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Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 10:26
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Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung

Hallo Zusammen

Kann mir jemand erkläre wie folgender Satz gemeint ist??

Wir bestätigen die Übernahme der unfallbedingten Reparaturkosten.

Was bedeutet das für X???
Er bekommt das Geld anhand der Abrechnung vom Kostenvoranschlag??
Oder bezahlt die Versicherung X die Kosten für die Reparatur direkt an die Werkstatt???


Weil mehr stand in dem Schreiben nicht drin.


Danke und Grüße

Zoey
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 21:17
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AW: Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung

Bei Vorlage eines KV gibt es den Nettowert, bei Vorlage der Rechnung zusätzlich die Mehrwertsteuer. Ggf noch Wertminderung und Auslagenpauschale 25 €. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 10:50
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AW: Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung

Danke für die gute Antwort!!!
Wird das Geld bei einem Schaden generell überwiesen???
Oder läuft die Kostenregulierung per Scheck???

Da keinerlei Anfragen bei X zwecks Bankverbindung waren!!!


Grüße Zoey
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 12:44
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AW: Kostenübernahme nach Unfall der Versicherung

Zitat:
Zitat von zoey131008 Beitrag anzeigen
Wird das Geld bei einem Schaden generell überwiesen???
Oder läuft die Kostenregulierung per Scheck???
Frag die Versicherung. Nur die kann Dir das verbindlich sagen.

Üblicherweise kriegt man das Geld dorthin, wo man es hinhaben will. Eigenes Konto, fremdes Konto, Anwaltskonto, Werkstatt direkt, Scheck, Zahlungsanweisung zur Verrechnung...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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