum Versicherungsschein: Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wo .....wiederrufemn. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein....zugegangen sind. Und der Versicherungsschein ist Frau X bereits im Dez 08 zugegangen. Wenn Frau X jetzt den Widerruf aussprechen würde, würde sich dieser nur auf den Nachtrag auswirken oder wird der gesamte Vertrag ungültig? Frau X ist dankbar für jede Hilfe! Schönen Gruß |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Frau X sollte direkt mit dem Versicherer (nicht mit dem Makler) sprechen und den Sachverhalt erläutern.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Zitat:
Wie soll Frau X am besten argumentieren? |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Zitat:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__8.html Warum ist Frau x denn überhaupt gewechselt?
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Eine Lösung wäre, sich einen neuen, guten Makler zu suchen! Wobei leider viele Leute sich als Makler ausgeben, und keine Makler sind! BikeMike: Risikovoranfragen sind durchaus gängig. Gerade bei Privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen ALLES ANDERE IST UNSERIÖS. Von Maklern sowie echten MFA wird das Akzeptiert. Von Ausschließlichkeitsvertretern nicht unbedingt. Wenn ein Versicherer geschäft von Maklern möchte, so muss er sich darauf einlassen. Ich würde nie ohne Annahmebestätigung eine Krankenversicherung oder eine BU ersätzen!
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Zitat:
Respekt
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Ein Probeantrag ist kein Antrag. Somit ist ein Rechtkräftiger Vertrag nicht zu stande gekommen. Bei der Durchsicht der Unterlagen kann man vieleicht etwas finden. Und den Sachverhalt klären. Entweder es geht oder nicht. Desweiten wenn der Makler sich nicht meldet, dann sollte man einen Makler nehmen, der sich kümmert. Da wird ja auch noch mehr sein, was Betreuung braucht!
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| AW: Kündigung PKV vor Beginn Zitat:
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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