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Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet?

Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 14:18
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Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet?

Angenommen es stellt sich nach Jobwechsel heraus, daß die bestehende private Krankenversicherung des AN aufgrund einer Unterschreitung einer Einkommensgrenze in eine gesetzliche geändert werden muß - und zwar rückwirkend.
Weiterhin angenommen, daß der AN diesen Umstand aufgrund einer Verkettung von Versäumnissen beim AG, bei der gesetzlichen Versicherung etc. sowie irreführenden Auskünften bei seinem Versicherungsberater erst 4,5 Monate nach Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsplatz erfährt, hat er dann Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Beiträge zur privaten KV?
Schliesslich war er ja 4Monate quasi doppelt versichert und hat sowohl für die private als auch rückwirkend für die gesetzliche Beiträge bezahlt.

Oder kann sich die private KV auf die Frist zur Kündigung max 2 Monate nach Wechsel zur gesetzlichen berufen obwohl der Wechsel zur gesetzlichen für den AN nachweislich erst nach 4,5Monaten bekannt wurde?

Im Voraus Danke für eine objektive EInschätzung!
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2007, 13:57
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet?

Zitat:
Zitat von frank_muc
Oder kann sich die private KV auf die Frist zur Kündigung max 2 Monate nach Wechsel zur gesetzlichen berufen obwohl der Wechsel zur gesetzlichen für den AN nachweislich erst nach 4,5Monaten bekannt wurde?
Nein kann sie nicht, da eine Pflichtversicherung gemäß § 5 SGB V besteht. Die Beiträge sind auch zu erstatten. Sollten der PKV Kosten entsanden sein, so werden die von der GKV erstattet. Dies klären die Versicherungen jedoch untereinander.

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2007, 18:53
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Zitat:
Zitat von Pro
Nein kann sie nicht, da eine Pflichtversicherung gemäß § 5 SGB V besteht. Die Beiträge sind auch zu erstatten. Sollten der PKV Kosten entsanden sein, so werden die von der GKV erstattet. Dies klären die Versicherungen jedoch untereinander.

Pro
Wenn sich nun aber die PKV weigert die rückwirkende Kündigung anzuerkennen sondern erst ab dem Folgemonat weil eben die gesetzliche Frist zur Kündigung innerhalb 2 Monate nach Eintritt der Pflichtversicherung (die ja dummerweise 4,5Monate rückwirkend eintrat) deutlich überschritten war - wer kommt dann für die doppelten Beiträge auf? Wer muss in die Pflicht genommen werden.

In jedem Falle vielen Dank für die konstruktive Rückmeldung!
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2007, 18:57
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Ich sehe in
Zitat:
aufgrund einer Verkettung von Versäumnissen beim AG,
ein Verschulden desselben mit entsprechender Kostentragungspflicht.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 22:01
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Zitat:
Zitat von frank_muc
Wenn sich nun aber die PKV weigert die rückwirkende Kündigung anzuerkennen sondern erst ab dem Folgemonat weil eben die gesetzliche Frist zur Kündigung innerhalb 2 Monate nach Eintritt der Pflichtversicherung (die ja dummerweise 4,5Monate rückwirkend eintrat) deutlich überschritten war - wer kommt dann für die doppelten Beiträge auf? Wer muss in die Pflicht genommen werden.
Das geht nicht, denn die PKV muss bei Eintritt der Pflichtversicherung das Mitglied ab dem Zeitpunkt sofort entlassen. Eine Doppelversicherung scheidet also aus. Die PKV kann sich also nicht weigern. Das wird auch die GKV bestätigen.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 23:18
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Zitat:
Zitat von Pro
Das geht nicht, denn die PKV muss bei Eintritt der Pflichtversicherung das Mitglied ab dem Zeitpunkt sofort entlassen. Eine Doppelversicherung scheidet also aus. Die PKV kann sich also nicht weigern. Das wird auch die GKV bestätigen.
So einfach scheint das eben nicht.
Die Kündigungsmöglichkeit und die Kündigungsfrist für Ihren Fall ist in § 178h Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz geregelt:
§ 178h Abs. 2 VVG:
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.


Nur ist es hier eben so, daß der AN erst nach 4,5Monaten rückwirkend pflichtversichert wurde, also auch keine Möglichkeit hatte innerhalb der gesetzlichen 2-Monatsfrist zu kündigen.
Leider ist dieser Fall im Versicherungsvertragsgesetz nicht zu finden - die GKV meint, auf Kulanz der PKV hoffen zu müssen.
Kennt jemand einen gesetzlichen Hebelpunkt oder Referenzurteile?

DANKE!
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  #7 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 00:04
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet?

richtig richtig, dass hatte ich völlig vergessen. Sorry. Nun, dann gilt es einen Schuldigen zu finden. Also;
Zitat:
Zitat von frank_muc
Angenommen es stellt sich nach Jobwechsel heraus, daß die bestehende private Krankenversicherung des AN aufgrund einer Unterschreitung einer Einkommensgrenze in eine gesetzliche geändert werden muß - und zwar rückwirkend.
Weiterhin angenommen, daß der AN diesen Umstand aufgrund einer Verkettung von Versäumnissen beim AG, bei der gesetzlichen Versicherung etc. sowie irreführenden Auskünften bei seinem Versicherungsberater erst 4,5 Monate nach Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsplatz erfährt, hat er dann Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Beiträge zur privaten KV?
Hier hat man 2! Der AG bzw sein Steuerbüro hätte wissen müssen, dass eine Pflichtversicherung besteht. Dies dem AN nach erst 4,5 Monaten mitzuteilen, halt ich nachlässig. Die Auskünfte des Versicherungsberaters kommen ebenso in Betracht, sofern sie zu beweisen sind. Man sollte sich hier einen Anwalt nehmen und einen Regress gegenüber dem AG oder seinem Steuerbüro und gegen den Versicherungsberater prüfen lassen. Dies wäre aus meiner Sicht der einzige Weg.

Sorry nochmal für meine ungenaue Antwort.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 10:07
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Danke für die hilfreichen Einschätzungen.

Nun war es hier so, daß der AG, die Lebensgefährtin ist, die aus verständlichen Gründen nicht haftbar gemacht werden sollte. Auch der Steuerberater hat nach ordentlicher Beauftragung sofort alles richtig gemacht.

Zwischenzeitlich hat sich die Streitigkeit zur Zufriedenheit erledigt.

Die PKV (im übrigen eine Schwestergesellschaft der GKV), hat sich nach Appell an die Kundenzufriedenheit und nach Fristsetzung zur gütlichen Einigung bereit erklärt "unter den dargelegten Umständen die Kündigung rückwirkend auszusprechen und die Beiträge zu erstatten".

!
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  #9 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 10:16
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet?

Sehr schön...die wollten wahrscheinlich nicht, dass ihre AGB bekannt wird
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 14:26
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AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte

Schön das sich auch mal etwas ohne Klage erledigt. Liegt aber wohl eher daran.
Zitat:
Zitat von frank_muc
Die PKV (im übrigen eine Schwestergesellschaft der GKV)
Gruß

Pro
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