Dies ist eine Diskussion zu Kündigung angeblich nicht erhalten innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kündigung angeblich nicht erhalten Die Versicherung möchte nachdem A nicht mehr weiter bezahlt, den Betrag für die gesamte Laufzeit (noch einmal 1 Jahr) einklagen. Die Sache wird von B (Versicherung) ans Gericht übergeben. Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten Kann der Beweis nur mit einem Einschreiben erbracht werden? |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten Möglich ist auch der Einwurf in den Briefkasten der Versicherung (!) unter Zeugen oder eine Zustellung per Gerichtsvollzieher.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten Ja, aber nur dann, wenn der Rückschein auch den Empfang bestätigt! Solche Probleme trten dann auf, wenn der Versicherungsnehmer kündigt und sich dann nicht mehr um eine Bestätigung kümmert oder gar keine mit Fristsetzung angefordert hat. Nur so kann man m.E. den Kündigungsvorgang verfolgen und eventuell nachhaken. |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten Also in diesem Fall, bei einer Klage schlechte Chancen für A. - da der Brief nur in einem Postbriefkasten kam? |
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| AW: Kündigung angeblich nicht erhalten Zitat:
Es kommt aber darauf an, was ein Gericht als Beweis ansieht und was nicht. |
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