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kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Dies ist eine Diskussion zu kündigung der Hausratversicherung. Frist? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 16:28
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kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Hallo,
angenommen, ein Paar heiratet und geht im Nachgang die Versicherungen durch. Merkt dann, es hat 2 Haftpflichtversicherungen.
A kündigt seine und erhält den schreieb, es kann nur 3 Monate vor Jahresablauf. Somit muss A noch 14 monate zahlen???
Ist das okay?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:22
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Um was geht es denn nun? in der Überschrift heißt es "Hausratversicherung" im Text dann "Haftpflichtversicherung"?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:25
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Das Paar sollte sich schon darüber einig sein, was für Verträge sie doppelt haben. Bei einer Hausratversicherung könnte das Verhalten des Versicherers möglicherweise richtig sein, da ja erst beide Versicherungssummen zusammen den neuen gemeinsamen Hausrat abdecken.

Bei Haftpflichtversicherungen wird im Normalfall der Versicherer den Vertrag aufheben, der zuletzt abgeschlossen wurde. Dazu müssen aber beide Versicherer von dem jeweils anderen Vertrag Kenntnis haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:29
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Und dann wäre noch zu beachten, ob es sich bei den Haftpflichtversicherungen evtl. jeweils um einen Single-Tarif handelt. Dann müsste die Versicherung auch noch umgestellt werden, damit der Ehepartner dann auch wirklich mitversichert ist
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:34
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Ich glaube, dass das jeweilige Versicherungsunternehmen eine mögliche Umstellung automatisch veranlassen wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:38
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Dazu müsste man das Unternehmen aber informieren:

Beispiel: Haftpflichtversicherung A wird "nur" gekündigt. Woher soll Hapflichtversicherer B dann wissen, dass man den Vertrag umstellen will/sollte/ müsste?
Also mir sind spontan zwei Fälle bekannt, bei denen erst nach Jahren rausgekommen ist, dass die Ehefrau in der Haftpflicht nie mit eingeschlossen wurde.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 19:12
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AW: kündigung der Hausratversicherung. Frist?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Dazu müsste man das Unternehmen aber informieren:

Beispiel: Haftpflichtversicherung A wird "nur" gekündigt. Woher soll Hapflichtversicherer B dann wissen, dass man den Vertrag umstellen will/sollte/ müsste?
Also mir sind spontan zwei Fälle bekannt, bei denen erst nach Jahren rausgekommen ist, dass die Ehefrau in der Haftpflicht nie mit eingeschlossen wurde.
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