Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? Weiterhin angenommen, daß der AN diesen Umstand aufgrund einer Verkettung von Versäumnissen beim AG, bei der gesetzlichen Versicherung etc. sowie irreführenden Auskünften bei seinem Versicherungsberater erst 4,5 Monate nach Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsplatz erfährt, hat er dann Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Beiträge zur privaten KV? Schliesslich war er ja 4Monate quasi doppelt versichert und hat sowohl für die private als auch rückwirkend für die gesetzliche Beiträge bezahlt. Oder kann sich die private KV auf die Frist zur Kündigung max 2 Monate nach Wechsel zur gesetzlichen berufen obwohl der Wechsel zur gesetzlichen für den AN nachweislich erst nach 4,5Monaten bekannt wurde? Im Voraus Danke für eine objektive EInschätzung! |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? Zitat:
Pro |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Zitat:
In jedem Falle vielen Dank für die konstruktive Rückmeldung! |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Ich sehe in Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Zitat:
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Zitat:
Die Kündigungsmöglichkeit und die Kündigungsfrist für Ihren Fall ist in § 178h Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz geregelt: § 178h Abs. 2 VVG: Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis. Nur ist es hier eben so, daß der AN erst nach 4,5Monaten rückwirkend pflichtversichert wurde, also auch keine Möglichkeit hatte innerhalb der gesetzlichen 2-Monatsfrist zu kündigen. Leider ist dieser Fall im Versicherungsvertragsgesetz nicht zu finden - die GKV meint, auf Kulanz der PKV hoffen zu müssen. Kennt jemand einen gesetzlichen Hebelpunkt oder Referenzurteile? DANKE! |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? richtig richtig, dass hatte ich völlig vergessen. Sorry. Nun, dann gilt es einen Schuldigen zu finden. Also;Zitat:
Der AG bzw sein Steuerbüro hätte wissen müssen, dass eine Pflichtversicherung besteht. Dies dem AN nach erst 4,5 Monaten mitzuteilen, halt ich nachlässig. Die Auskünfte des Versicherungsberaters kommen ebenso in Betracht, sofern sie zu beweisen sind. Man sollte sich hier einen Anwalt nehmen und einen Regress gegenüber dem AG oder seinem Steuerbüro und gegen den Versicherungsberater prüfen lassen. Dies wäre aus meiner Sicht der einzige Weg.Sorry nochmal für meine ungenaue Antwort. Gruß Pro |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Danke für die hilfreichen Einschätzungen. Nun war es hier so, daß der AG, die Lebensgefährtin ist, die aus verständlichen Gründen nicht haftbar gemacht werden sollte. Auch der Steuerberater hat nach ordentlicher Beauftragung sofort alles richtig gemacht. Zwischenzeitlich hat sich die Streitigkeit zur Zufriedenheit erledigt. Die PKV (im übrigen eine Schwestergesellschaft der GKV), hat sich nach Appell an die Kundenzufriedenheit und nach Fristsetzung zur gütlichen Einigung bereit erklärt "unter den dargelegten Umständen die Kündigung rückwirkend auszusprechen und die Beiträge zu erstatten". ! |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? Sehr schön...die wollten wahrscheinlich nicht, dass ihre AGB bekannt wird
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstatte Schön das sich auch mal etwas ohne Klage erledigt. Liegt aber wohl eher daran. Zitat:
Pro |
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