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Kündigung angeblich nicht erhalten

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung angeblich nicht erhalten innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:11
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Kündigung angeblich nicht erhalten

Person A hat Rechtschutzversicherung ohne Einschreiben (war auch nicht in den AGB gefordert) schriftlich gekündigt. Zeuge für das Schreiben und Einwurf vorhanden.

Die Versicherung möchte nachdem A nicht mehr weiter bezahlt, den Betrag für die gesamte Laufzeit (noch einmal 1 Jahr) einklagen. Die Sache wird von B (Versicherung) ans Gericht übergeben.

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:16
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Person A muss den Beweis erbringen, dass der Versicherer die Kündigung fristgerecht erhalten haben muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:35
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Kann der Beweis nur mit einem Einschreiben erbracht werden?
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Alt 14.02.2011, 16:36
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Möglich ist auch der Einwurf in den Briefkasten der Versicherung (!) unter Zeugen oder eine Zustellung per Gerichtsvollzieher.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:42
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Zitat:
Zitat von Markus234 Beitrag anzeigen
Kann der Beweis nur mit einem Einschreiben erbracht werden?
Ja, aber nur dann, wenn der Rückschein auch den Empfang bestätigt!

Solche Probleme trten dann auf, wenn der Versicherungsnehmer kündigt und sich dann nicht mehr um eine Bestätigung kümmert oder gar keine mit Fristsetzung angefordert hat.
Nur so kann man m.E. den Kündigungsvorgang verfolgen und eventuell nachhaken.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:45
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Also in diesem Fall, bei einer Klage schlechte Chancen für A. -
da der Brief nur in einem Postbriefkasten kam?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 17:05
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AW: Kündigung angeblich nicht erhalten

Zitat:
Zitat von Markus234 Beitrag anzeigen
Also in diesem Fall, bei einer Klage schlechte Chancen für A. -
da der Brief nur in einem Postbriefkasten kam?
Nicht unbedingt. Denn wenn A nachweisen kann, dass der Briefumschlag mit der Kündigung im Briefkasten der Post gelandet ist, stehen die Chancen m.E. nicht schlecht.

Es kommt aber darauf an, was ein Gericht als Beweis ansieht und was nicht.
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