Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 11:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Hallo,

ich habe eine Frage zur Versicherungspflicht gemäß §5 SGB5.

Hans Mustermann ist im Alter von 24 Jahren nach Beendigung des Studiums aus der Familienversicherung ausgeschieden und hat seither keine neue Krankenversicherung abgeschlossen. Da er sich bisher nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet hatte, ist in dem Zwischenzeitraum eine freiwillige Weiterversicherung mit Mindestsatz 145,64€ fällig, die Hans Mustermann selber zu tragen hat, obwohl er in dem Zeitraum ohne Einkommen ist.

Meine Frage ist nun, ob die Versicherungspflicht einen solchen Fall tatsächlich abdeckt.

Am ehesten kommt für mich folgender Satz infrage:

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB5

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder


Vielen Dank für die Auskunft,

Simmon
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 18:21
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Zitat:
Zitat von Simmon Beitrag anzeigen
Meine Frage ist nun, ob die Versicherungspflicht einen solchen Fall tatsächlich abdeckt.
Ja. Selbstverständlich. (Genau für solche Fälle ist sie doch eingeführt worden...)

Zitat:
Am ehesten kommt für mich folgender Satz infrage:

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB5

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
Eben. Das ist doch gegeben.

Wenn Herr Mustermann die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen kann, weil er kein Einkommen hat, dann zahlt entweder das Sozialamt/die ArGe die Beiträge, oder aber wenn Herr Mustermann Teil einer "Bedarfsgemeinschaft" ist und in dieser Bedarfsgemeinschaft ein anderer ausreichend verdient, dann muß der die Beiträge zahlen.

Er kann sie dafür im Gegenzug voll steuerlich geltend machen, und noch einiges mehr. Es lohnt sich insofern meisten durchaus.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 21:39
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 281
100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Krankenversicherungspflicht besteht für jeden. Als Student kann Mustermann sich natürlich günstig privat versichern oder die gesetzliche KK wählen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 22:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Simmon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Vielen Dank für die Infos.

Das bedeutet also tatsächlich, dass sich jeder Student direkt nach seinem Studium beim Jobcenter anmelden sollte, da er sonst selbst für die Versicherung aufkommen muss. Wenn er also dem Staat eigentlich nicht auf der Tasche liegen will (ALG II o.ä.), muss er noch zusätzlich für die Versicherung zahlen, die der Staat ihm aufzwingt. Ein trauriges Zeugnis für die deutsche Bürokratie, andererseits funktioniert so nunmal die soziale Absicherung.

Liebe Grüße,

Simmon
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 22:03
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Vielleicht ist der Student ja mal ganz froh über die "aufgezwungene" Versicherung. Oder wer soll das zahlen, wenn der Student mal medizinische Hilfe braucht?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 08:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Krankenversicherungspflicht Erwerbsloser

Na ja, vor Einführung der Krankenversicherungspflicht zahlte die Gesellschaft die Kosten für die Gesundheit, wenn sie der Kranke nicht bezahlen konnte. Seit der Krankenversicherungspflicht zahlt die Gesellschaft die Beiträge über AlgII. Das dürfte letztendlich ein Nullsummenspiel sein; Hauptsache die Bürokratie bleibt beschäftigt. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht Sozialrecht 02.12.2011 13:14
Krankenversicherungspflicht rückwirkend Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.05.2010 22:22
Krankenversicherungspflicht Selbstständige Versicherungsrecht 16.04.2008 12:07
Krankenversicherungspflicht ab 01.04.2007 Sozialrecht 13.12.2007 13:39
Krankenversicherungspflicht Versicherungsrecht 27.06.2007 09:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN