Dies ist eine Diskussion zu Kreislaufschwäche Unfall im Sinne der priv. Unfallversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kreislaufschwäche Unfall im Sinne der priv. Unfallversicherung Jedoch verweigerte die Krankenkasse die Kosten für den Transport vom Berg bis ins Tal von dem Privatunternehmen der Bergwacht. (keine Zulassung der Leistung) Aber Frau E besitzt eine private Unfallversicherung, aber auch dies verweigerte die Zahlung der "Pauschale für Bergrettung" mit der Begründung, es lag hier kein Unfall vor. Ist eine Kreislaufschwäche durch die besonderen Luftdruckverhältnisse an diesem Tag kein Unfall? Ist ein Unfall zwingen notwendig für die Leistungsgewährung, oder recht eine Notlage auch bereits aus? Wer weiß eine Lösung? |
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| AW: Kreislaufschwäche Unfall im Sinne der priv. Unfallversicherung die hier geschilderte Kreislaufschwäche ist auch m.e. nicht als Unfall zu werten. 5 Merkmale zum Begriff Unfall: plötzlich Zitat:
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__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kreislaufschwäche Unfall im Sinne der priv. Unfallversicherung Unabhängig der Definition Unfall, Code: (3) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Code: I. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: (1) Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ... Code: Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in der Unfallversicherung Ergänzend zu § 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) erbringen wir folgende Leistungen: 1 Art der Leistungen a) Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. |
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