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kostenübernahme bei impfung

Dies ist eine Diskussion zu kostenübernahme bei impfung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 20:39
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kostenübernahme bei impfung

nehmen wir an, der x läßt sich gegen hepatitis a und b impfen, da bei ihm gemäß der schutzimpfungsrichtlinien eine indikationsimpfung angezeigt ist. dies bestätigt auch sein arzt schriftlich. kann die krankenkasse dennoch die kostenübernahme ablehnen?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 09:27
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AW: kostenübernahme bei impfung

Hier http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...-10-18_neu.pdf §11 und dann Anhang 1 lesen und entscheiden, ob der Versicherte einen Leistungsanspruch hat. Wenn er ihn hat darf sich die Kasse nicht weigern.

Achtung! Das gilt nicht für Privatversicherte!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 17:43
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AW: kostenübernahme bei impfung

danke für die antwort. anlage 1 ist genau die infoquelle, auf die ich mich mit "da bei ihm gemäß der schutzimpfungsrichtlinien eine indikationsimpfung angezeigt ist" bezogen habe. dies hat auch der arzt schriftlich gegenüber dem x bestätigt.

§11 (1) ist somit erfüllt.
$11 (2) ohnehin.
$11 (3) greift nicht, da es sich nicht um einen auslandsaufenthalt handelt, weswegen die indikationsimpfung angezeigt ist.

zudem ist der x nicht privatversichert, sondern kassenpatient.

nehmen wir an, die sachbearbeiterin y hat folgendes schreiben geschickt:

"Wenn in Ihrem Fall eine der in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführt Indikationen (siehe Schreiben vom xy-tag) vorliegen würde, ist die Hepatitis A und B-Schutzimpfung von Ihrem Arzt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der Impfvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin kostenlos vorzunehmen. Ihr Arzt hat Ihnen aber offensichtlich die Hepatitis A und B-Schutzimpfung ärztlich empfohlen, ohne dass eine der in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführten Indikationen vorliegen, somit handelt es sich in Ihrem Fall um eine individuelle Gesundheitsleistung (IgeL).

Eine Kostenerstattung für Leistungen, die vom behandelnden Arzt explizit als individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) angeboten und privatärztlich abgerechnet werden, kann nach den gesetzlichen Vorgaben auch nicht im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen."

so "übersieht" sie also scheinbar ihre pflicht bzw. die ihrer kasse zur kostenerstattung, da besagter arzt ja sogar schriftlich eine indikationsimpfung angezeigt hat, richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 18:01
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AW: kostenübernahme bei impfung

Moment einmal...hat hier der Arzt geIGeLt??? Warum?

Wenn einmal GeIGeLt wurde, ist der Käs gegessen! Man kann nicht mit der Privatrechnung zur Kasse gehen und sich die erstatten lassen!
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Alt 26.06.2011, 18:48
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AW: kostenübernahme bei impfung

naja, der arzt meinte, impfung machen lassen und später von der krankenkasse erstatten lassen.. müßte sich der x also an den arzt weden von wegen mangelhafter beratung bzgl. kostenübernahme?
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  #6 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 07:52
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AW: kostenübernahme bei impfung

Zitat:
Zitat von puppeteer Beitrag anzeigen
müßte sich der x also an den arzt weden von wegen mangelhafter beratung bzgl. kostenübernahme?
Jo. Der Arzt darf keine Kassenleistung IGeLn!

Und bitte beim nächsten Mal alles am Anfang erzählen, sonst kann es zu Missverständnissen kommen.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 17:11
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AW: kostenübernahme bei impfung

wußte nicht, daß das mit dem arzt sonderlich relevant ist.. so oder so vielen dank für die info..
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  #8 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 04:08
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wie lange darf so ein fall eigentlich zurückliegen, damit man noch auf kostenrückerstattung vom arzt klagen kann?
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  #9 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 08:13
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AW: kostenübernahme bei impfung

Ich würde sagen: maximal drei Jahre, bin mir aber nicht 100% sicher. Sollte hier ein Arzt ungerechtfertigt geIGeLt haben, kann man auch Unterstützung durch die Krankenkasse, die KV und die Ärztekammer anfordern, da gegen entsprechende Vereinbarungen verstoßen wurde.
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