Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser ich habe eine Frage zur Versicherungspflicht gemäß §5 SGB5. Hans Mustermann ist im Alter von 24 Jahren nach Beendigung des Studiums aus der Familienversicherung ausgeschieden und hat seither keine neue Krankenversicherung abgeschlossen. Da er sich bisher nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet hatte, ist in dem Zwischenzeitraum eine freiwillige Weiterversicherung mit Mindestsatz 145,64€ fällig, die Hans Mustermann selber zu tragen hat, obwohl er in dem Zeitraum ohne Einkommen ist. Meine Frage ist nun, ob die Versicherungspflicht einen solchen Fall tatsächlich abdeckt. Am ehesten kommt für mich folgender Satz infrage: § 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB5 13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder Vielen Dank für die Auskunft, Simmon |
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| AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser Zitat:
Zitat:
Wenn Herr Mustermann die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen kann, weil er kein Einkommen hat, dann zahlt entweder das Sozialamt/die ArGe die Beiträge, oder aber wenn Herr Mustermann Teil einer "Bedarfsgemeinschaft" ist und in dieser Bedarfsgemeinschaft ein anderer ausreichend verdient, dann muß der die Beiträge zahlen. Er kann sie dafür im Gegenzug voll steuerlich geltend machen, und noch einiges mehr. Es lohnt sich insofern meisten durchaus.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser Krankenversicherungspflicht besteht für jeden. Als Student kann Mustermann sich natürlich günstig privat versichern oder die gesetzliche KK wählen. |
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| AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser Vielen Dank für die Infos. Das bedeutet also tatsächlich, dass sich jeder Student direkt nach seinem Studium beim Jobcenter anmelden sollte, da er sonst selbst für die Versicherung aufkommen muss. Wenn er also dem Staat eigentlich nicht auf der Tasche liegen will (ALG II o.ä.), muss er noch zusätzlich für die Versicherung zahlen, die der Staat ihm aufzwingt. Ein trauriges Zeugnis für die deutsche Bürokratie, andererseits funktioniert so nunmal die soziale Absicherung. Liebe Grüße, Simmon |
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| AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser Vielleicht ist der Student ja mal ganz froh über die "aufgezwungene" Versicherung. Oder wer soll das zahlen, wenn der Student mal medizinische Hilfe braucht? |
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| AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser Na ja, vor Einführung der Krankenversicherungspflicht zahlte die Gesellschaft die Kosten für die Gesundheit, wenn sie der Kranke nicht bezahlen konnte. Seit der Krankenversicherungspflicht zahlt die Gesellschaft die Beiträge über AlgII. Das dürfte letztendlich ein Nullsummenspiel sein; Hauptsache die Bürokratie bleibt beschäftigt. Smiley Mac |
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