Dies ist eine Diskussion zu kleines Kuriosum... innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| kleines Kuriosum... A (wohnt am unteren Ende einer abschüssigen Straße) hat seinen PKW ordnungsgemäß auf einem privaten Grundstück vor einer Garage geparkt. B (wohnt am oberen Ende der abschüssigen Straße) will - der Saison entsprechend - die Bereifung seines PKW von Sommer auf Winter ändern und holt dazu die Winterreifen aus dem Keller...beim Einladen in den Kofferraum passiert es...ein Reifen rutscht B aus der Hand, rollt den Hang hinunter und direkt mit "Schmackes" in die Fahrertür des von A geparkten PKW... Welche Versicherung ist hier in der Pflicht??? a) Die KFZ-Haftpflicht von B b) die Privathapftpflich von B |
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| AW: kleines Kuriosum... Grundsätzlich ist hier die KFZ-Versicherung von B zuständig. Nur wenn B eine Privathaftpflicht hat, in welcher Be- und Entladeschäden mitversichert sind, kann er den Schaden auch seiner Privathaftpflicht melden. |
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| AW: kleines Kuriosum... Dankeschön... ...Mal angenommen...jetzt kommt das kleine Kuriosum...B hätte bei der gleichen Versicherungsgesellschaft sowohl eine Privthaft-pflichtversicherung als auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen...mal weiter angenommen...die nette Dame am Telefon der Schadenabteilung würde nun argumentieren...die Privathaftpflicht zahle auf gar keinen Fall, da es sich ja um einen KFZ-bedingten Schaden handele...die andere nette Dame von der KFZ-Schadenabteilung würde argumentieren...die KFZ-Haftpflich greife auf keinen Fall, da es sich ja nicht um einen während des Betriebes des KFZ verursachten Schaden handele - vielmehr hätte der Schaden ja theoretisch mit jedem rollbaren Gegenstand wie z. B. einer Waschmaschinentrommel - auch passieren können...nein,nein, dass sei eindeutig ein Fall für die Privathaftpflicht... Also eigentlich könnte es der Gesellschaft, mal davon abgesehen, dass hier offensichtlich irgendwas verweigert werden sollte...egal sein, welche Sparte nun den Schaden regulieren würde... |
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| AW: kleines Kuriosum... dem ist beizutreten; siehe auch http://www.verkehrslexikon.de/Texte/...orrichtung.php
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: kleines Kuriosum... Zitat:
Dann einfach die Dame der KFZ-Schadenabteilung bitten, die Ablehnung schriftlich zu formulieren und dem Versicherungsnehmer zuzusenden. Diese Ablehnung dann an die Schadenabteilung der Privathaftpflichtversicherung schicken. Dann wird sich sicher was bewegen. |
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| AW: kleines Kuriosum... Vielen herzlichen Dank Euch beiden - Ihr habt mir (insbesondere mit dem Link) sehr geholfen... |
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| AW: kleines Kuriosum... Eigentlich sollte am Telefon ein Hinweis auf die andere Sachbearbeiterin ausreichend sein. Aber: Von diesem Versicherer sollte man sich schnellstens trennen. Das ist vom K-Versicherer zu zahlen. Ich hätte auch Bedenken, ob das unter Be-und Entladen fallen würde. Smiley Mac |
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