Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen nehmen wir an, Person A musste sich aus medizinischen Gründen die Weißheitszähne ziehen lassen - Nach dem Eingriff treten als "Nebenwirkung" einige Löcher auf, die vom Zahnarzt durch Bohrung/Füllungen behandelt werden müssen. Nach der Behandlung an zwei Stellen weigert sich die Krankenkasse, weitere Behandlungen zu bezahlen mit der Begründung, das Budget sei für dieses Quartal verbraucht. Aus diesem Grund muss Person A, nehmen wir an es handelt sich um einen ansonsten völlig gesunden 20-jährigen Mann, bis zum nächsten Quartal warten, in dem er erst wieder behandelt werden kann - Ist dies rechtens? Auf welche Paragraphen/Urteile kann man sich bei einer Klage auf Schadensersatz etc. stützen? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen Zitat:
Wer behauptet das denn? Der Zahnarzt ist verpflichtet, sämtliche medizinisch notwendigen Maßnahmen in angemessener Zeit durchzuführen. Sollte sich der Zahnarzt sperren, bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung melden. Sollte sich die Kasse tatsächlich wehren - Klage vor dem Sozialgericht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen Könnte das hier eine private Krankenversicherung sein, die ihre Zahnersatzkosten pro Quartal begrenzt hat? Allerdings ist das dann keine Krankenkasse, aber mancher verwechselt das. Aber irgendwie gute Idee: Das Geld ist aus, wir gehn nach Haus rabimmel rabammel rabums. Smiley Mac |
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen Nun gehts hier aber nicht um Zahnersatz (die 8er werden eigentlich nie ersetzt), und die Extraktion von 8ern und die Füllung der Nachbarn (="Zahnerhalt") ist eigentlich keine besonders teure Angelegenheit. Da müsste die PKV schon einen extrem engen Gürtel geschnallt haben, und der Versicherte würde dies auch wissen.
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen Da hast du recht. Aber irgendeinen Grund muß es doch geben. Wenn das ne Kasse ist, dann macht der Zahnarzt doch einfach und rechnet ab. Ich bin zwar schon lange privat, aber das kann sich kaum geändert haben. Smiley Mac |
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen Ich gehe davon aus, dass der Zahnarzt budgetiert ist und sein Budget voll ist. Das hat er dem Patienten aber nicht erzählt...leider ist der TE verschollen (vielleicht lutscht er gerade an einer Nelke, um die Schmerzen zu lindern...)
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| AW: Krankenkasse weigert sich Behandlungskosten zu übernehmen zuerst müsste ienmal geklärt sein seid wann diese Zusatzversicherung besteht..... bei Privaten Zusatzversicherungen sind normalerweise bis zu 5 Jahren Wartezeiten mit eingebungen. In diesen Wartezeiten sind die Übernahemkosten begrenzt und steigern sich jedes Jahr um ein Paar hundert Eure (je nach versicherung) |
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