Dies ist eine Diskussion zu Kind beschädigt Auto innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kind beschädigt Auto Ein Kind, 8 Jahre alt ( Person K )beschädigt mit seinem Rad ein in der Parkbox abgestellten PKW. Der Vater von Person K ( Person V ) sagt er habe keine Versicherung und bezieht Hartz 4. Der Geschädigte, ( Person I ) hat eine Vollkaskoversicherung. Nun zu den Fragen: Wer muß den Schaden zahlen, bzw wie läuft es wenn Person V von Hartz 4 lebt und kein Geld dafür hat? Gibts da für das Kind Unterstützung vom Staat ? Kann Person I seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen auch wenn der Täter bekannt ist ? Hat Person I das Recht ein Gutachten auf Kosten der Vollkaskoversicherung erstellen zu lassen wenn der Schaden eine gewisse Höhe hat? Freue mich auch eure Antworten LG Theo |
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| AW: Kind beschädigt Auto Vollkasko übernimmt den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung. Wer nichts hat, kann nichts verlieren. Und das ist auch kein Grund für die Behörde, die Schulden der Hartzer zu zahlen. Du kannst hier, nach Bezahlung etlicher Kosten, einen Titel erwirken (der wahrscheinlich nichts wert ist). Vielleicht sinnvoll: Gang zum zuständigen Amtsgericht und Blick ins Schuldnerverzeichnis. Wenn er da drinsteht: Vergiß es. Wenn nicht: Risiko! Smiley Mac |
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| AW: Kind beschädigt Auto Zitat:
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| AW: Kind beschädigt Auto Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern nachgewiesen werden kann, dann bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Es handelt sich in solchen Fällen eigentlich immer um eine individuelle Beurteilung des Vorgangs. Um mal zu zeigen wie kompliziert es sich unsere Rechtsprechung macht, hier ein BGH-Urteil zur Aufsichtspflicht: Der Umfang der gebotenen Aufsicht hängt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Alter, von der Eigenart und dem Charakter des Kindes, von der Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens und davon ab, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen hätten treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003). Zur Haftung sind, wenn o.g. nicht zutrifft, die Eltern verpflichtet. Ob da nun einer Sozialhilfe erhält oder nicht. Der Hilfeempfänger sollte unverzüglich zu seiner ARGE tippeln und anzeigen, dass er eine Privathaftpflichtversicherung abschließen will. Die Kosten übernimmt die ARGE! Dem Geschädigten bleiben nicht viel Möglichkeiten. Entweder er meldet den Schaden seiner VK und hat ab sofort weitere Unkosten (Selbstbeteiligung - Rückstufung) oder er zahlt aus der eigenen Tasche. Das ist natürlich eine Frage der Schadenshöhe. Der letzte Weg ist der Mahnbescheid und die Erwirkung eines Titels. Es könnte ja sein, dass Person V nach Ostern schon Arbeit gefunden bekommt. |
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| AW: Kind beschädigt Auto Zitat:
, das gilt nur solang das kind deliktunfähig ist, also für kinder unter 7 jahren. bei an 7jährigen haftet ja das kind schon selber. bei einem 8 jährigen muss davon ausgegangen werden, dass es im verkehr in der lage ist, einzuschätzen, wie kratzer auf ein auto kommen, wenn man mit dem fahrrad dran langschrappt. falls in diesem fall, das kind dazu nicht in der lage gewesen wäre, DANN müsste man sowieso von einer aufsichtspflichtverletzung der eltern ausgehen. dann hätten die dem kind nicht erlauben dürfen das fahrrad allein (unterstelle ich mal) aus ner garage zu holen. dann würden eh die eltern haften. wovon hier allerdings nicht auszugehen ist. dh. in unserem fall haftet entweder das kind oder die eltern (wovon ich allerdings nicht ausgehe). |
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| AW: Kind beschädigt Auto @zeiten, Mädelchen, genau diese Unsicherheit war der Grund, warum ich dieses BGH-Urteil unters Volk geworfen habe. Denn ohne genaue Prüfung der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten ist eine Beurteilung nicht möglich. |
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| AW: Kind beschädigt Auto [QUOTE=macyanni;857119] Wer nichts hat, kann nichts verlieren. Und das ist auch kein Grund für die Behörde, die Schulden der Hartzer zu zahlen. Das sehe ich und einige Bekannte doch etwas anders.Mittellose Menschen sollten Pflichtversichert sein, da es nicht angehen kann das unschukdige für solche Zustände noch zusätzlich aufkommen müßen ! Es reicht schon wenn die Steuerzahlende Gesellschafft den ein oder anderen sein Leben mit finanzieren muß... Dieses mal war der Schaden vieleicht 2000 Euro, was ist denn wenn ein finanzmittelloser dafür sorgt das jemand im Rollstuhl landet ? Hat der dann einfach Pech gehabt was das finanzielle angeht ? Das kann doch so nicht richtig sein! |
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| AW: Kind beschädigt Auto |
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| AW: Kind beschädigt Auto Hi Zeiten, wie hoch ist die Quote, dass Kinder von Hartzern Hartzer werden? Und wenn sie nicht Hartzer werden, dann sind da Pfändungsgrenzen. Dem User hier zu suggerieren, dass etwas zu holen sein wird, ist ziemlich optimistisch. Aber vielleicht kann uns der User in 10 Jahren über seinen Erfolg berichten?! @ Theo: Die Welt ist nicht gerecht und da hilft kein heulen, sondern nur die Einsicht, dass es so ist. Der Staat wird sich hüten deinen Vorschlag in die Tat umzusetzen. Auch das müsste aus Steuermitteln finanziert werden. Smiley Mac |
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| AW: Kind beschädigt Auto Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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